Autounfall Schadensminderungspflicht

Bin ich verpflichtet einen Schaden der Versicherung zu melden, wenn ich ihn einklage und ihn vom SCHädiger will?

Verletze ich da meine Schadensminderungspflicht?

Ob Du verpflichtest bist den zu melden weiß ich nicht.
Ich würde es aber auf jeden Fall tun.

Bei eindeutigen Fällen ist davon auszugehen, dass die Versicherung reguliert. Der Schädiger haftet für den Schaden, den er bei Ihnen verursacht hat. Zusätzliche Kosten wie Klage- und Gerichtskosten werden wohl nur erstattet werden, wenn der Versicherung bzw. dem Schädiger die Möglichkeit einer normalen Regulierung eingeräumt wurde, diese aber nicht wie gewünscht erfolgte. Bedingung ist dann für die Übernahme der Kosten, dass Sie vor Gericht erfolgreich klagen.

Hallo babsiig,
ich weiß nicht ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe. Wenn ich es so interpretiere. Sie wurden bei einem Autounfall geschädigt und wollen nun das Geld direkt bei dem Schädiger einklagen. Davon würde ich abraten. Halten Sie sich an die Versicherung des Schädigers und nur an die. Dort können Sie alle Ansprüche stellen. Wenn Sie die Versicherung nicht kennen reicht auch das Kennzeichen des gegnerischen Autos. Einfach dafür den Zentralruf der Autoversicherer anrufen 0180 - 25 0 26 , dort vermittelt mann Sie an die richtige Versicherung weiter.

Grüße…

Wenn Du der Geschädigte bist, dann mußt Du nicht melden, wenn Du der Schadenverursacher bist dann ja. Wenn Hergang strittig, dann würde ich den auch melden.
Im Übrigen, auch wenn es anonym zugeht,… Du möchtest etwas wissen und da solltest Du auch etwas mehr Etikette zeigen.
VG WB

Es macht immer Sinn den Schaden bei der Versicherung zu melden und zugleich mitzuteilen, dass Sie keine Schuld anerkennen. 1. versäumen Sie damit keine Fristen und 2. ist die eigene Versicherung auch eine „indirekte Rechtschutzversicherung“, d.h. wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, kann die eigene Kfz-Versicherung den Anwalt übernehmen um den Schaden abzuwehren. Das macht die Kfz-Versicherung i.d.R. jedoch nur dann, wenn sich dies auch wirtschaftlich rechnet.
Eine Schadensminderungspflicht verletzen Sie nur dann, wenn Sie weitergehende Folgeschäden billigend in Kauf nehmen. Beispiel: Beule ohne Lack und Sie lassen es jetzt durchrosten, hierdurch entstehen höhere Reperaturkosten, weil das Kfz-Teil ausgetauscht werden muss.

Wichtig ist zumindest, dass der Schaden beim Schädiger geltend gemacht wurde.
Ob und wie der dagegen versichert ist, ist im Grunde egal.

Ich würde aber empf., noch mal einen Juristen zu fragen.

Hallo,

der Schadenverursacher muss den Schaden seiner Versicherung melden (hat ja 6 Monate Zeit, diesen zurückzukaufen), es sei denn, Verursacher und Geschädigter einigen sich privat ohne Versicherung.
Wie es aussieht, wenn der Schaden eingeklagt wird, weiß ich allerdings nicht, da sollte doch der Anwalt bescheid wissen.

Gruß,
Micha

Hallöle,
es kommt darauf an was für eine Versicherung. LG Lossi

Es ist immer sinnvoll, sich direkt an die Versicherung zu wenden, da so die Regulierung meist besser klappt und sich der Rechtsweg eventuell erübrigt.

MfG

Stephan Brückner

Hallo, ein Schaden am eigenen Kfz. der eigenen Versicherung anzuzeigen, ist im Zweifel richtig, da diese als defensiver Rechtsschutz agieren kann- aber nur dann, wenn sie davon weiß, was passiert ist. Mit Schadensminderung hat das so nicht unbedingt etwas zu tun.
Nicht selten kommt es vor, dass der Verursacher die Angelegenheiten so verzerrt, dass sich die Schuldfrage neu stellt. Es mach u.U. auch einen Unterschied, ob ich eine Vollkasko habe oder nicht. Jeder Fall ist anders.
Alles Gute.

Autounfall Schadensminderungspflicht
Hallo,

generell würde ich mich in diesem Fall an den Versicherer wenden.

KODAL Versıcherungsmakler aus Hannover

http://www.kodal24.de/

Hallo,

diese Frage am Besten deiner Verwsicherung stellen - die können dir da eine 100% ANtwort geben

LG

sorry wenn ich erst jetzt antworte aber ich lag im krankenhaus

grundsaetzlich haben sie jeden schaden, der versicherung zu melden, die in regress zu nehmen ist.

hat ein anderer ihr auto beschaedigt…so obliegt ihm die pflicht seiner versicherung umgehend davon kenntnis zu geben

ihre pflicht…sie muessen sich mit der gegnerischen versicherung austauschen wenn die gegnerische partei
sie anschreibt und fragen zum unfallhergang hat

grundsaetzlich empfehle ich immer…die polizei zu einem unfall zu rufen…egal um welche schadenshoehe es sich handelt

der nachteil bei bagatellschaeden kann die polizei ein entgelt/gebuehr verlangen, aber der vorteil es wird alles protolliert

frdl. gruesse

Hallo. Die Meldung bei der Versicherung muss nicht erfolgen. Allerdings besteht bei vielen auch eine Frist, in der mann den Schaden anmelden müsste. Es könnte sein, dass die Klage erfolglos ist und die eigene Versicherung leisten soll (Kasko). Auch eine vorsorgliche Meldung ist oft zu empfehlen. Auf jeden Fall alles dokumentieren und knipsen, ein Polizeibericht ist auch hilfreich.