Autoverkauf 'Barzahlung'

Ich habe eine Frage über Autoverkauf.

Also, nehmen wir z. B. an man Verkauft ein Auto für 5700 €. Wenn der Käufer nicht die vollständige Summe bezahlen kann macht man mit ihm aus, dass er die 5500 € sofort bar bezahlt und die restlichen 200 € nach einem Monat.
Damit man einen Beweis hat das man noch die 200 € von Ihn bekommt, schreibt man einen Zettel mit der Summe und dem zweck und lässt es von dem Käufer unterschreiben und man unterschreibt auch selber.

Nun, nach einem monat will er nicht bezahlen.
Kann man ihnn dafür Anzeigen?
Also mit diesem Beweis das er unterschrieben hat?

würde mich auf eine Antwort freuen

Vielen danke im Voraus

Mfg U. Shahabz

Hallo,

Nun, nach einem monat will er nicht bezahlen.
Kann man ihnn dafür Anzeigen?
Also mit diesem Beweis das er unterschrieben hat?

nein. Das bloße „nicht Zahlen“ ist kein Straftatbestand und damit nicht strafbar.

Gruß

S.J.

Warum ist das nicht strafbar?
Wie kommt man dann an das geld?

Hallo,

Warum ist das nicht strafbar?

warum sollte es strafbar sein, wenn man z.B. mangels verfügbaren Geldes nicht zahlen kann? Es kann ja auch sein, dass der Käufer meint, aufgrund von Mängeln einen Teil des Kaufpreises zurück zu halten. Es gibt viele Gründe, warum man nicht zahlen kann oder will. Wenn ich mir bei Otto einen Kühlschrank auf Raten kaufe und die letzte Rate nicht bezahlen kann, kommt aber mit Sicherheit nicht die Polizei oder sonstwer und ich werde auch nicht in irgendeiner Form bestraft.

Wie kommt man dann an das geld?

Mahnbescheid und dann ggf. Klage erheben.

Gruß

S.J.