Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe mal eine kleine frage und bitte euch um eure mithilfe. viele dank schon mal im vorraus. nehmen wir mal an jemand verkauft ein auto. nach ein paar tagen meldet sich der käufer, das der tachostand des fahrzeugs nicht mit der originalen gesamtlaufleistung des kfz übereinstimmt und das er jetzt anzeigen erstatten will. das auto wies beim verkäufer aber auch diesen km-stand auf als er es kaufte. er habe aber leider keinen kaufvertrag mehr zwischen seinem vorbesitzer und ihm auf dem dieser km-stand stehen würde. bei dem vertag der mit dem jetzigen käufer abgeschlossen wurde steht aber auch nur drin „abgelesener km stand“ und das der verkäufer von jeglicher gewährleistung zurücktrete. kann der käufer ihn trotzdem anzeigen und wenn ja mit was für einer strafe müsste er rechnen. er kann ja seine unschuld leider nicht beweisen da er ja leider keine daten mehr von seinem vorbesitzer hat.
vielen Dank.
Hallo,
hypothetische Fragen beantworte ich nicht.
MfG kahlken
ich habe jemanden ein auto verkauft. nach ein paar tagen meldet sich der käufer bei mir, das der tachostand des fahrzeugs nicht mit der originalen gesamtlaufleistung des kfz übereinstimmt und das er jetzt anzeigen erstatten will. das auto wies bei meinem kauf aber auch diesen km-stand auf. ich habe leider keinen kaufvertrag mehr zwischen dem vorbesitzer und mir auf dem dieser km-stand stehen würde. bei dem vertag den ich mit dem jetzigen käufer abgeschlossen habe steht aber auch nur drin „abgelesener km stand“ und das ich (der verkäufer) von jeglicher gewährleistung zurücktrete. kann der käufer mich trotzdem anzeigen und wenn ja mit was für einer strafe müsste ich rechnen. ich kann ja meine unschuld leider nicht beweisen da er ich ja leider keine daten mehr von meinem vorbesitzer habe.
MfG Hank
Hallo, woher weiß der Käufer, dass der Tachostand nicht richtig ist bzw. wie kann der das beweisen?
MfG kahlken
der käufer war zu einer durchsicht in einer vertragswerkstatt und diese hat das herausgefunden. ich war aber zu meiner zeit als halter nur in einer vertragsfreien werkstatt. diese konnte den falschen km-stand somit nicht herausfinden.
MfG Hank
der käufer war zu einer durchsicht in einer vertragswerkstatt
und diese hat das herausgefunden. ich war aber zu meiner zeit
als halter nur in einer vertragsfreien werkstatt. diese konnte
den falschen km-stand somit nicht herausfinden.
MfG Hank
Hallo, alles hängt davon ab, was Sie mit Ihrem Vorbesitzer besprochen bzw. vertraglich festgehalten haben. Der wird garantiert angehört und wird eine entsprechende Aussage machen. Sollten Sie also nichts anderes wissen,als das, was auf dem Tach steht, sind Sie aus dem Schneider.
MfG kahlken
es sind aber leider keine daten mehr von dem vorbesitzer.
also weiss kann man ihn vielleicht gar nicht mehr ausfindig machen.