Hallo,
angenommen sei folgender Fall:
Einzelunternehmer Hans Schmidt besitzt einen Transporter für seinen Handwerksbetrieb (100% betriebliche Nutzung).
Nach 17 Jahren kauft er einen neuen Transporter und meldet den alten ab.
Erst nach 5 Monaten kommt er dazu, ihn zu einem guten Preis zu verkaufen.
Der Käufer ist Privatmann, daher möchte Hans den Transporter erst aus dem Firmenvermögen ausbuchen, quasi als Privatentnahme, ihn dann aufbereiten (Säuberung, Enfternung der alten Werbebeschriftung,…) und verkaufen.
Hier tritt er dann als Privatverkäufer auf, weist aber auf die vormalige gewerbliche Nutzung hin.
Wie ist das nun sauber zu buchen?
Erzielt wurden 2000€, MwSt. wurde natürlich nicht ausgewiesen (Kaufvertrag „privat an privat“)
Der Buchwert des Fahrzeugs war 0€.
Herr Schmidt möchte einen angemessenen Teil des Erlöses als Entschädigung für die nervende Aufkleberentfernung und die Bemühungen rund um den Verkauf behalten, ein anderer angemessener Teil dürfte dann im Rahmen der Ausbuchung als Einnahme des Betriebes bzw. als Privatentnahme von Betriebsvermögen zu versteuern sein.
Hat jemand Vorschläge?
(Herr Schmidt hat eine ausgeprägte Steuer-Ehrlichkeit)