Hallo,
was muss man alles machen bei einem Autounfall als Privatperson? (so das Versicherungstechnisch auch alles übernommen wird vom Schuldigen)
Kann die Polizei immer gerufen werden?
Danke
Hallo,
was muss man alles machen bei einem Autounfall als Privatperson? (so das Versicherungstechnisch auch alles übernommen wird vom Schuldigen)
Kann die Polizei immer gerufen werden?
Danke
Internationaler Unfallbericht vorhanden?
was muss man alles machen bei einem Autounfall als
Privatperson? (so das Versicherungstechnisch auch alles
übernommen wird vom Schuldigen)
Ist dieses Papier verfügbar? Und zwar im Fahrzeug? Das hat sich als einfaches aber nützliches Hilfswerkzeug bewährt. Und im Falle des Falles gleich wieder eins bei der Versicherung besorgen.
Kann die Polizei immer gerufen werden?
Kann schon, kommt nur meist nicht, wenn keine Personenschäden oder ausdrücklich wg. Dienstwagen/Leihwagen erbeten. Die machen auch nicht mehr als erfassen und evtl. Photos (die man auch selbst machen kann).ö
Gruß
STefna
Hallo,
da schau am besten einmal auf dieser Webseite:
http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html?ref=zentralruf
nach…da findest du alle gewünschten Informationen…
Hallo,
zur Frage ob die Polizei bei Unfällen kommt oder nicht, möchte ich anmerken, dass dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann (Polizei ist Ländersache und es gibt da ein gewisses Nord-Süd-Gefälle).
Die Polizei hat übrigens in der Regel den Status sachverständiger Zeuge oder sogar Sachverständiger vor Gericht in Verkehrsunfallfragen und ist daher sicherlich empfehlenswert bei potentiellen Streitfragen.
Wer allerdings noch Zeit hat hier im Forum zu posten, der hat das meiste wohl schon hinter sich. Sinnvoll ist ein Telefonanruf bei 110 nur im akuten Falle und nicht „drei Tage“ später nachdem man mal geguuugelt hat.
Grüße
der who_knows
Die Frage diente zur Vorsorge
Aber danke für die Anmerkung
Hallo,
wohl eher den Status eines unabhängigen Zeugen…
Zum SACHVERSTÄNDIGEN braucht es außer einem Hochschulstudium und einem
Diplom noch einiges mehr…bei den modernen Fahrzeugen heutzutage mit
ABS,ESP,ASD usw. kommen auch gestandene Werks-Ingenieure der Hersteller oft an ihre Grenzen in Bezug auf den Unfallverlauf…
Hi Casa,
was muss man alles machen bei einem Autounfall als
Privatperson?
Naja, als erstes mal ruhig durchatmen. Und nochmal. Und dann nochmal. Und dann mal den Motor abstellen, Warnblinkanlage (gegebenenfalls auch Standlicht) einschalten und - je nachdem wo der Unfall passiert ist, überlegen, wie man aussteigt: Aufm Parkplatz nach der Delle ganz normal, sonst Rettungsweste anziehen und gegebenenfalls (Autobahn, Landstrasse) auf der ungefährlicheren Seite (das kann die rechte Seite sein!) aussteigen.
Und dann mal abtasten, ob man sich selber körperlich unversehrt fühlt (Achtung - der Kreislauf kann unter Stress lustige Sachen machen *g*) und gucken, ob allfällige Bei- und Mitfahrer unversehrt sind.
Naja, und als nächstes guckt man nach den weiteren Beteiligten - fang Zeugen ein, die verlassen gerne mal den Ort des Geschehens, könnten aber für die Abwicklung hinterher sehr wichtig werden!
Danach - ausser aufm Supermarktparkplatz - solltest Du die Unfallstelle absichern. Also Warndreieck rauskramen, entsprechend weit nach hinten latschen (dabei das Warndreieck als Schutzschild mit der reflektierenden Seite nach vorne vor Dir tragen) und so aufstellen, dass das nicht umfällt und gut gesehen werden kann. Lieber ein bisserl weiter nach hinten gehen, damit die von hinten kommenden in Ruhe erschrecken können
Sodele, und dann guckst Du mal, mit wem Du zusammengerasselt bist und erkundigst Dich, ob er/sie/es verletzt ist. Falls ja, Notfallprogramm: Erste-Hilfe-Kasten holen, erste Hilfe leisten, Notruf absetzen, gegebenenfalls anwesende Personen einbinden („Sie da im blauen Anorak, rufen mal bitte den Notarzt“).
Fühlt sich auch Dein Gegenüber unverletzt wird man üblicherweise die jeweiligen Schäden bewundern. Ist mehr als „nichts“ passiert wird man als nächstes zum Fototermin schreiten - am besten machen beide Seiten Fotos (so ihnen das technisch möglich ist).
Wenn dann die Autos ausreichend fotographiert (lieber mehr als weniger Fotos machen, auch mal die ganze Unfallsituation) sind, und die Autos noch halbwegs fahr- bzw. schiebbereit sind, wird man dieselben aus dem Weg zu räumen versuchen.
Als nächstes möchte man ja nun wissen, mit wem man’s da eigentlich zu tun hat, wird sich vorstellen, gegenseitig die Führerscheine, Fahrzeugscheine und Versicherungskarten angucken.
Unauffällig könnte man dem Gegenüber auch mal am Atem schnuppern: hat der nur Mundgeruch oder riecht der wie ne Wodka-Fabrik? Steht der sicher auf den Beinen? Hat der gaanz doll grosse Pupillen? Scheinen mir laienhaft die vorgezeigten Dokumente echt? Spricht er meine Sprache? Verhält er sich der Situation angemessen ruhig? Steht im Füherschein was von „muss Brille tragen“ und der trägt aber kein Nasenfahrrad (klar, er könnte Kontaktlinsen haben, da könnte man ja nochmal tief in seine Augen gucken *g*)? Ist die Person auch der Halter von dem Auto? Verstehst Du die Dokumente (grad bei ausländischen Unfallgegnern interessant)?
Beim allerkleinsten Verdacht oder Zweifel - und natürlich sobald Leute auch nur über ein winziges Wehwehchen klagen rufst die Polizei. Über die Nummer wurde vor kurzem diskutiert, im Notfall würde ich immer die 110 wählen, ist „nur“ mein Gegenüber nervös und ich hab Bedenken, dass der ausfällig wird / abhaut, dann würde ich die „normale“ Nummer wählen (eventuell über die Auskunft rauskriegen).
Solltest Du so einen Notruf absetzen müssen, solltest Du Dich als erstes mal netterweise mit Deinem Namen melden, dann schildern was passiert ist, wo’s passiert ist (möglichst genau, falls Du ortsunkundig bist, Gaffer befragen), ob und wieviele und wie schlimm Verletzte da rumliegen und dann warte auf Rückfragen. Die Leute dort am Telebimmel wissen schon, wie sie Dir die fehlenden Infos entlocken können, dazu musst aber bitte an der Strippe bleiben *g*
Sodele, wenn Du nun auf die Polizei / Notarzt wartest, kümmerst Dich weiter um Verletzte.
Seid Ihr Euch hingegen einig und bis auf ein paar Blechle sind alle heil geblieben, dann füllt Ihr in schönster Eintracht das bereits erwähnte Unfallhilfeprotokoll aus und jeder kriegt die gleiche Anzahl Durchschläge. Achtung: die letzten Durchschläge sind nur schwer zu lesen!
Unterschiedliche Ansichten über den Unfallhergang werden auf den unterschiedlichen Seiten des Unfallhilfeprotokolls notiert. Da kann also stehen „Fahrzeug_A hupte“ während auf der anderen Seite steht „kein Hupen gehört“ oder so. Wichtig ist, dass Ihr die Tatsachen so notiert und Euch nicht um die Schuldfrage schlagt.
Wichtig auch, dass sich die Zeugen auf diesem Protokoll mit ihrer Variante der Geschichte verewigen.
Dann guckt Ihr, dass allfällige Scherben und Trümmer von der Strasse geräumt werden (für Flüssigkeiten und auf vielbefahrenen Strassen sind die Profis zuständig!) und Ihr gut nach Hause kommt.
Daheim angekommen, sagst dann baldestmöglich Deiner Versicherung Bescheid und schickst denen einen Durchschlag vom Unfallhilfe-Protokoll.
Achja, Tip am Rande: ich würde niemals nicht vor Ort sowas wie „na, da bin ja wohl ich schuld“ bemerken. Allenfalls im Unfallhilfeprotokoll schreiben „Fahrzeug_A stand da so rum, Fahrzeug_B fuhr von hinten auf“. Zur Polizei wäre ich sogar noch wortkarger, würde alle meine Dokumente zeigen, die sie sehen wollen und ansonsten zum Unfallhergang schweigen.
Die Versicherungen melden sich dann üblicherweise bei Dir, was sie noch so alles brauchen. Solltest Du eine gewisse Schuld an dem Unfall tragen (ist ja meistens irgendwie so *g*), müsstest Dir überlegen, ob es günstiger ist, ob die (Vollkasko)versicherung das zahlt und Dich zurückstuft oder ob Du das schlauerweise selber zahlst. Das rechnen die Dir aber vor, da hast nix zu verlieren, wenn Du den Schaden mal meldet.
Kann die Polizei immer gerufen werden?
Ja, kann sie Dazu wurde ja schon was geschrieben, allerdings solltest Dir bewusst sein, dass es dann obendrein noch Punkte geben kann, die sonst nicht gekommen wären.
Ich hatte mal die Situation, dass der Kerl an der Ampel vor mir rückwärts statt vorwärts losgedüst ist. So - der Unfallschaden sah natürlich genau umgekehrt aus (nämlich ich sei von hinten draufgedrämmert), darum hab ich die Polizei gerufen, obwohl ich mir mir dem Unfallgegner schon einig gewesen wäre (würde ich heute auch anders machen, aber ich war halt jung *g*).
Naja, und das Ende vom Lied war, dass der arme Kerl noch drei (glaub ich zumindest) Punkte wegen „Rückwärtsfahren und nicht aufgepasst“ gekriegt hat, obwohl ich das nun wirklich nicht wollte und das auch den Polizisten so gesagt hab.
*wink* und hoffentlich brauchst diese Anleitung nicht
Petzi
Hi Petzi,
schön geschrieben, aber man merkt, dass Dein letzter Erste-Hilfe-Kurs wohl schon ziemlich lang her ist, denn hierist Dir ein bisschen die Reihenfolge durcheinander geraten:
Sodele, und dann guckst Du mal, mit wem Du zusammengerasselt
bist und erkundigst Dich, ob er/sie/es verletzt ist. Falls ja,
Notfallprogramm: Erste-Hilfe-Kasten holen, erste Hilfe
leisten, Notruf absetzen, gegebenenfalls anwesende Personen
einbinden („Sie da im blauen Anorak, rufen mal bitte den
Notarzt“).
BEVOR Du Erste Hilfe leistest, muss sicher gestellt werden, dass Du selber oder ein anderer einen Notruf absetzt.
Stell Dir mal vor, Du machst Herz-Lungen-Wiederbelebung, und wartest auf den Einsatzwagen, und wartest, und wartest, und wartest,…
Weil keine einen Notruf abgesetzt hat, kommt aber keiner
Gruß, Karin
Hallo,
nein ich bleibe dabei - rechtliche Vorschriften über diesen Sonderfall „sachverständiger Zeuge“ finden sich übrigens sowohl in der ZPO (§ 414) als auch in der StPO (§ 85).
Des Weiteren sei hier angemerkt, dass man durchaus auch diplomierter Polizist sein kann.
who_knows
Hallo,
die Bezeichnung in § 414 ZPO ist mehr als unglücklich gewählt…
Um es einmal zu erklären:
Sachverständiger
Ein Sachverständiger kann alleine aufgrund von Unterlagen (Fotos,Messprotokolle usw.) zu einem Unfallereignis eine Aussage tätigen.
Daher ist ein Sachverständiger auch austauschbar,da er nur aufgrund von technischen Daten Aussagen zu einem Ablauf machen kann,da die Gesetze der
Physik nicht änderbar sind.
sachverständiger Zeuge
ist ein Zeuge,der im fraglichen Rechtsstreit über besondere Fachkenntnisse verfügt UND das ist der entscheidende Punkt !!
den Vorgang aus eigener Wahrnehmung erlebt hat.
Praktisches Beispiel
Arzt bei einer OP,Bauingenieur bei einem Gebäude
Insoweit können Polizeibeamte auch nur in wenigen Fällen als Sachverständige Zeugen gelten,da sie in der Regel nicht den Unfall als solchen miterlebt haben.
Was Polizeibeamte aber immer sind…UNABHÄNGIGE Zeugen…
Aufgrund des Standardisierten Verfahrensablaufes und der enstprechenden Vordrucke und Aktenvermerke lassen sich immer relativ originalgetreue
„Bilder“ von einer Unfallstelle rekonstruieren.