Autounfall und Arbeitslohn

Hallo,

vor 2 Tagen ist mir einer drauf gefahren. Bzgl. der Schuldfrage und den Kosten wie Reperatut, Nutzungsausfall, Aufwand für Porto und Telefon ist auch alles klar. Nur als Student arbeite ich auf Stundenbasis und konnte durch die Fahrten in die Werkstatt 3h nicht arbeiten. Wer ersetzt mir die ? Die Versicherung oder der Fahrer selber, oder niemand ?

Gruß

Moin!

vor 2 Tagen ist mir einer drauf gefahren. Bzgl. der
Schuldfrage und den Kosten wie Reperatut, Nutzungsausfall,
Aufwand für Porto und Telefon ist auch alles klar. Nur als
Student arbeite ich auf Stundenbasis und konnte durch die
Fahrten in die Werkstatt 3h nicht arbeiten. Wer ersetzt mir
die ? Die Versicherung oder der Fahrer selber, oder niemand ?

Niemand. Es ist im Zeitalter langer Öffnungszeiten und der Samstagsöffnung von Autowerkstätten zuzumuten, Besuche in der Werkstatt in den Zeiten vorzunehmen, in denen man selbst frei hat. Eine minimale Chance auf Erstattung des Arbeitsausfalls hättest Du nur dann, wenn Du nachweisen könntest, das Du regelmäßig und schon immer von Montag bis Samstag täglich von 05.00 bis 22.00 Uhr arbeiten gehen würdest, was für einen Studenten wohl eher unrealistisch scheint. Aber selbst in diesem unrealistischen Fall erscheint mir eine Erstattung des Arbeitsausfalls unrealistisch, ich als Schadenbearbeiter der Versicherung würde Dir umgehend eine Werkstatt mit Abhol- und Bringservice organisieren.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

ganz kleine Ergänzung…
hallo Dicker (bist Du eigentlich tatsächlich „etwas stromlinienförmiger“ als normal?)
Wenn Durch den Unfall ein finanzieller Schadenentstanden ist, der durch Nichteinhaltung eines Termines entstanden ist (z.B. zu spät zur einem vertraglich vereinbartem Arbeitsbeginn), dann zahlt die Versicherung.
Muss allerdings nachgewiesen werden, dass dadurch tatsächlich ein nicht abwendbarer Schaden entstanden ist. Und das ist meist sehr schwer.
War allerdings hier nicht gefragt. Werkstattbesuche sind planbar und dadurch kein Verdienstausfall, wie Du schon richtig geagt hast.
Grüße
Raimund

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Moin, Raimund!

hallo Dicker (bist Du eigentlich tatsächlich „etwas
stromlinienförmiger“ als normal?)

Nicht wirklich, wenn man mich persönlich fragt (liegt aber vielleicht im Auge des Betrachters) *g*
Aber seit ewigen Zeiten nennt man mich so, wo das ursprünglich mal herkam weiß ich auch nicht mehr :smile:

Wenn Durch den Unfall ein finanzieller Schadenentstanden ist,
der durch Nichteinhaltung eines Termines entstanden ist (z.B.
zu spät zur einem vertraglich vereinbartem Arbeitsbeginn),
dann zahlt die Versicherung.

Korrekte Ergänzung, danke dafür :smile:

Muss allerdings nachgewiesen werden, dass dadurch tatsächlich
ein nicht abwendbarer Schaden entstanden ist. Und das ist
meist sehr schwer.

Auch korrekt.

War allerdings hier nicht gefragt.

Eben, sonst hätte ich das bestimmt niemals nicht vergessen *ggg*

Werkstattbesuche sind
planbar und dadurch kein Verdienstausfall, wie Du schon
richtig geagt hast.

Dem ist nix mehr hinzuzufügen :smile:

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

kleine Ergänzungsfrage

Werkstattbesuche sind

planbar und dadurch kein Verdienstausfall, wie Du schon
richtig geagt hast.

Wegen den entgangen knapp € 90 Arbeitslohn will auch nicht rummosern oder stänkern, aber ich dachte wirklich, dass man prioritätenmässig das Auto unverzüglich zur Schadensbegutachtung in die Werkstatt bringen muss und daraus resultierend dieser Anspruch auf Ausgleich des möglichen Arbeitslohns herrührt, gemäß dem Grundsatz der Unschuldig in den Unfall verwickelte soll so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert.
Also bekomme ich die Reparatur bezahlt ( die ich auch ausführen lassen gem KV), die Nutzungsausfallpauschale ( ist mir lieber als ein Europcar-Wagen und eine Pauschale für Nebenkosten (lt. gegnerischer Versicherung € 20.-). Ich schätze die Pauschale für die Minderung Weiterverkaufwertes fürs Auto geht nur gegen Gutachten und darauf habe ich keine Lust. Und die verlorenen Arbeitsstunden Pech gehabt.

Vielen Dank euch beiden