Autoverkauf

Hallo. Ich hätte mal eine Frage. Ich habe heute mein Auto verkauft. In Vertrag auch geschrieben, keine Garantie, gekauft wie gesehen. Mängel (Kratzer) beschrieben. Nun ruft mich der Käufer an (er hat das Auto übers Internet gekauft und fuhr nur hier 1 km zum probieren), dass der Tempomat nicht geht und die Steuerung am Hebel neben dem Lenkrad nicht, für den Autoradio.
Bei der Probefahrt sagte ich ihm, dass ich den Tempomat nie benutzt habe über was anderes haben wir uns nicht unterhalten.

Er sagte nun, wenn da wegen dem Tempomat oder der Steuerung am Hebel für den Autoradio ist, meldet er sich nochmal bei mir.

Wie soll ich mich verhalten? Ich habe ihm ja nichts verschwiegen, weil ich die Dinge nie genutzt habe

Hallo !

„Keine Garantie“ ?

Warum soll man etwas ausschließen,was dem Käufer überhaupt nicht zusteht ? Garantie ist etwas freiwilliges !

Du musst die Gewährleistung oder Sachmängelhaftung ausschließen,was unter Privatleuten möglich ist.
Also „gekauft wie besehen“,ist eine gängige Formulierung im Vertrag.

Über alle Mängel und Schäden,die man sieht oder die dem Verkäufer bekannt sind,sollte man schon sprechen.
Ist es dann verkauft und der Wagen geht schon bald kaputt,das wäre dann zwar Pech für den Käufer,aber dessen Problem.

Wenn man glaubhaft machen kann,der Tempomat wurde nicht benutzt und man war sich der Funktionsunfähigkeit nicht bewusst,dann ist das eben so.
Es wurde ja nicht ausdrücklich gesagt „alles OK damit“.

Warum wurde denn nicht die Funktion geprüft,auch die „Fernbedienung“ des Radios vom Lenkrad aus ? Das ist m.E. nun Pech für den Käufer.

MfG
duck313

Bei der Probefahrt sagte ich ihm, dass ich den Tempomat nie
benutzt habe

Das klingt nicht besonders glaubwürdig, findest du nicht auch?

über was anderes haben wir uns nicht unterhalten.

Es gibt also keine Zeugen dieses Gesprächs?

Wie soll ich mich verhalten? Ich habe ihm ja nichts
verschwiegen, weil ich die Dinge nie genutzt habe

Das ist nicht ganz einfach. Z.B. könnte ein Anwalt diese Sache mit dem „nie genutzt“ durchaus eine Schutzbehauptung nennen.
Schön wäre es halt, wenn du Zeugen für all das hättest.

Berro

Naja, glaubwürdig, was hätte ich sonst sagen sollen, ich habe den echt nie benutzt. Ich sagte, ich kann es ihm nicht erklären, da müsste er in der Bedienungsanleitung nachschauen.

Ich habe glaube erst 1x ein Auto verkauft, ich kaufe meine Autos beim Händler, WEIL ich mich damit nicht auskenne.
Ich habe nichts verschwiegen, das was ich wusste, habe ich angegeben

moin,
ist wohl eher was fürs Rechtsbrett aber wir brauchen da auch nicht so weit ausschweifen…

Nun ruft mich der Käufer an

Son Typ „Südländer mit Akustik-Inkontinenz“?

In Vertrag … keine Garantie, gekauft wie gesehen.

Lass ihn labern, zurücklehnen und nicht weich werden.

cu Tom

Hallo,

grundsätzlich wäre es interessant, um welche Preisklasse es sich handelt, denn es macht schon einen Unterschied, ob es ein Jahreswagen im Wert eines halben Hauses, oder um Baldschrott für einen knappen Monatslohn handelt.

Wenn das Auto einige Jahre alt, und der Kaufpreis weniger als etwa ein Drittel des Anschaffungspreises ist, geht man im Allgemeinen davon aus, dass der zugedachte Zweck des Wagens auch dann erfüllt wird, wenn einige weniger wichtige Ausstattungsmerkmale nicht mehr vollkommen fehlerfrei arbeiten. Schließlich ist die Ware gebraucht und darf daher auch erhebliche Spuren dieses Gebrauchs aufweisen.

Dass man keine Garantie, sondern die Sachmangelhaftung ausschließen muss, ist in den Privatbereich noch nicht vorgedrungen, das merke ich fast täglich. Je nach Richter kann das aber sogar relativ unwichtig sein; wenn nicht: Pech gehabt, es gibt ausreichend Wissende und nicht weniger kostenlos downloadbare oder käuflich erwerbbare Vertragsvordrucke, die „das“ schon richtig machen.

Fazit: Lasse Dich nicht nerven, die Sache sollte wohl erledigt sein.

Grüße
formica

Hallo, danke schon mal für eure Antworten

Es handelt sich um 2500 Euro, Auto BJ 2004.

Er schrieb mir gerade, dass er geschockt aus der Werkstatt kam. Tempomat kaputt und die komplette Kontrolle (weiß nicht wirklich was er damit meint, vielleicht Bordcomputer). Spiegel los, das verstehe ich auch nicht, was er damit meint, Spiegel waren ja alle dran.

Och mensch…ich habe doch nur mein gebrauchtes Auto verkauft. Mein Auto war für mich ein Gebrauchsgegenstand, einsteigen, fahren ohne irgendwelchen SChnickschnack zu verwenden.

Hallo Susanne,
was erwartet der Käufer für 2.500,- Einen Neuwagen?
Bügel ihn ab, er wird sonst in zwei Jahren noch was finden und Forderungen stellen.
Gruß elmore

Die Formulierung „gekauft wie besehen“ im Vertrag besagt, daß der Käufer den Wagen auf seine Funktionstüchtigkeit überprüfen konnte (was er auch getan hat) und mit dem Fahrzeug zum vereinbarten Preis einverstanden war; womit alle weiteren Probleme ganz allein seine Angelegenheit sind. Daß er sich nicht davon überzeugt hat, daß elektrische Spiegelverstellung (vermutlich) und Tempomat funktionieren ist, auch wenn´s hart klingt, rechtlich gesehen seine Schuld und Du bist ihm in keinster Weise regreß-, ja nicht einmal auskunftspflichtig.

Leider habe ich nicht auf einen Freund gehört und ihm das Auto angemeldet mitgegeben. Im Vertrag zwar festgehalten, dass er heute umgemeldet werden muss, aber ist nicht passiert :frowning:

Er schreibt mir nun auch ständig eine SMS und dreht nun schon die Tatsachen um. Er will ja nur ne Kleinigkeit…

moin,
so wie ich das kenne: Meldung mit Kopie des Vertrages an deine Versicherung, die setzen sich dann mit der Zulassungsstelle in Verbindung und treten dem dann gemeinsam auf die Füsse (wenn das Fzg. dann noch im öffentl. Verkehrsraum bewegt wird, wegen Fahren ohne Haftpflicht, selbst dann wenn das Ding noch auf dich zugelassen ist)

und lass dich nicht weichkochen, einfach mal die „Zicke“ sein

cu Tom