Autounfall: Schaden höher als Autowert?

Guten Morgen liebe User,
ich bin noch völlig neu hier, aber habe hier immer gute
Antworten gefunden, über google mein ich, und hoffe hier auf schnelle & gute Rückmeldung. :smile:

Mein Problem:

Angenommen man hat einen Autounfall mit einem Lupo.
[Bj. 1999 , KM-Stand: 120.000]
Er sieht optisch total gut aus, erst neulich Zahnriemen,etc. erneuert, man sieht ihm die 12Jahre überhaupt nicht an…

Man ist unschuldig und die gegnirsche Versicherung muss bezahlen.
Der Sachverständiger wäre noch nicht dort gewesen und der Schaden sei vom Autoha

Hey,
das Fahrzeug wird vom Gutachter geschätzt…

sowohl der vormalige Zeitwert des intakten 12 Jahre alten Fzg…
und auch der Restwert des beschädigten Fahrzeugs…

Der Differnzbetrag wird von der Versicherung ausgezahlt und das Schrottauto darfst du dann verkaufen.
Mit Glück zum einem höheren Preis , mit Pech …tja…

Ich meine es gibt auch Versicherungen, die zahlen den gesamten
Zeitwert, behalten dann aber das Fahrzeug und verticken es selbst (für warscheinlich mehr Geld :frowning: )

Gruß Jörg

das Fahrzeug wird vom Gutachter geschätzt…

Hi,
so ist es.

sowohl der vormalige Zeitwert des intakten 12 Jahre alten
Fzg…
und auch der Restwert des beschädigten Fahrzeugs…

Der Differnzbetrag wird von der Versicherung ausgezahlt und
das Schrottauto darfst du dann verkaufen.

Richtig

Mit Glück zum einem höheren Preis , mit Pech …tja…

Zum höchsten, vom Gutachter nachgewiesenen Preis, an den nachgewiesenen Aufkäufer, der ein verbindliches Angebot abgegeben hat.

Ich meine es gibt auch Versicherungen, die zahlen den gesamten
Zeitwert, behalten dann aber das Fahrzeug und verticken es
selbst (für warscheinlich mehr Geld :frowning: )

Das ist mir neu.

Gruß Keki

Der Differnzbetrag wird von der Versicherung ausgezahlt und
das Schrottauto darfst du dann verkaufen.
Mit Glück zum einem höheren Preis , mit Pech …tja…

Also den Differenzbetrag vom geschätzten Wert [vom Gutachter] und
dem Restwert [bnach dem Unfall] ?

Also sogesehen:

Geschätzter Wert vom Gutachter: 2000€
Geschätzter Restwert nach Unfall: 1000€

Also würde man 1000€ bekommen, obwohl der Schaden
bei 4000€ liegt?

sowohl der vormalige Zeitwert des intakten 12 Jahre alten

Richtig

Sollte es nicht doch eher der Wiederbeschaffungswert sein?

Der Plem

Also den Differenzbetrag vom geschätzten Wert [vom Gutachter]
und
dem Restwert [bnach dem Unfall] ?

Also sogesehen:

Geschätzter Wert vom Gutachter: 2000€
Geschätzter Restwert nach Unfall: 1000€

Korrekt. Wobei nicht ein Preis/Wert geschätzt wird, sondern der „Wiederbeschaffungswert“ - also der Betrag, den man für ein vergleichbares Fahrzeug ausgeben muß.

Also würde man 1000€ bekommen, obwohl der Schaden
bei 4000€ liegt?

Nun ja, die Reparaturkosten betragen evtl. 4000€, der Schaden in Deinem Beispiel beträgt aber nur 1000€.
Es wird der Verkauf des alten Fahrzeugs verlangt und daß man sich mit einem vergleichbaren Auto zufrieden gibt. Ob man an diesem Fahrzeug besonders hängt oder es aus sonstigen Gründen unbedingt behalten will, interessiert in diesem Fall niemanden. Diesen Wunsch muß man selbst bezahlen…

Das nennt sich dann „wirtschaftlicher Totalschaden“.

Gruß Stefan

Das ist aber nicht sehr schön gehandhabt… wirklich schade.
Ich danke Ihnen allen für diese informativen Antworten.

Aber im Endeffekt kann man also Unschuldig sein und trotzdem
verlieren… denn der Beschaffungswert wird dann sicherlich nicht so hoch sein, wie man sich ein genau solches Auto wieder kaufen würde.
Wirklich schade…

Liebe Grüße.

Hallo,

das siehst Du falsch.

Zunächst mal ist Goosis Aussage falsch: wenn ein sog. Intergritätsinteresse besteht (d. h. das Fzg ist schon lange im Besitz des Halters und wird auch noch nach dem Unfall mind. 6 Monate genutzt nach durchgeführter fachgerechter/vollständiger (!) Reparatur), dann dürfen die Rep.Kosten den WBW um bis zu 30% übersteigen und werden übernommen.

Das ist aber nicht sehr schön gehandhabt… wirklich schade.
Ich danke Ihnen allen für diese informativen Antworten.

denn der Beschaffungswert wird dann sicherlich
nicht so hoch sein, wie man sich ein genau solches Auto wieder
kaufen würde.

Doch, genau das ist doch die Aufgabe des Sachverständigen: den WBW korrekt - also ausreichend - zu ermitteln. Für die genannte Summe ist ein gleichwertiges Fzg zu bekommen.

Grüße, M

Hallo Jörg,

woher kommen Deine „Kenntnisse“?

Mit Glück zum einem höheren Preis , mit Pech …tja…

Der Wert wird doch vom Sachverständigen ermittelt, in aller Regel durch Einholung von verbindlichen Angeboten einiger Restwertaufkäufer. Da gibt es kein tja.

Ich meine es gibt auch Versicherungen, die zahlen den gesamten
Zeitwert, behalten dann aber das Fahrzeug und verticken es
selbst (für warscheinlich mehr Geld :frowning: )

Das ist schon deshalb völlig ausgeschlossen, weil das Fahrzteug nicht in das Eigentum des Versicherers übergeht - folglich kann er nicht (weiter-)verkaufen.

Grüße, M

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