Autoverkauf / Betriebsvermögen

Hallo,

angenommen sei folgender Fall:

Einzelunternehmer Hans Schmidt besitzt einen Transporter für seinen Handwerksbetrieb (100% betriebliche Nutzung).
Nach 17 Jahren kauft er einen neuen Transporter und meldet den alten ab.
Erst nach 5 Monaten kommt er dazu, ihn zu einem guten Preis zu verkaufen.
Der Käufer ist Privatmann, daher möchte Hans den Transporter erst aus dem Firmenvermögen ausbuchen, quasi als Privatentnahme, ihn dann aufbereiten (Säuberung, Enfternung der alten Werbebeschriftung,…) und verkaufen.
Hier tritt er dann als Privatverkäufer auf, weist aber auf die vormalige gewerbliche Nutzung hin.

Wie ist das nun sauber zu buchen?

Erzielt wurden 2000€, MwSt. wurde natürlich nicht ausgewiesen (Kaufvertrag „privat an privat“)
Der Buchwert des Fahrzeugs war 0€.

Herr Schmidt möchte einen angemessenen Teil des Erlöses als Entschädigung für die nervende Aufkleberentfernung und die Bemühungen rund um den Verkauf behalten, ein anderer angemessener Teil dürfte dann im Rahmen der Ausbuchung als Einnahme des Betriebes bzw. als Privatentnahme von Betriebsvermögen zu versteuern sein.

Hat jemand Vorschläge?
(Herr Schmidt hat eine ausgeprägte Steuer-Ehrlichkeit)

Herr Schmidt hat zunächst einmal eine Entnahme, die Entnahme des PKW. Diese erfolgt zum Teilwert, der könnte z.B. der Schwacke-Wert +/- Zu-/Abschläge für Zustand sein. Die Entnahme ist USt-pflichtig, also im Rahmen der USt-Voranmeldung angeben (als unentgeltliche Wertabgabe) mit dem Nettowert als Bemessungsgrundlage.

Dann ist der PKW im Privatvermögen, ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs, Anschaffung (fiktiv durch Entnahme) nach 2010, also Verkauf ohne Einkommensteuer und ohne Umsatzsteuer.

Könnte aber sein, dass Herr Schmidt im Rahmen einer Betriebsprüung auf einen Betriebsprüfer trifft, der den Teilwert mit 2000 € ansetzt, weil er ja soviel dafür erzielt hat. Dann hat er hoffentlich Belege dafür, dass er den PKW nach der Entnahme aufbereitet und damit den Wert deutlich gesteigert hat.