Guten
Morgen,
letzte
Woche ist mir jemand in mein Auto rein gefahren. Jetzt war ich beim Gutachter,
welcher mir im Gutachten Folgendes aufführte:
Reparaturkosten
incl. MwSt.: 1995,- Euro
Wiederbeschaffungswert
(Differenzbesteuerung incl. 2,4%MwSt.): 2100,00 Euro
Restwert:
580,00 Euro
Meine Frage
ist jetzt: Wenn ich den Schaden nicht reparieren lasse und mir die Reparaturkosten
(abzgl. der 19% MwSt.) zustehen oder ob die Versicherung hier dann noch den
Restwert abziehen darf?