habe einen oldtimer als privatmann bei ebay verkauft.der käufer will vom kauf zurücktreten. auto wurde aber nicht gewerblich angeboten.ist der käufer verpflichtet das auto abzunehmen oder greift auch hier das gesetzliche rücktrittsrecht ?
tut mir leid, aber ich habe noch ein Auto bei ebay verkauft und kann da leider nicht weiterhelfen.
Viel Glück
habe einen oldtimer als privatmann bei ebay verkauft.der
käufer will vom kauf zurücktreten. auto wurde aber nicht
gewerblich angeboten.ist der käufer verpflichtet das auto
abzunehmen oder greift auch hier das gesetzliche
rücktrittsrecht ?