Autoverkauf

Hallo,
Hans hat vor kurzem sein Auto verkauft, nach ca. 3 Stunden ruft der
Käufer an und sagt, dass das Auto auf der Autobahn kaputt gegangen
ist, er hat den Abschleppdienst, Polizei etc. gerufen und will das
Hans jetzt für alles haftet, doch im Kaufvertrag steht folgendes:

„Das Fahrzeug wurde besichtigt und Probe gefahren. Das Fahrzeug wird
unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft - soweit nicht
nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Dieser Ausschluss gilt
nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer
grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus
Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.“

Jetzt ist die Frage, ob Hans das Auto zurücknehmen soll und den
Betrag zurückgeben muss und, ob er auch für die Abschleppkosten etc.
haften muss?

Vielen Dank im Voraus

Gruss

Schwer zu sagen. Wenn Mängel am Auto nicht bekannt waren, dann besteht wegen des Gewährleitungsausschlusses grundsätzlich auch keine Haftung. Soweit hier also keine arglistig verschwiegenen Mängel vorliegen, würde ich alle Ansprüche abwehren.

Levay

Hallo!

Jetzt ist die Frage, ob Hans das Auto zurücknehmen soll und
den Betrag zurückgeben muss…

Falls Hans Mängel am Fahrzeug arglistig verschwieg und man ihm diese Arglist jetzt womöglich nachweisen kann, wäre es sicher klug, den ganzen Deal ohne viel Aufhebens aus der Welt zu schaffen und auch die Abschleppkosten zu bezahlen. Wenn nämlich der von Hans geprellte Käufer einen Advokaten einschaltet, einen Gutachter bemüht und sich ein Gericht der Sache annehmen muß, wird es deutlich teurer als jede gütliche Regelung.

Es kann natürlich passieren, daß ein Auto kurz nach dem Kauf kaputt geht. Hans ist sich keiner Schuld bewußt, hat nicht am Auto unsachgemäß rumgebastelt, hat nicht die Unerfahrenheit des Käufers ausgenutzt, um ihn über den Tisch zu ziehen, hat keine Mängel verschwiegen, dann kann Hans dem Gang der Dinge in aller Ruhe entgegensehen. Dann ist es einfach Pech für den Käufer.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

… das Auto auf der Autobahn kaputt gegangen …

Wer weiß, wie der Käufer mit dem Auto umgegangen ist?

ist, er hat den Abschleppdienst, Polizei etc. gerufen und will

Zusatzfrage an die Experten:
Das Auto war ja möglicherweise noch nicht umgemeldet bzw. der Zulassungstelle und Versicherung als verkauft gemeldet. Könnte es daher noch Ansprüche gegen den Verkäufer geben? Also, daß z.B. die Polizei eine evtl. Rechnung für den Einsatz an den Verkäufer schickt.

Cu Rene

Hi!

… das Auto auf der Autobahn kaputt gegangen …

Wer weiß, wie der Käufer mit dem Auto umgegangen ist?

So ist es.

Zusatzfrage an die Experten:
Das Auto war ja möglicherweise noch nicht umgemeldet bzw. der
Zulassungstelle und Versicherung als verkauft gemeldet. Könnte
es daher noch Ansprüche gegen den Verkäufer geben? Also, daß
z.B. die Polizei eine evtl. Rechnung für den Einsatz an den
Verkäufer schickt.

Wohl kaum. Im Kaufvertrag sollten Übergabezeitpunkt und Unterschrift ausreichen, um den Verkäufer von solchen Verpflichtungen zu entbinden.

Grüße,

Mathias