Autoverkauf

Angenommen: Ein Herr X Hat sein Auto in der Werkstatt und lässt ne große Inspektion machen mit Zahnriemenwechsel. Er fährt anschließend mit dem Auto noch 4 Monate , ca 5000 km; und verkauft es dann an Herrn Y. der macht eine Probefahrt von ca 50 km, findet das Auto gut und zahlt den ausgehandelten Preis an den Privaten Verkäufer X. Herr Y meldet das Auto aber gar nicht erst auf sich an, sondern verkauft das Auto 3 Tage später mit 1000km mehr auf dem Tacho an Herrn Z. Herr Z hat nach 4 Wochen einen kapitalen Motorschaden und verlangt Schadenersatz von herrn Y . Der wiederum will die Ansprüche weitergeben an Herrn X. Es liegt der Verdacht nahe , das herr y ein Händler ist , da er vornherein gesagt hat , das er das Auto nicht für sich brauch , sondern gleich weiterverkauft. im übrigen ist bekannt das er an dem Zwischenhandel 500 € verdient hat.
Wie soll sich Herr x verhalten? Der kaufvertrag ist Download von Autoscout.

Hallo

Wie soll sich Herr x verhalten?

Auf jeden Fall sollte er das Auto schnell abmelden. Anscheinend läuft es ja noch auf ihn? Auch die Versicherung?

Der kaufvertrag ist Download von Autoscout.

Und was steht da drin?

Viele Grüße

Das Auto umgemeldet hat Herr Z gemacht , Steuer und Versicherung gehen auf Ihn. Das Problem ist nur, das Herr Z jetzt Herrn Y auf Schadenersatz verklagt und der wiederum will die Klage an Herrn X weitergeben

Das Problem ist nur, das Herr Z jetzt Herrn Y auf Schadenersatz verklagt und der wiederum will die Klage an Herrn X weitergeben

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie er damit Erfolg haben will, außer X hätte wirklich wissentlich irgendeinen Mangel nicht angegeben.

Ich würde einfach nichts machen und abwarten, ob Y wirklich klagt.

X hat doch einen Kaufvertrag. Da kann er doch belegen, dass er das Auto an Y verkauft hat. Und Z wird doch auch einen mit Y abgeschlossenen Kaufvertrag haben.

Bin kein Jurist, Juristen würden sich wohl nur dazu äußern, wenn ihnen der Kaufvertrag zwischen X und Y vorliegen würde, oder wenn sie wüssten, was drinsteht. Stand da irgendwas von ‚gekauft wie besehen‘, oder wurde irgendeine Funktionstüchtigkeit garantiert oder was?

Viele Grüße

wie alt ist denn das Auto, und wieviel km laufleistung
herr x ist da wohl ganz raus

das Auto ist 12 Jahre alt und hat ca 160000km. Ich denk ja auch, das Herr X raus ist da er als privatmann eh nicht für Garantie ansprüche aufkommt und er ist ja nach der Reparatur noch 5000 km gefahren , ohne das was kaputtwar oder das etwas auf einen Schaden gedeutet hat, oder ?

Danke , seh ich auchs. Herr X wird das wohl auch so machen und erst mal abwarten.

da er als privatmann eh nicht für
Garantie ansprüche aufkommt

für garantie nicht. wie niemand, der nicht ausdrücklich eine vereinbart.
für sachmangelhaftung aber schon, wenn er sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat.

der unterschied zwischen sachmangelhaftung und garantie? schau hier: faq:1152