Autounfall, wann zahlt die Versicherung?

Hallo,

bei meinem Mann ist folgendes passiert: er ist mit dem Auto abends von der Strasse abgekommen, ein Schild und ein Baum seitlich erfasst. Die Kühlflüssigkeit lief raus, da ein Bekannte das Auto erst nächsten Tag abschleppen könnte, hat er sich entschieden mit dem Auto noch bis zum nächsten Dorf zu fahren, wo Schwiegereltern wohnen. Also, es war kein Unfallgegner da, deswegen ist er weggefahren und wollte erst am nächsten Tag Unfall melden. Das Auto hat jetzt Totalschaden. Um 1 Uhr nachts kommt Polizei und sagt: Fahrerflucht. Der Alkoholtest war 0. Das Auto ist mit Vollkasko versichert.
Meine Frage jetzt: Zahlt die Versicherung oder nicht?

Wir sind jetzt völlig verwiert und überfordert. Was machen wir jetzt?

Für die Hilfe sagen wir vielen Dank.
LG

Auch hallo,

der Haftpflichtschaden an Schild + Baum wird bezahlt, der Schaden am eigenen Fz vermutlich nicht.

er ist mit dem Auto abends von der Strasse abgekommen

Warum?

da ein
Bekannte das Auto erst nächsten Tag abschleppen könnte

Warum ein Bekannter? In der Kaskoversicherung sind die Schleppkosten doch mitversichert, eigentlich macht man es sich dann doch leicht und ruft nur die Service-Nr. an ?!

Um 1 Uhr nachts kommt Polizei und sagt Fahrerflucht.

Woher wusste die Polizei von dem Unfall? Da gab es wohl doch Beteiligte.

Der Alkoholtest war 0.

Und der Drogentest?

Grüße, M

Auch hallo,

der Haftpflichtschaden an Schild + Baum wird bezahlt, der
Schaden am eigenen Fz vermutlich nicht.

er ist mit dem Auto abends von der Strasse abgekommen

Warum?

Weil da ein Kurwe war, und entgegenkommendes Auto hat ihn voll geblendet.

da ein
Bekannte das Auto erst nächsten Tag abschleppen könnte

Warum ein Bekannter? In der Kaskoversicherung sind die
Schleppkosten doch mitversichert, eigentlich macht man es sich
dann doch leicht und ruft nur die Service-Nr. an ?!

Gute Frage, er hat ein Bekannte, der Sachverständiger ist und ein eigenes Werkstatt hat, deswegen.

Um 1 Uhr nachts kommt Polizei und sagt Fahrerflucht.

Woher wusste die Polizei von dem Unfall? Da gab es wohl doch
Beteiligte.

Viele Autos fuhren vorbei, ich denke mal jemand hat angerufen? Das Auto war ja nicht versteckt. Wie gesagt, er wollte am nächsten Tag es einfach melden. Er wusste die Konsequenzen gar nicht!!!

Der Alkoholtest war 0.

Und der Drogentest?

Ich glaube, Polizei haben das nicht gemacht. Weiß ich auch nicht warum?

Grüße, M

Hallo Nadin,

Er wusste die Konsequenzen gar nicht!!!

Das ist im Recht leider unerheblich. Ist ja auch klar, sonst könnte ja jeder Verbrecher behaupten, er habe ja nicht gewusst, dass dieses oder jenes verboten sei.

Auf jeden Fall solltet Ihr professionellen, juristischen Rat in Anspruch nehmen.

Gruß,
Andreas

Also, es war kein
Unfallgegner da, deswegen ist er weggefahren und wollte erst
am nächsten Tag Unfall melden.

Ein Unfallgegner vielleicht nicht, aber ein Geschädigter. Das Schild gehört Bund, Land oder Gemeinde. Diesen ist durch den Unfall also ein Schaden entstanden.

Das Auto hat jetzt
Totalschaden. Um 1 Uhr nachts kommt Polizei und sagt:
Fahrerflucht.

Zurecht. Ein Unfall ist passiert, Geschädigter ist o.a. Wenn man sich dann von der Unfallstelle entfernt ist das per Definition Fahrerflucht.

Der Alkoholtest war 0. Das Auto ist mit
Vollkasko versichert.

Was dir bei Fahrerflucht u.U. nicht viel bringt.

Meine Frage jetzt: Zahlt die Versicherung oder nicht?

Also. Durch die festgestellte Unfallflucht leigt eine Obgliegenheitsverletzung vor. Das bedeutet, dass die Versicherung im Haftpflichtteil den Schaden bis 5.000 € vom Versicherungsnehmer zurückholt.

Bei der Vollkasko kann der Versicherer, wenn er eine grobe Fahrlässigkeit nachweist, die Leistung Kürzen, was auch bedeuten kann, dass er keine Leistung erbringen muss.

Hier der entsprechende Absatz über die Pflichten im Versicherungsfall. So oder so ähnlich wird es auch bei eurer Versicherung stehen:

Sie und die versicherte Person sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadensereignisses dienen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass unsere Fragen zu den Um-ständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und voll-ständig beantwortet werden müssen und Sie oder die versi-cherte Person den Unfallort nicht verlassen dürfen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.

Grüße

Lars

Meine Frage jetzt: Zahlt die Versicherung oder nicht?

Ich hatte kürzlich in meinem Kundenkreis einen Fall von Unfall mit Fahrerflucht. Der Haftpflichtschaden wurde zwar von der Versicherung beglichen, hinterher aber in voller Höhe vom Versicherungsnehmer zurückgefordert. Begründung: Fahrerflucht ist eine Straftat, und bei einer Straftat ist der Versicherer leistungsfrei.

Wir sind jetzt völlig verwiert und überfordert. Was machen wir jetzt?

Mit der Versicherung reden, evt. mit anwaltlicher Unterstützung.

Weil da ein Kurwe war, und entgegenkommendes Auto hat ihn voll :geblendet.

Klar…

Und:
Als Versicherungsnehmer hat Dein Bekannter eine Schadensminderungspflicht. Ein Bestandteil davon ist, einen Schaden sofort der Versicherung zu melden. Evtl. kann der Blender anteilig haftbar gemacht werden.

Einfach so wegfahren, nachdem Dein Bekannter das Verkehrsschild umgenietet hat, geht nicht.

Hallo Lars,

Durch die festgestellte Unfallflucht leigt eine
Obgliegenheitsverletzung vor…
… bei der Vollkasko kann der Versicherer, wenn er eine grobe
Fahrlässigkeit nachweist, die Leistung Kürzen

Du vergisst, dass der VR in der VK vollständig leistungsfrei wird durch die Obliegenheitsverletzung, dazu bedarf es keiner groben Fahrlässigkeit (mehr).

Grüße, M