An einer Rechts-vor Links Kreuzung wurde die Vorfahrt genommen. Polizei war vor Ort. Schuld liegt beim Unfallgegner.
Es wurde ein Gutachten erstellt demnach handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Der Wagen hat einen Wiederbeschaffungswert von 5700 Euro abzüglich dem Restwert von 3000Euro der geboten wurde.
Dieses Gebot ist bis zum 26.1. bindend.
Der verunfallte Wagen ist laut Gutachten „bedingt fahrfähig bis zur Werkstatt“ was den Punkt Verkehrssicherheit betrifft.
„Eine Notraparatur ist nicht sinnvoll“
Man ist dringend auf das Auto angewisen und fährt diesen momentan noch. Es wurde ein Neuwagen gekauft der allerdings 12 Wochen Lieferzeit hat…
Wie verhält sich das nun mit dem Restwert des Wagens, wenn mit diesem noch die 12 Wochen gefahren wird. Das Gebot eines Autohauses in Höhe von 3000 Euro gilt ja nur bis zum 26.1.
Kennt sich wer aus? Muass man den verunfallten Wagen nun am besten zum Restwert verkaufen und 12 Wochen ohne Wagen auskommen? Aufgrund dem Arbeitsweg wäre das nicht möglich!