Hallo,
habe mich durch einige Artikel, auch den frischen hier unten im Brett, gehangelt und werde trotzdem immer verwirrter…
( Bei Verkauf an privat ist das doch sicher anders als bei Verkauf an einen Händler, oder? )
Sorry also, wenn ich für Euch ganz simple Fragen stelle…
Nächste Woche bekomme ich nun endlich und früher als geplant, mein neues Auto, freu
Möglichst zeitgleich, möchte ich meinen alten Wagen an einen Händler, zwei Ecken vom Neuwagenverkäufer, verkaufen.
Preislich hatten wir uns (vor `nem Monat - hoffentlich erinnert er sich…) bereits geeinigt, einen Vertrag gibt es aber noch nicht.
Wie geht das Ganze jetzt vor sich?
Erst den alten verkaufen, oder erst den neuen Wagen abholen?
Welche Unterlagen benötige ich für den Verkauf des Alten?
Bekomme ich mein ( winziges) Geld in bar oder überwiesen?
Bin ich dann noch für irgendetwas haftbar, beim Verkauf an einen seriösen Händler?
…Zu blöd für sowas und noch nie gemacht…
dankt Finjen für hilfreiche Antworten und geht jetzt erst mal zur Arbeit
Erst den alten verkaufen, oder erst den neuen Wagen abholen?
Das hängt von Ihrer finanziellen Situation ab. Wenn Sie erst den neuen abholen und dann den alten nicht zum gewünschten oder verabredeten Preis loswerden, ist das individuell gefährlich. Los wird man ein altes Auto immer - ggf beim Verwerter.
Welche Unterlagen benötige ich für den Verkauf des Alten?
Brief, Schein, Au-Bescheingung, HU - Bescheinigung
Bekomme ich mein ( winziges) Geld in bar oder überwiesen?
Nur Bares ist Wahres, auf etwas anderes läßt man sich nicht ein.
Bin ich dann noch für irgendetwas haftbar, beim Verkauf an
einen seriösen Händler?
Gibt es einen Vertrag, würde ich sicherheitshalber den eigenen Haftungsausschluss hineinschreiben lassen. Das macht inzwischen jeder bei ebay.
Und nun noch etwas Wichtiges: Melden Sie den alten Wagen selbst ab oder verabreden sie ein finanzielles Pfand, welches Sie zurückzahlen, wenn der Wagen abgemeldet ist.