Hallo zusammen, oder wie manche RA sagen: Huhu!
stimmt das?
wenn ein jemand seinen gewerblich genutzten PKW an eine Privatperson verkauft, muss er die Gewährleistung geben, und kann sie nicht ausschließen!
Ja, oder nein?
liebe Grüße
Michael
Hallo zusammen, oder wie manche RA sagen: Huhu!
stimmt das?
wenn ein jemand seinen gewerblich genutzten PKW an eine Privatperson verkauft, muss er die Gewährleistung geben, und kann sie nicht ausschließen!
Ja, oder nein?
liebe Grüße
Michael
Hallo,
wenn ein jemand seinen gewerblich genutzten PKW an eine
Privatperson verkauft, muss er die Gewährleistung geben, und
kann sie nicht ausschließen!
richtig. Der Verkäufer ist Unternehmer (http://dejure.org/gesetze/BGB/14.html)undund) es handelt sich somit um einen Verbrauchsgüterkauf (http://dejure.org/gesetze/BGB/474.html), bei dem die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen auf nicht weniger als ein Jahr verkürzt werden darf (http://dejure.org/gesetze/BGB/475.html).
Gruß
S.J.
Hallo,
danke dir! Ich habe es geahnt.
nun steht man ja theoretisch vor dem problem, dass man eine alte Möhre, für die man eventuel noch 500€ bekommen könnte, besser zur Presse gibt, um hinterher keine Probleme zu bekommen.
Michael
Hallo,
nun steht man ja theoretisch vor dem problem, dass man eine
alte Möhre, für die man eventuel noch 500€ bekommen könnte,
besser zur Presse gibt, um hinterher keine Probleme zu
bekommen.
Nein. Weil sich die Sachmangelhaftung nur auf Mängel bezieht, die bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (vulgo: Kauf) vorhanden sind. Und ein Mangel ist eine Abweichung des Ist-Zustands vom Soll-Zustand - was vorhandene und vertraglich genannte Mängel von der Sachmangelhaftung ausschließt.
Siehe auch faq:1152
Gruß
loderunner(ianal)
Hallo,
nun steht man ja theoretisch vor dem problem, dass man eine
alte Möhre, für die man eventuel noch 500€ bekommen könnte,
besser zur Presse gibt, um hinterher keine Probleme zu
bekommen.
ergänzend zu den Aussagen von Loderunner besteht ja noch die Möglichkeit, das Auto an einen Unternehmer zu verkaufen und die Gewährleistung auszuschließen.
Gruß
S.J.