Autoverkauf

Ich möchte ein Auto verkaufen welches zwar von mir gefahren wird und mir gehört aber auf meinen Bruder läuft. Dieser wohnt nun aber gerade nicht um die Ecke und da entstand bei mir die Frage ob ich den Kaufvertrag auch abwickeln kann oder ob es dringend notwendig ist das der Halter diesen unterschreibt.
Und noch eine Frage. Ich habe dem Käufer jetzt versprochen das Auto angemeldet zu lassen. Da ich Angst habe das etwas passiert und ich dafür hafte kann ich einfach die Versicherung kündigen und dies dem Käufer mitteilen so das er wenigstens keine Kennzeichen holen muß?
Danke

Hi

Ich möchte ein Auto verkaufen welches zwar von mir gefahren
wird und mir gehört aber auf meinen Bruder läuft. Dieser wohnt
nun aber gerade nicht um die Ecke und da entstand bei mir die
Frage ob ich den Kaufvertrag auch abwickeln kann oder ob es
dringend notwendig ist das der Halter diesen unterschreibt.

Lass Dir hierfür ne unterschriebene Vollmacht des Inhabers geben bzw. sende den Kaufvertrag dem Besitzer zu, so dass dieser das ganze dann per Post abwickelt.

Und noch eine Frage. Ich habe dem Käufer jetzt versprochen das
Auto angemeldet zu lassen. Da ich Angst habe das etwas
passiert und ich dafür hafte kann ich einfach die Versicherung
kündigen und dies dem Käufer mitteilen so das er wenigstens
keine Kennzeichen holen muß?

Da brauchst Du keine Sorge zu haben. Notier im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit (!!!) und lass dies auch per Unterschrift separat bestätigen.

Nutzt Du z.B. den Kaufvertrag vom ADAC (kostenlos wenn Du Mitglied bist) so hat man hierbei eine Karte, welche einfach weggeschickt wird.

Passiert doch etwas, so existiert der Vertrag samt Uhrzeit und Datum.

Ich hab 2001 mein altes Auto auch angemeldet verkauft und war froh die Uhrzeit und Datum eingetragen zu haben.
Leidensgeschichte:

Ich das AUto verkauft, alle Daten festgehalten, Versicherung nach 3 Tagen schriftlich Bescheid gegeben, dass das Auto verkauft wurde samt Kopie Kaufvertrag. Ebenso Info an das Finanzamt das Auto aufgrund Steuer verkauft wurde und abmeldung neuer Inhaber macht.

14 Tage später standen die Damen & Herren in Grün vor der Tür - Anhörung!

Mit dem Auto samt Kennzeichen wurde noch gefahren, der neue Inhaber hatte 3(!) Unfälle, Flurschaden, Unfallflucht und Fahren ohne Fahrerlaubniss. Dazu noch 2x Blitzer, 1x am selben Tag des Verkaufes ca. 3h später. Ich war froh, dass ich samt Uhrzeit alle Daten vorhanden hatte, so dass mich keine Schuld traf.

Der neue Inhaber bekam sicherlich einiges danach, weiß ich leider nicht, wollte man mir nicht sagen.

Fakt: keine Sorgen machen!

Wenn Dir der Verkauf mit Anmeldung zu unsicher ist mach folgendes:

Käufer soll ne vorläufige Deckungskarte mitbringen für ein Kurzzeit-Kennzeichen. Die Karte selbst ist kostenfrei, Versicherung selbst kostet ca. 80-100 Euro und gilt dann 5 Tage. Damit hast Du keine Rennerei und der neue Käufer kann getrost nach Hause fahren.

Danke

Viel Glück

Blue

Hallo,

Und noch eine Frage. Ich habe dem Käufer jetzt versprochen das
Auto angemeldet zu lassen. Da ich Angst habe das etwas
passiert und ich dafür hafte kann ich einfach die Versicherung
kündigen und dies dem Käufer mitteilen so das er wenigstens
keine Kennzeichen holen muß?

Da brauchst Du keine Sorge zu haben. Notier im Kaufvertrag
Datum und Uhrzeit (!!!) und lass dies auch per Unterschrift
separat bestätigen.

Ein Fahrzeug wird beim Verkauf NIE NIE NIE angemeldet aus der Hand gegeben!!!
Was alles passieren kann wurde eben schon geschildert. Was wäre gewesen, wenn der Käufer „nicht existiert“ hätte (falscher Name, Adresse) oder sonstwie nicht greifbar wäre?

NIEMALS NICHT ABGEMELDET!!!

Grüße von
Tinchen

Nochmals: Ein Fahrzeug wird NIE angemeldet aus der Hand gegeben!

Hier ein Beispiel: Der neue Käufer weist sich durch einen gefälschten Ausweis aus, verschwindet mit dem angemeldeten Wagen ins Ausland auf Nimmerwiedersehen und für alle Folgeschäden ist der alte Halter haftbar. Dies ist leider keine Hypothese sondern für einige Zeitgenossen mittlerweile eine bittere und extrem teure Wahrheit!

Nochmals: NIEMALS!

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Nochmals: Ein Fahrzeug wird NIE angemeldet aus der Hand
gegeben!

Hier ein Beispiel: Der neue Käufer weist sich durch einen
gefälschten Ausweis aus, verschwindet mit dem angemeldeten
Wagen ins Ausland auf Nimmerwiedersehen und für alle
Folgeschäden ist der alte Halter haftbar. Dies ist leider
keine Hypothese sondern für einige Zeitgenossen mittlerweile
eine bittere und extrem teure Wahrheit!

Nochmals: NIEMALS!

Hallo,

dem kann ich mich nur anschliessen. Ein Kaufvertrag mit Datum/Uhrzeit schützt zwar (eventuell) vor Strafen bei später begangenen Verkehrsdelikten, aber die Steuern mußt du z.B. trotzdem noch zahlen falls der Käufer das Fahrzeug dann nicht wie versprochen abmeldet.

Ich würde nie ein angemeldetes Fahrzeug abgeben, denke sowas ist seeeehr dumm…

Gruß Timon

Hi

ich denke mal, der TE muss das aber auch wissen und so wie ich es verstanden habe, wollte er auch mal beide Seiten wissen.

Was alles passieren kann - das kann man recht breit austreten, nur man braucht keinen agressiven Stil an den Tag legen

Hi Blue,

wer ist denn hier agressiv???

Fragende Grüße vom Timon

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Und nicht nur für die Haftpflicht-Schäden ist der alte Halter noch haftbar.
Wenn der Wagen nicht umgemeldet wurde und damit ein Bankraub oder ähnliches gemacht wird, dann tritt das Sondereinsatzkommando beim alten Halter die Tür ein und holt den vermeintlichen Räuber aus den Träumen …

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Hi,

Kleiner Tip, wenn ein Auto abgemeldet wird, dann kann man an diesem Tag mit der Abmeldebescheinigung und den entstempelten Schildern noch fahren. also meld das Auto an dem Übergabetag ab und alles ist in Ordnung. Ansonsten muß der Käufer halt doch 5-Tages-Kennzeichen besorgen, kostet ihn halt 30€, aber das ist nicht dein Problem.

Ich verkaufe Autos auch nur dann angemeldet, wenn ich den Käufer kenne (Freunde o.ä.)

Grüße

Chris

FALSCH!!!
Hallo Chris,

Kleiner Tip, wenn ein Auto abgemeldet wird, dann kann man an
diesem Tag mit der Abmeldebescheinigung und den entstempelten
Schildern noch fahren.

ABER HALLO!
Das ist definitiv NICHT so!
Du spielst auf § 23 Abs.4 StVZO an.
Hier ein Auszug daraus:
>
Damit sind nicht irgendwelche x-beliebige Fahrten am Tag der Abmeldung gemeint, sondern ausschließlich die im § 23 Abs.4 StVZO erwähnten!!!

Also Vorsicht mit solchen unter umständen sehr teuer werdenden Tipps!!!

Grüße von
Tinchen