Also, es war kein
Unfallgegner da, deswegen ist er weggefahren und wollte erst
am nächsten Tag Unfall melden.
Ein Unfallgegner vielleicht nicht, aber ein Geschädigter. Das Schild gehört Bund, Land oder Gemeinde. Diesen ist durch den Unfall also ein Schaden entstanden.
Das Auto hat jetzt
Totalschaden. Um 1 Uhr nachts kommt Polizei und sagt:
Fahrerflucht.
Zurecht. Ein Unfall ist passiert, Geschädigter ist o.a. Wenn man sich dann von der Unfallstelle entfernt ist das per Definition Fahrerflucht.
Der Alkoholtest war 0. Das Auto ist mit
Vollkasko versichert.
Was dir bei Fahrerflucht u.U. nicht viel bringt.
Meine Frage jetzt: Zahlt die Versicherung oder nicht?
Also. Durch die festgestellte Unfallflucht leigt eine Obgliegenheitsverletzung vor. Das bedeutet, dass die Versicherung im Haftpflichtteil den Schaden bis 5.000 € vom Versicherungsnehmer zurückholt.
Bei der Vollkasko kann der Versicherer, wenn er eine grobe Fahrlässigkeit nachweist, die Leistung Kürzen, was auch bedeuten kann, dass er keine Leistung erbringen muss.
Hier der entsprechende Absatz über die Pflichten im Versicherungsfall. So oder so ähnlich wird es auch bei eurer Versicherung stehen:
Sie und die versicherte Person sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadensereignisses dienen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass unsere Fragen zu den Um-ständen des Schadensereignisses wahrheitsgemäß und voll-ständig beantwortet werden müssen und Sie oder die versi-cherte Person den Unfallort nicht verlassen dürfen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen.
Grüße
Lars