ich habe vor 2mon. ein auto unfall, es war so: der vordere fahrer musste auf einmal stark bremsen somit musste ich auch stark bremsen und hielten auch rechtseitig an. ich weichte bischen nach rechts beim bremsen deshalb stand ich schräg hinter dem vorderen fahrer. der hintermann fuhr mir hinten rechts rein mit ca. 50-60 und schob mich vor. damit streifte ich den vorederen wagen hinten rechts die stoßstange und fuhr gegen bordstein. der hintermann gab es zu das mein auto stand bevor er mir reingefahren ist, der vordermann sah es auch so und haben es dem versicherung von den (hintermann) auch so mitgeteilt.(3 zeugen die es gesehen haben). bilder sind auch vorhande aber leider haben wir die polizei nicht gerufen. das problem ist versicherung will mir den frontschaden nicht bezahlen, sie meinten durch die bilder wäre ich zu erst aufgefahren und dann vorgeschoben worden obwohl es nicht so war. vor einer woche habe ich meine rechtsanwalt eingeschaltet. haben die versicherung das recht mir den frontschaden nicht zu bezahlen? obwohl der hintere es zugibt und + 3 weitere zeugen es gesehen haben.??? würde gerne eure meinungen lesen…
Hallo,
GAAANZ wichtig: Informiere deine Versicherung. Erkläre diesen die Situation. In deiner KFZ-Versicherung ist automatisch mit drin, dass bestimmte Schäden, die dir nachweislich aufs Auge gedrückt werden sollen, selbstständig abgewälzt werden. D.h. die Versicherung kümmert sich i.d. R. nach entsprechendem Hinweis deinerseits darum, dass z.B. ein Gutachten erstellt wird. Du hast ein Mitbestimmungsrecht bei einem Gutachter. Niemals die gegnersiche Versicherung bestimmen lassen!
Erfahrungsgemäß sind leider einige Gutachter so eingestellt, dass sie gerne mal zugunsten ihres Auftraggebers entscheiden.
Ggf. würde ich sogar nachträglich Anzeige erstatten. Warum? Einfach (ich persönlich habe einen ähnlichen Fall erlebt). Und zwar wird dann die Staatsanwaltschaft tätig. 1. Es wird geprüft, hat der Unfallverursacher schonmal einen solchen Unfall verursacht 2. ist er „bekannt“ für überhöhte Geschwindigkeiten.
Du kannst damit rechnen, dass nach Erstellung eines etwaigen Gutachtens die Staatsanwaltschaft darauf zurückgreifen wird. Bei mir war das damals so, dass der, der mich auf nen anderen raufgeschoben hat, ein Bußgeld an die Staatsanwaltschaft zahlen musste. Ob von der KFZ-Stelle noch was kam (eigentliches Bußgeld, Punkte, ggf. Fahrverbot) ist mir nicht bekannt. Bekannt ist mir allerdings, dass der Unfallverursacher von der Staatsanwaltschaft in der Hinsicht abgemahnt wurde, dass er eine Frist bekommen hatte. Weiss aber nicht mehr wie lange…war länger als 1 Jahr. Hätte er sich in diesem Fall verkehrsrechtlich was zu Schulden kommen lassen, wäre ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Ob vorrübergehend oder nicht wäre Deliktsabhänig gewesen.
Viel Erfolg!
Hallo,
meine versicherung habe ich informiert, die haben den schaden von vordermann bezahlt und das geld wollen die jetzt von den versicherung der hintermann der mir draufgefahren ist zurück. meine prozente sind jetzt auch hochgegangen, wird erst wieder rückgengig wenn alles geklärt wird. Eigentlich hat doch der versicherung nichts mehr zu sagen wenn der jenige der mich vorgeschoben hat es zugibt oder ?
Hallo,
es gibt Versicherungen, die sind „fair“ und gehen auch genauso vor, wie du es angibst. Also bezahlen, sich das Geld wiederholen. Andere wiederum lassen es auf sich beruhen. Bestehe auf ein Gutachten, rede dafür erneut mit deiner Versicherung. Erkläre ihnen die Sachlage.
Ansonsten kann ich dir nur raten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu nehmen. Das die gegn. Versicherung sich weigert, die Gesamtkosten zu übernehmen, hört man leider relativ häufig. Ich verstehe nicht, dass deine Vers. nicht von vornherein einen Gutachter bestellt hat, wenn der Unfallverursacher zugibt, auf dich draugefahren zu sein und dich damit auf den anderen geschoben hat.
Hallo,
hier meine Einschätzung:
Ich denke, daß die Versicherung, mit der Weigerung deinen Frontschaden zu bezahlen, recht bekommen wird.
Begründung:
Man hat den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so zu halten, daß man das Fahrzeug, auch in einer Gefahrensituation, noch zum Stehen bringen kann. Das hat der „Hintermann“ bei Dir offensichtlich nicht gemacht. Deshalb ist das Fahrzeug hinter dir für deinen Schaden (vorn und hinten) voll verantwortlich. So ist es mir vor vielen Jahren auch einmal passiert, als ich als „Hintermann“ 2 Fahrzeuge vor mir zusammengeschoben hatte. Ich mußte die ganze Chose der beiden vor mir beschädigten Fahrzeuge bezahlen und zwar mit recht.
Es muß nur fest stehen, daß du gestanden hast, bevor du auf den „Vordermann“ geschoben worden bist, und dazu sind die Zeugenaussagen elementar wichtig,
Sicher, wenn die Polizei vor Ort gewesen wäre, dann hätte sie das „Geständnis“ des Hintermannes wohl protokolliert. Aber leider kommen die „Grünen“/„Blauen“ oft nur noch, wenn´s Personenschäden gibt.
Es scheint wohl so, daß sich der „Hintermann“ sein vorläufiges Geständnis, auf dem Weg zur Versicherung, noch einmal anders überlegt hat.
Also: Zeugenaussage!!! ist wichtig - wichtiger als Fotos.
Vor Gericht ist es dann so, wie beim Skat: Wer verliert, der bezahlt alle Gerichts-und Anwaltskosten.
Viele Grüße
Bernst
Hallo,
sie haben mir das sehr gut erklärt deshalb danke ich ihnen erstmal. also die 3 zeugen und der hintermann haben die berichte genau so geschrieben wie es passiert ist sagt auch der versicherung von hintermann nur der versicherung meint trotzdem ich wäre zuerst draufgefahren, der gutachter hat es rausgestellt von den bildern meinte sie. es ist so, ich stande ja schräg hinter das auto und durch dem prall stand ich faßt neben dem vorderen, den vorderen ist nur der stoßstange verkratzt. man sieht eugentlich deutlich das ich vorgeschoben wurde. es sind jetzt 8 wochen her hab das auto repariert aber bin leider im minus. ich hoffe die sache wird schnell wie möglich geklärt und habs geld endlich. was ist ihre meinung? muss die versicherung am endefekt das komplette geld bezahlen?
ich hoffe die sache wird schnell wie
möglich geklärt und habs geld endlich. was ist ihre meinung?
muss die versicherung am endefekt das komplette geld bezahlen?
Da bin ich mir eigentlich sehr sicher!! Es spielt doch keine Rolle, ob sie schräg gestanden haben, oder gerade.
Fest steht: Der Hintermann muß sein Fahrzeug zum Stehen bringen können. Die Versicherung des aufgefahrenen Hintermannes von Ihnen ist also hier definitiv in der Pflicht. Es wäre doch überhaupt nichts passiert, wenn er sein Fahrzeug zum Stehen gebracht hätte.
Die Versicherungsfritzen stehen unter Druck und haben meistens „Leistungsprämie“. Deshalb wird sehr oft versucht eine Mitschuld zu konstruieren.