Meine Frau hatte vor einiger Zeit nach Feierabend einen kleinen Unfall .
Die Polizei sagt dass die Schuld 50/50 ist und jeweils ein Bußgeld von 130 € fällig wird
Meine Versicherung hat aber zu 100 % den Schaden des Gegners bezahlt.
Jetzt bleibe ich theoretisch auch auf den Kosten meines Gutachters von ca. 400€ sitzen.
Hätte ich das vorher gewusst hätte ich doch keinen Gutachter einschalten brauchen.
Nach Rücksprache mit der Versicherung teilte diese mir mit , dass es Egal ist was die Polizei behauptet , meine Frau wäre zu 100% schuld weil Sie in den fliessenden Verkehr
reingefahren ist.
Zum Unfall :
Meine Frau fährt rückwärts aus dem Parkhafen raus , gleichzeitig setzt Unfallgegner zurück um in einen leeren Parkplatz im Parkhafen reinzufahren .
Dabei Trifft Unfallgegner mit der Hinteren Stossstange Meine Frau seitlich hinten rechts.
Liebe/-r oyropa,
versicherungsrechtlich kann ich Ihnen leider keine Hilfestellung geben. Was sagt denn die bearbeitende Bußgeldstelle zu der Schuldfrage? Hier kenne ich es so, dass die Versicherungen grundsätzlich an diese Entscheidungen halten. Legen Sie in jedem Fall gegen die Entscheidung Ihrer Versicherung Widerspruch ein. Der Hergang des Unfalls sollte in der Bußgeldakte stehen, schauen Sie sich diese doch an.
Freundliche Grüße
Conny
tja, es scheint, dass Ihre Versicherung die Schuld nur bei Ihrer Frau sieht. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, müssen Sie mit Ihrer Versicherung reden. Da bin ich der leider falsche Ansprechpartner.
für mich ist die Schuldfrage nicht so eindeutig. Da man beim Rückwärtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht an den Tag legen muss, gilt das ja auch für den Unfallgegner.
Ich habe nicht verstanden, wieso Sie eigenmächtig ein Gutachten in Auftrag geben, ohne das mit der eigenen Versicherung abgesprochen zu haben !?
Es ist außerdem richtig, dass die Polizei nicht über die Schuld entscheidet. Letztendlich ist das eine Angelegenheit im Zivilrecht und wenn man sich nicht einig wird, entscheidet das in einem Gerichtsverfahren ein Richter.
Die Frage ist, wieviel der Aufwand lohnt. Dazu wäre interessant, die Schadenhöhe bei sich und beim Unfallgegner zu wissen. Man müsste auch durchrechnen, ob es sich lohnt, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen, um die Hochstufung zu vermeiden.
Und noch eine Anmerkung: Sie werden in jedem Fall von Ihrer Versicherung hochgestuft, egal ob Sie zu 50% oder zu 100% Schuld haben. Eine 50/50 Teilung hilft nur den Versicherungen, da dann die Versicherungen beide Unfallgegner hochstufen können.
Hallo Christopher ,
Vielen herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort…
Den Gutachter haben wir daher genommen weil die Polizei eine 50/50 Schuld eingeräumt hatte und wir davon ausgegangen sind dass man erst einmal ein Gutachten einholen muss um das dann der Versicherung vorzulegen und wenigstens 50% des schadens zu bekommen…
Hätten wir vorher gewusst dass unsere Versicherung trotz 50/50 nach aussagen der Polizei zu 100% den eigenen Versicherten die schuld gibt und den Gegner 100% auszahlt hätten wir natürlich keinen Gutachter bestellt…