angenommen, jemand verkauft sein altes Auto, welches schon weit über 200.000 Kilometer auf dem Buckel hat und deutliche Abnutzungserscheinungen zeigt, aber bisher noch ordentlich seinen Dienst getan hat. Der Verkäufer weißt in der Anzeige und auf dem Zettel im Auto darauf hin, dass das Auto „optische und technische Mängel“ aufweist und betont dieses auch im Verkufsgespräch. Der potentielle Käufer nimmt es zur Kenntnis, sagt, dass Auto wäre ja nichts mehr für den deutschen Markt, sondern nur noch für den Export und handelt den ohnehin schon recht niedrig angesetzten Kaufpreis noch mal runter. Allerdings möchte der potentelle Käufer keine Probefahrt machen. Am nächsten Tag ruft er an und beschwert sich über Mängel, fordert vom Verkäufer Geld zurück, droht mit dem Anwalt. Was würde man da tun?
Der Verkäufer weißt in der Anzeige
und auf dem Zettel im Auto darauf hin, dass das Auto „optische
und technische Mängel“ aufweist und betont dieses auch im
Verkaufsgespräch.
Entspricht wohl der gängigen Formulierung „gekauft wie gesehen“. Da der Käufer wohl Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist der Kaufvertrag nicht (aus dem genannten Grunde) anfechtbar.
Der Käufer beahuptete ja auch noch,
Kaufmann zu sein. „Export-Kaufmann“.
Drohungen mit dem Anwalt gehören heute
zur Tagesordnung. Hier gab es sogar
schon eine Anfrage, woher man auf die
ganz Schnelle einen Schnellanwalt
bekommt, wenn man mal was spontan kaufen
will, Verkehrsunfall oder so was…
Was würde denn „wirklich“ passieren, wenn
der Voll-Kaufmann nun zum Anwalt geht ??
Nr. 1. Vorschuss an den Anwalt.
Nr. 2. ob der Anwalt Spass an der Sache hat, soll doch
ein billiges Gefährt gewesen sein. Euro 1.000,-
Was kommt da für den Anwalt rum ??
Nr. 3. Durchprüfen des Fall „anhand Auskunft Mandant“.
Darin liegt schon ein Knackpunkt, weil der Anwalt
„glauben muss“, was ihm der Mandant sagt. Dazu ist
ein Anwalt verpflichtet.
Nr. 4. Ob der „Kläger“ seinem Anwalt alles und richtig sagt,
stellt sich zu oft erst mit Urteil raus…
Nr. 5. Der beauftragte Anwalt würde also im Zweifel den
Ausführungen seines Mandanten folgen.
Nr. 6. Du stelltst Dich „taub“.
Nr. 7. Dann kann es zu Gericht gehen… k a n n…
Nr. 8. Der Kläger legt die gerichtsgebühren voraus.
Nr. 9. Meinetwegen soll mal das Verkaufsprozedere nicht
erörtert werden. Gibts dann noch ein Sachverständigen-
gutachten, mit dem der Kläger seine „Mängel“ beweise
kann ?
Um welche Mängel geht es denn überhaupt ?
War etwa der Tank fast leer oder der Aschenbecher voll ?
Ruhig bleiben…wenn Du kein schlechtes Gewissen
hast, ruhig bleiben und ganz energisch abwarten…
lass dich mal nicht von se einem „Vogel“ ins Bockshorn jagen…
Es gibt nicht überall in der Welt so Sachen wie TÜV und so…in bestimmten Ländern kriegste nämlich noch richtig viel Kohle für Autos,die du hier gar nicht mehr auf der Straße bewegen dürftest…
Dein Käufer wird nämlich bestimmt noch damit „rauskommen“…
wenn Du ihm sagen wir,die Hälfte des Kaufpreises erläßt,währe ER
einverstanden mit dem Auto…*g*
(damit steigt sien Gewinn nämlich nochmal kräftig… )
Und wenn er sich nochmal meldet,sage ihm das du das
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mal vorab informiert hast…(Seinen Namen und Anschrift haste ja vom Kaufvertrag)…
Vielen Dank an Euch alle, ihr habt mir echt weiter geholfen! Besonderen Dank an Frank für die Adresse.
Habe inzwischen auch von einem Kollegen gehört, dass einem Freund von ihm praktisch das gleiche passiert ist. Scheit wohl grade eine Masche zu sein!