mein Auto wird auf dem Parkplatz in unserem Hof beschädigt.
Der Unfallgegner gesteht seine Schuld sofort ein und gibt vermittelt mir seinen Versicherungsvertreter. Ich beauftrage einen Gutachter, der ein Schadensgutachten erstellt. Das Gutachten geht nun an die Versicherung, Kopie an mich.
Was muss ich jetzt tun? Wird sich die Versicherung mit mir in Verbindung setzen oder muss ich etwas unternehmen?
Was steht mir nun zu, wenn ich das Auto selbst reparieren will? Ich habe gehört, dass ich den MwSt ohne Werksattrechnung nicht erstattet bekomme…? Steht mir ein Betrag für einen Ersatzwagen laut Gutachten zu? Auch wenn ich selbst, oder gar nicht repariere? Steht mir der Wertminderungsbetrag zu - auch wenn ich selbst oder gar nicht repariere?
also, ab in Werkstatt, Kostenvoranschlag (Gutachter war da von deiner Stelle ein wenig übertrieben, das macht normalerweise dann die Versicherung).
Wenn die Schuld eindeutig feststeht und der Versicherungsmann das gemeldet hat, dann kann dir auch ein Leihwagen gestellt werden. Wichtig ist, dass hier wirklich eindeutig erkennbar ist, dass der Leihwagen wirklich benötigt wird. Auch der Wagen an sich ist wichtig: Eine S-Klasse wirst du wahrscheinlich nicht bezahlt bekommen
wie schon geschrieben bekommst du bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag keine MwSt, was ja auch logisch ist, da ja keine angefallen ist! Für die Zeit der Reparatur steht dir ein Leihwagen/Nutzungsausfall zu, wenn du nach Kostenvoranschlag abrechnen lässt, dann geht der Versicherer davon aus, das nicht repariert wurde und demnach auch kein Leihwagen benötigt wurde. Demnach wird nix gezahlt. Wir machen es in dem Fall so dass uns auch ein Foto der Reparatur genügt falls der Geschädigte es „schwarz“ hat reparieren lassen - andere Gesellschaften machen es ähnlich, in dem Fall gibts dann auch den Leihwagen.
Ausserdem kannst du noch eine Paschaule geltend machen für Telefon, Schriftverkehr, etc. Ist auch von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Die Regel sind 20-25 EUR.
Grundsätzlich kann ich nur empfehlen Dich mit der entspr. Schadenabteilung in Verbindung zu setzen und genau das vorgehen abzusprechen…
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