Autoverkauf

Eine Fa., die nicht generell mit Auots handelt, sondern nur den Fuhrpark verkleinern will, verkauft ein gebrauchtes Fahrzeug.
Nach kurzer Zeit tritt ein Schaden auf.
Die Fa. hat jeden Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
Darf sie das?

Hallo,

Eine Fa., die nicht generell mit Auots handelt, sondern nur
den Fuhrpark verkleinern will, verkauft ein gebrauchtes
Fahrzeug.

und an wen verkauft sie das Auto? An einen Unternehmer oder Verbraucher im Sinnes des BGB?

http://dejure.org/gesetze/BGB/13.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/14.html

Nach kurzer Zeit tritt ein Schaden auf.

Was nicht unbedingt etwas mit der Gewährleistung zu tun haben muss…

Die Fa. hat jeden Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
Darf sie das?

Gegenüber Unternehmern: Ja.
Gegenüber Verbrauchern: Nein.

S.J.

und an wen verkauft sie das Auto? An einen Unternehmer oder
Verbraucher im Sinnes des BGB?

Verbraucher.

Nach kurzer Zeit tritt ein Schaden auf.

Was nicht unbedingt etwas mit der Gewährleistung zu tun haben
muss…

Gegeben ist, dass es ein Schaden ist, der durch Gewährleistung abgedeckt ist. Klappergeräusch am Motor.