Autoverkauf - Abmeldung

Hallo,

hab folgende Fragen: wir kaufen ein neues Auto. Das alte wird ziemlich sicher von privat verkauft werden müssen.
Soll man das alte abmelden? Wie funktioniert es dann mit den Probefahrten der Interessenten? Wahrscheinlich benötigt man ein Sonderkennzeichen, wo gibt es das, was kostet der Spaß und wie lange sind diese Kennzeichen gültig? Und da man ein abgemeldetes Auto ja nicht auf der Straße parken darf, kann man es mit diesen Kennzeichen doch tun? Und wie sieht es versicherungstechnisch aus, wenn bei der Probefahrt ein Unfall passieren sollte?

Danke und Grüße
Helen

Hallo Helen,

in diesem Fall würde ich empfehlen, den alten Wagen für die Probefahrten noch angemeldet zu lassen.
Vor der Übergabe nach Verkauf würde ich den Wagen abmelden. der Verkäufer kann den wagen dann mit roten Nummern, die er von der Zulassungsstelle erhält, abholen. Parken muss de Wagen währenddessen auf Privagrund.

Grüße,

Mathias

Vor der Übergabe nach Verkauf würde ich den Wagen
abmelden.
der Verkäufer kann den wagen dann mit roten Nummern,
die er
von der Zulassungsstelle erhält, abholen.

AFIK darf man auch gleich nach dem Kauf auf dem direkten Wege zu Zulassungsstelle mit abgestempelten Schildern fahren.

MfG

C.

Achtung ! Aber nur wenn man schon im Besitz einer gültigen Versicherungskarte ist ! Diese bekommt man bei der Versicherung .

Gruß,friedo

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gruß

dennis