Autoverkauf. danach mängel. TÜV schuld ?

hallo

jemand verkauft ein auto. da baldige HU ansteht lässt er diese noch schnell beim TÜV machen. auto wurde als mängelfrei bescheinigt.

ein paar tage später wird es verkauft. kurz danach meldet sich der neue käufer und meint eine feder der HA sei angebrochen. der verkäufer hätte diesen mangel verschwiegen.

der verkäufer allerdings verweisst auf die TÜV prüfung kurze zeit vorher, das dort alles OK war und seitdem das auto nicht mehr bewegt wurde

der käufer möchte den kauf rückgängig machen und sein geld wegen verschwiegenen mangel wieder haben.

der verkäufer hat allerdings ein neues auto und das geld nun nicht mehr.

auserdem verweisst der verkäufer die schuld an den TÜV und das dieser den schaden nun übernehmen soll ( er hatte ja den federbruch übersehen ).

wer würde bei einem rechtstreit nun besser dastehen ? und kann man dem TÜV diesen mangel anhängen ? immerhin verlässt man sich ja darauf das alles sicher geprüft wird

mfg

Hallo,

hilfreich wäre ganz sicher, was genau im Vertrag hinsichtlich eines ggf. vereinbarten Gewährleistungsausschlusses steht.

Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen, sehe ich keine Anspruchsgrundlage und der Käufer hat Pech gehabt.

Gruß

S.J.

Hallo!

Die HU (bei wem auch immer-muß ja nicht TÜV sein)ist eine Momentaufnahme.
Rein theoretisch kann die Kiste beim Verlassen des Geländes zusammenbrechen.
Die ÜO sind aber schon aus QS Gründen relativ zugänglich bei solchen Beschwerden.
Der Verkäufer kann mit Recht argumentieren"Ich keine Ahnung".
Ein Verschweigen des Mangels wird ihm kaum nachzuweisen sein.
Andererseits ist das Tauschen von Federn kein so großer Akt und normalerweise kann man sich über die Kosten einigen.Wenn gleich das Auto zurückgenommenm werden soll ist der Grund oft die sogenannte „Kaufreue“.
Meist bricht übrigens nur das letzte Stück der Feder ab-das merkt man im Fahrbetrieb gar nicht.

Grüße

Hallo,

ich habe fast das selbe Spiel durch und konnte es nicht nachweisen das dem Verkäufer die Mängel bekannt waren, obwohl er auch ziemlich frischen Tüv hatte. Nun habe ich die Gerichtskosten und ein schrott Auto dazu.

LG

Hallo,

ein paar tage später wird es verkauft. kurz danach meldet sich
der neue käufer und meint eine feder der HA sei angebrochen.
der verkäufer hätte diesen mangel verschwiegen.

Das muss er nicht einfach behaupten, sondern beweisen, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.

der käufer möchte den kauf rückgängig machen und sein geld
wegen verschwiegenen mangel wieder haben.

Dazu hat er keinerlei Recht. Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, geht gar nichts (s.o.). Wenn nicht, der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung.

auserdem verweisst der verkäufer die schuld an den TÜV und das
dieser den schaden nun übernehmen soll ( er hatte ja den
federbruch übersehen ).

Der Käufer hat keinen Vertrag mit dem Tüv, sondern mit dem Verkäufer.

wer würde bei einem rechtstreit nun besser dastehen ?

Kommt drauf an, wer da gegen wen streitet.

und kann man dem TÜV diesen mangel anhängen ? immerhin verlässt man
sich ja darauf das alles sicher geprüft wird

Hat er ihn verursacht? Musste er ihn erkennen? Worin genau besteht der durch das Übersehen verursachte Anteil am Schaden?
Es gibt schon eine Haftung für den Tüv: http://www.motorvision.de/artikel/tuev-haftet-fuer-f… aber ob das hier wirklich so zutrifft?
Gruß
loderunner (ianal)