Autounfall - verursacher meldet den schaden nicht!

hallo ihr,

ich brauche mal eure hilfe. wahrscheinlich war ich - ganz entgegen meiner gewohnheit - zu gutgläubig (ok ok, zu dämlich) :frowning:

also: am 3.7.2002 stand ich friedlich vor einer roten ampel, als mir ein dicker BMW beim ausparken meine fahrertür eindrückte. (der schaden ist erheblich - nicht nur ne macke! die tür ging erst mit werkstatthilfe auf.)

der BMW hielt an, ein seriös wirkender herr sprang heraus (ein kleiner junge gehörte offensichtlich auch noch dazu), entschuldigte sich bei mir und gab sofort seine alleinige schuld zu. da er es eilig hätte und alles klar sei, bat er mich auf polizei zu verzichten, und gab mir seinen AllianzAutoUnfallpaß (so heißt das ding genau so und soll laut aufdruck die schadensregulierung beschleunigen.) ich verglich die darin aufgeführte autonummer mit seiner (= identisch), und da ein taxifahrer, der direkt neben mir am taxistand mit offener tür auf kundschaft wartete, zeuge war, ließ ich den verursacher ziehen.

seiner versicherung habe ich den schaden noch am selben tag gemeldet, kostenvoranschlag meiner werkstatt haben sie inzwischen wohl auch - und die allianz tut nix, weil sich der verursacher noch nicht gemeldet hätte. hat sich was mit schneller schadensregulierung!

muß ich jetzt geduldig warten, bis der herr sich eines tages bequemt, seinerseits den schaden zu melden??? und solange steige ich durch die beifahrertür ein? das kanns doch wohl nicht sein!
was macht man da?

fragt ann
und bedankt sich voraus

muß ich jetzt geduldig warten, bis der herr sich eines tages
bequemt, seinerseits den schaden zu melden??? und solange
steige ich durch die beifahrertür ein? das kanns doch wohl
nicht sein!
was macht man da?

Hallo Ann,

nein, du musst nicht warten, bis der Unfallverursacher das seiner Versicherung meldet. Ganz exakt den gleichen Fall hatte ich vor ein paar Jahren, als mir auch (ich friedlich wartend an der roten Ampel stehend) ein Transporter beim Rückwärtsausparken auf der anderen Straßenseite die hintere Tür eindrückte. Ich hab’ noch gehupt und gehupt, weil ich ja das Unheil kommen sah, aber er hat immer weiter Gas gegeben und meinte wohl, den Widerstand, den er spürte, überwinden zu müssen…

Von seiner Versicherung bekam ich dann auch so einen lakonischen Hinweis, dass sie erst zahlen würden, wenn ihr Versicherungsnehmer sich gemeldet hätte. Ich hab’ dann den Sachbearbeiter einfach angerufen und ihn gefragt, ob er erst 'nen Brief von meinem Anwalt braucht, bevor sie „spuren“.
Eine Woche später war der Scheck in meinem Briefkasten. Hat anscheinend gewirkt, die Drohung. Kann ich in diesem Fall nur empfehlen.

Gruß
Uschi

danke :smile:
hallo uschi,

genauso werde ich es machen. allerdings warte ich mit diesem anruf noch bis mitte der woche. vielleicht muß braucht der ja ein paar tage, bis er auf dem richtigen schreibtisch liegt.

Ich hab’ dann den
Sachbearbeiter einfach angerufen und ihn gefragt, ob er erst
'nen Brief von meinem Anwalt braucht, bevor sie „spuren“.
Eine Woche später war der Scheck in meinem Briefkasten. Hat
anscheinend gewirkt, die Drohung. Kann ich in diesem Fall nur
empfehlen.

ja, so ähnlich dachte ich mir das schon. schön zu hören, daß das auch klappt :smile:

nochmal danke und herzliche grüße
ann

Hallo Anja,
Du kannst zusätzlich noch bemerken, dass Du einen Kredit dafür aufnehmen wirst und die Kosten zur Rechnung dazukommen.
Dann bekommt der Sachbearbeiter einen Schluckauf und überweist das Geld.
Grüße
Raimund

Zusatz
Hallo Anja,

ein Tip ; mach bitte nichts mit einem Anruf.
Schick der gegnerischen Versicherung ein kleines Schreiben in dem du den Vorfall kurz beschreibst, nebst Zeugennennung und eine Kopie der Versicherungskarte.

Damit ist zumindest eine „Aufsichtsvorlage“ vorhanden, die die Vers. weder „vergessen“ noch leugnen kann.

Im übrigen hast du damit den Versicherungsfall ordentlich gemeldet und eventuelle Rückfragen nebst der damit verbundenen Zeitverzögerung erledigen sich von selbst.
Gleichzeitig hast du selbstverständlich während der Reparaturzeit anspruch auf ein Ersatzfahrzeug (eine Klasse tiefer als dein eigenes).
Aus Abrechnungstechnischen Gründen würde ich es aber von der Versicherung bestellen lassen —> Auftraggeber = Rechnungsempfänger.
Die Vers. haben übrigens Sonderkonditionen bei den üblichen Verleihfirmen.
Dieses auch im Schreiben vermerken, am besten schon mit Werkstatt-Termin (wird des nu mit 2 oder 3 T’s geschrieben.))?

Gruß
der ALex

Hallo Anja,

und da der Service der GdV - Versicherer zunimmt, gibt es auch es auch eine Nummer: 0800/Not Fon D :smile:

Tipp die Nummern ein und der Schaden ist gemeldet. Das sich ihr Versicherungsnehmer dabei nicht meldet ist unerblich, denn zum Nachteil des VN. Sie müssen ihn mit diesen Vorwürfen kontaktieren. Streitet er es ab, dann würde ich den Gang zum Rechtsanwalt wählen.

Ansonsten: Kleiner Hinweis: Falls du eine Vollkasko hast, kannst du auch darüber regulieren lassen und die sich mit dem Gegner streiten lassen. Nachteil: Mietwagen und ähnliches wird nicht ersetzt.

Gruß
Marco

PS. Vergess nicht den merkantilen Minderwert anzugeben :smile:

huhu marco,

und da der Service der GdV - Versicherer zunimmt, gibt es auch
es auch eine Nummer: 0800/Not Fon D :smile:

kannst du das auch in deutsch? :expressionless:

ansonsten sagt danke - anke
ähh ann :smile:

Hi

und da der Service der GdV - Versicherer zunimmt, gibt es auch
es auch eine Nummer: 0800/Not Fon D :smile:

kannst du das auch in deutsch? :expressionless:

Ich,Ich!!!

0800-668 366 3 (immer die Zifferntaste, wo (beim Handy z.B.) der entsprechende Buchstabe steht.

Gruß,
Micha

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Merkantiler Minderwert??
Hallo Marco!

PS. Vergess nicht den merkantilen Minderwert anzugeben :smile:

Was ist denn das eigentlich? Der allbekannte „Wertverlust“, den Versicherungen nicht mehr zahlen (hat mir mein VV erklärt). Oder gibt es da einfach Alters- und Wertgrenzen beim Auto, ab dem es keinen m. Minderwert mehr gibt?

Verwirrte Grüße,
Snoef

Hallo Swantje,

Was ist denn das eigentlich? Der allbekannte „Wertverlust“,
den Versicherungen nicht mehr zahlen (hat mir mein VV
erklärt). Oder gibt es da einfach Alters- und Wertgrenzen beim
Auto, ab dem es keinen m. Minderwert mehr gibt?

Eine Haftpflichtversicherung hat dir den Schaden zu ersetzen, der dich wirtschaftlich erreicht hat. Wohl gemerkt: Haftpflichtversicherung.

Zu einem wirtschaftlichen Schaden gehört auch, dass du nach einem Knall, der schon sichtbare Schäden hervorruft, dein Auto unter dem Wert verkaufen müsstest, als du es ohne diesen Unfall hättest machen können. Diese Differenz ist der merkantile Minderwert.

Gruß
Marco