habe einen oldtimer als privatmann bei ebay verkauft.der käufer will vom kauf zurücktreten. auto wurde aber nicht gewerblich angeboten.ist der käufer verpflichtet das auto abzunehmen oder greift auch hier das gesetzliche rücktrittsrecht ?
ist der käufer verpflichtet das auto abzunehmen
ja
oder greift auch hier das gesetzliche rücktrittsrecht ?
nein
Hallo,
ist der käufer verpflichtet das auto abzunehmen
ja
siehe auch
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_1.html
Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?
und
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Stephanie