Autoverkauf / Fahrzeugwechsel bzgl. Versicherung

Hallo zusammen,

ich beabsichtige Ende der Woche ein neues Auto (Jahreswagen direkt vom Händler) zu kaufen. Meinen alten Wagen werde ich privat an einen Kollegen verkaufen ohne diesen vorher abzumelden. Die Ummeldung erfolgt dann innerhalb von wenigen Tagen durch meinen Kollegen.

Wie genau geht nun der Fahrzeugwechsel im Bezug auf die Versicherung von statten? Ich werde die Versicherung nicht wechseln, da diese immer noch das beste Angebot hat.

Soweit ich weiß muss ich die Übergabe des Fahrzeuges im Kaufvertrag festhalten und diesen an Versicherung und Zulassungsstelle senden, oder?
Der Händler wird für mich den Jahreswagen zulassen und benötigt ja nun noch die Versicherungsbestätigung hierzu.
Bekomme ich diese einfach so von der Versicherung, oder muss der Käufer meines alten Wagens diesen erst umgemeldet haben? Mein Kollege sollte meinen alten Wagen erst abholen, sobald ich meinen neuen habe. Es laufen dann quasi für wenige Tage zwei Autos auf meine Versicherung. Geht das so?

Danke für ein paar Hinweise zu dem Thema.

Gruß,
Daniel

Hallo Daniel,

du kannst dein neues Auto bei der alten Versicherung anmelden und erhältst dann auch die Versicherungsbestätigung, die der Händler benötigt.
Natürlich musst du einen Kaufvertrag aufsetzen, am besten vereinbarst du hier auch mit dem Käufer, dass der Wagen innerhalb von maximal einer Woche umgemeldet wird und er bis dahin für evtl. Schäden aufkommt. Danach meldest du den alten Wagen ab; es ist kein Problem, für ein bis zwei Wochen zwei Fahrzeuge angemeldet zu haben. Sprich mal mit deiner Versicherung.

Gruß
Renate

Hallo Daniel.
Mach es bitte nicht so wie Renate gesagt hat.
Solange du dein Auto nicht ab oder um gemeldet hast,gehen alle verstöße,zu deinen Lasten (Rotlicht,Unfall,Diebstahl u.s.w)
Auch mit Kaufertrag.

Sei bitte ganz Vorsichtig.

gruß Mücke

Also erstmal Danke für die Antworten.
Aber nun bin ich verwirrt. Ich dachte mit einer Klausel im Kaufvertrag und Festhalten des Übergabezeitpunkts und anschließendem Informieren von Zulassungsstelle und Versicherung kann man sich da absichern.
Mir ging es darüber hinaus auch primär darum, ob ich bereits von der Versicherung die Doppelkarte erhalten kann, wenn der alte Wagen noch nicht umgemeldet ist. Ich würde halt gerne erst den neuen Wagen anmelden und dann den alten Wagen meinem Kollegen übergeben.
Oder muss ich warten bis der alte umgemeldet ist bevor ich den neuen anmelden lassen kann? Ich kann mir leider keinen Leerlauf zwischendurch ohne Auto erlauben.

Hallo Daniel.
Du kannst dir jederzeit eine Doppelkarte holen,nur du müßt damit rechnen das die Vers.ihn bis zur Ummeldung als 2t Wagen Versichert,
und das kann bis zu 175%versicherungsprämie kosten.

Tip:Schraub die Schilder am Kauftag ab,nimm sie mit zum Auto abholen und Fahre von dort aus zum abmelden.

Dann bist du auf der ganz Sicheren Seite.

Dein Kumpel kann ja gleich mitfahren und ihn gleich wieder an b.z.w
ummelden.

mfg Mücke

Moin,

wenn Dein Kollege wirklich zuverlässig ist sehe ich hier kein grosses Problem.
Eine Doppelkarte bekommst Du jederzeit von Deiner Versicherung.
Dann sind halt über ein paar Tage zwei Autos auf diesem Vertrag zugelassen. Das wird aber verrechnet, d.h. Du bekommst eine Abschlussrechnung für den alten Wagen und einen neue Rechnung für den neuen. In der Regel wird der gleiche SF-Rabatt zugrundegelegt.
Die Kosten für zwei Tage sind bestenfalls ein paar Euro.
Hast Du Deinen Händler mal gefragt ob er bei der Gelegenheit wenn er den neuen zulässt nicht auch den alten gleich (mit Vollmacht) auf Deinen Kollegen umschreibt?
Wäre die einfachste Lösung.

Gruss Jakob

Moin,

dahin für evtl. Schäden aufkommt. Danach meldest du den alten
Wagen ab;

Das wird schwer möglich sein. Er hat weder Brief, Auto noch Kennzeichen.
Wenn der Käufer den Wagen nicht ummeldet, auch wenn es dreimal im Vertrag steht, hat der Verkäufer das nachsehen.
Den Ärger, zivilrechtlich gegen den Kollegen vorzugehen, möchte ich nicht haben.
Wenn der Kollege aber ein zuverlässiger Mensch ist…
Letztlich ist der Kollege, im Gegensatz zu einigen anderen Käufern, nach dem Kauf nicht aus der Welt.

Gruss Jakob

Hallo nochmal!

Das klingt doch schon mal ganz gut mit der Doppelkarte und der „parallelen“ Versicherung. Wird sich wirklich nur um wenige Tage und somit geringen Kosten handeln.
Der Kollege ist sicherlich zuverlässig, unsere Freundinnen sind auch gut befreundet. Also das würde große Wellen schlagen wenn er Mist bauen würde :smile:
Mit dem gleichzeitigen An- und Ummelden durch den Händler geht leider nicht, da wir in unterschiedlichen Zulassungsbezirken wohnen.
Aber trotzdem besten Dank für die Ratschläge!

Nun kann ich meiner Vorfreude auf mein neues Auto ja voll in Gang kommen lassen :smiley:

Hi Daniel,

mit einem entsprechenden Vertrag bist Du meines Wissens aus den Halterpflichten raus (Knöllchen etc.), denn nach dem Verkauf bist Du nicht mehr der Halter. Einzig bei der Kfz-Steuer bin ich mir nicht sicher, das war hier neulich schon ein Diskussionspunkt (kannst die konkrete Frage ja gerne nochmal ins Forum stellen => Steuer-Brett).

In Punkto Vers. gibt es gar keine Probleme, wie ich selbst neulich schon beschrieben habe: der bisherge Vertrag geht mitsamt Fz. auf den neuen Besitzer/Halter über; er ist voll versichert und im Bedarfsfall über nimmt „Deine“ Versicherung alle Schäden. Und zwar für den neuen Halter, auch „Dein“ SFR ist nicht gefährdet. Voraussetzung ist aber ein Vertrag + Meldung beim Versicherer.

Die Verrechnung der Beiträge wurde schon beschrieben. Die konkreten Beitragssätze/Zweitwagenregelungen etc. ergeben sich aus den Tarifbestimmungen. Wenn es nur 2 Tage sind, wird der VR vermutlich - wie Jakob schrieb - mit dem gleichen %-Satz rechnen.

Grüße, M

Moin,

mit einem entsprechenden Vertrag bist Du meines Wissens aus
den Halterpflichten raus (Knöllchen etc.), denn nach dem
Verkauf bist Du nicht mehr der Halter. Einzig bei der
Kfz-Steuer bin ich mir nicht sicher, das war hier neulich
schon ein Diskussionspunkt (kannst die konkrete Frage ja gerne
nochmal ins Forum stellen => Steuer-Brett).

Stimmt, wir hatten das schon :wink:
Trotzdem ist er solange Halter, solange das Auto auf ihn zugelassen ist.
Wenn der Übergabezeitpunkt mit Uhrzeit (wichtig) im Vertrag festgehalten wurde hat man aber den Vorteil das man:
a) den neuen Besitzer als Schuldigen melden kann
b) oder den neuen Besitzer auf zivilrechtlichem Wege die Hammelbeine lang ziehen kann.
Tricky wird es eben immer dann wenn man den Käufer nicht kennt bzw. die Daten im Ausweis nicht überprüft hat und diese dann evtl. nicht stimmen. Die Behörden halten sich dann an den letzten Halter der bekannt ist.
Ein Kaufvertrag hilft da nur wenig. Es wäre ja denkbar einfach einen Kaufvertrag auszufüllen, mit krakeliger Schrift eine fingierte Käuferunterschrift darunterzusetzen, um dann jegliche Ansprüche der Bussgeldstelle abzuwehren.
Gleiche Vorsicht gilt, Dank Altautoverordnung, selbst dann wenn man ein Auto verschenkt. Sogar selbst dann wenn es bereits abgemeldet ist.

Gruss Jakob

Hi Jakob,

hatte mich schon gewundert, dass dazu nichts weiter kommt… :smile:

Trotzdem ist er solange Halter, solange das Auto auf ihn
zugelassen ist.

Das ist nicht ganz so… nur der 2. Halbsatz stimmt, das Fz ist weiterhin auf ihn zugelassen. Der Begriff Halter ist gesetzlich nicht definiert, und die herrschende Meinung (Rechtsprechung) besagt, die Haltereigenschaft liegt dann vor, wenn

  • jmd. ein Fz. für eigene Rechnung in Gebrauch hat
  • und die Verfügungsgewalt darüber besitzt
  • zusätzlich kann das Eigentum entscheidend sein.

Auf welchen Namen die Zulassung besteht, ist NICHT relevant und die genannten Aspekte sprechen alle für den Erwerber als neuen Halter… daher bleibe ich bei meiner Aussage; lediglich das Steuerthema könnte da nochmal anders aussehen.

Tricky wird es eben immer dann wenn man den Käufer nicht kennt
bzw. die Daten im Ausweis nicht überprüft hat und diese dann
evtl. nicht stimmen. Die Behörden halten sich dann an den
letzten Halter der bekannt ist.
Ein Kaufvertrag hilft da nur wenig. Es wäre ja denkbar einfach
einen Kaufvertrag auszufüllen, mit krakeliger Schrift eine
fingierte Käuferunterschrift darunterzusetzen…

Da gebe ich Dir wieder vollkommen recht. Aber mit einem diletantisch abgeschlossenen Vertrag hast Du immer Probleme…

Es bleibt dabei: das Fz vorab oder zusammen mit dem Käufer direkt ab-/umzumelden, ist die einfachste Methode. Auch da sind wir uns einig.

Kostet aber Zeit.

Grüße, M

Hi!
Du kannst ohne Probleme 2 Autos gleichzeitig bei der Versicherung angemeldet haben ohne das du für eins die teure Zweitwagenversicherung zahlen musst (allerdings für beide deinen Satz). Sollte jedoch nicht übertrieben werden. Bei mir ging das schon 2-3 mal jeweils etwa 14 Tage lang. Da hatte ich das „neue“ schon, hab aber den alten noch nicht abgemeldet um den Interessenten noch eine Probefahrt zu ermöglichen.
Da Du es ja an den kollegen verkaufst kannst Du ja mit Ihm zur Umschreibung fahren, ist auch billiger für dich, du sparst dir das abmelden (gebühren);o).

Howard

Moin,

Trotzdem ist er solange Halter, solange das Auto auf ihn
zugelassen ist.

Das ist nicht ganz so… nur der 2. Halbsatz stimmt, das Fz
ist weiterhin auf ihn zugelassen. Der Begriff Halter ist
gesetzlich nicht definiert, und die herrschende Meinung
(Rechtsprechung) besagt, die Haltereigenschaft liegt dann vor,
wenn

  • jmd. ein Fz. für eigene Rechnung in Gebrauch hat
  • und die Verfügungsgewalt darüber besitzt
  • zusätzlich kann das Eigentum entscheidend sein.

Ich sehe schon, wir werden hier nicht einig.
Ich widerspreche aber trotzdem:
Der Wagen meiner Frau ist auf mich zugelassen, ich bin Halter.
Und das obwohl ich nicht die Verfügungsgewalt darüber habe.
Bei Mietwagen ist der Verleiher der Halter, nicht der aktuelle Fahrer.
Es gibt wohl, da gebe ich Dir recht, landläufig Meinungen dass der Halter auch jemand anderes, als die in den Fahrzeugpapieren genannte Person/Firma sein kann. Nämlich gemäss Deiner oben genannten Argumente.
Dem widerspricht allein der Fahrzeugbrief auf dessen Rückseite steht:
„Weitere Halter-Eintragungen“. Auch auf Abmeldebescheinigungen ist die Rede vom Halter. Wie das bei den neuen Zulassungsbescheinigungen ist kann ich momentan nicht sagen.
Weiterhin:
http://www.cecu.de/648+M53b3d4cf6f6.html
http://www.cecu.de/648+M5e3cce5ee1b.html
Wie sollte also jemand die Haltereigenschaft anzweifeln wenn selbst in den amtlichen Zulassungsdokumenten von Halter die Rede ist?
Und dies immer in Bezug auf die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren?

Auf welchen Namen die Zulassung besteht, ist NICHT relevant
und die genannten Aspekte sprechen alle für den Erwerber als
neuen Halter… daher bleibe ich bei meiner Aussage; lediglich
das Steuerthema könnte da nochmal anders aussehen.

Genau das ist relevant. Halter ist derjenige, der in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Ansonsten wäre eine Halterhaftung auch sinnlos.
Der Erwerber ist erst dann Halter, sofern das Fahrzeug behördlich auf seinen Namen zugelassen wird.
Falls Du es immernoch nicht glaubst:

_§33 StVG
Daten über denjenigen, dem ein Kennzeichen für das Fahrzeug zugeteilt oder ausgegeben wird ( Halterdaten ), und zwar
1.

bei natürlichen Personen:

Familienname, Geburtsname, Vornamen, vom Halter für die Zuteilung oder die Ausgabe des Kennzeichens angegebener Ordens- oder Künstlername, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Anschrift; bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen entfällt die Speicherung von Geburtsnamen, Ort der Geburt und Geschlecht des Halters ,
2.

bei juristischen Personen und Behörden:

Name oder Bezeichnung und Anschrift und
3.

bei Vereinigungen:

benannter Vertreter mit den Angaben nach Buchstabe a und gegebenenfalls Name der Vereinigung._

Demnach ist Halter derjenige, dem für dieses Fahrzeug ein amtl. Kennzeichen zugeteilt wurde.
Das wiederfährt dem neuen Eigentümer aber erst, wenn er das FZ auf seinen Namen umschreibt.

Gruss Jakob

Hi!

Ein KFZ in D kann verschiedene Halter, Besitzer und Eigentümer haben.

Halter - steht im Brief
Besitzer - nutzt es
Eigentümer - ihm gehört es

Grüße,

Mathias

Moin,

Ein KFZ in D kann verschiedene Halter, Besitzer und Eigentümer
haben.

???

Halter - steht im Brief
Besitzer - nutzt es
Eigentümer - ihm gehört es

Das ist soweit klar. Aber ein Fahrzeug kann jeweils nur einen Halter, einen Besitzer und einen Eigentümer haben.
Oder ging es Dir nur um die Differenzierung der Begriffe?
Ich wollte lediglich klarstellen das, im Gegensatz zur Ansicht von Masch, der Halter jeweils derjenige ist der in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
Somit kann ein neuer Eigentümer erst dann auch Halter werden, sobald das Auto auf ihn zugelassen ist, vorher nicht.

Gruss Jakob

Hi Jakob,

FORMAL hat Du ja recht, und ich sagte auch schon, dass ich da mit Dir einig bin…

Warum die Haltereigenschaft immer wieder „diskutiert“ wird, musst Du letztlich Gesetzgeber und Richter fragen.

Grüße, M

Hi!

Ein KFZ in D kann verschiedene Halter, Besitzer und Eigentümer
haben.

???

Halter - steht im Brief
Besitzer - nutzt es
Eigentümer - ihm gehört es

Das ist soweit klar. Aber ein Fahrzeug kann jeweils nur
einen Halter, einen Besitzer und einen
Eigentümer haben.

Du Klugsch…r! :wink:

Ich dachte, das wäre klar.
Nur können diese 3 Eigenschaften auseinanderfallen. Das meinte ich.

Oder ging es Dir nur um die Differenzierung der Begriffe?

s.o.

Ich wollte lediglich klarstellen das, im Gegensatz zur Ansicht
von Masch, der Halter jeweils derjenige ist der in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

So ist es.

Somit kann ein neuer Eigentümer erst dann auch Halter werden,
sobald das Auto auf ihn zugelassen ist, vorher nicht.

So ist es.

Grüße,

Mathias

Moin,

Du Klugsch…r! :wink:

Jepp :wink:

Ich dachte, das wäre klar.

Da das von Dir kam dachte ich mir das schon. War aber missverständlich zu lesen. Nicht dass das jemand falsch versteht.

Nur können diese 3 Eigenschaften auseinanderfallen. Das meinte
ich.

Absolut richtig.

Ist z.B. bei mir so:
Eigentümer ist die Leasinggesellschaft
Halter ist die Firma
Besitzer bin ich

Gruss Jakob

Moin,

die klassischen roten Kennzeichen heissen heute Kurzzeitkennzeichen und sind nicht gerade die preiswerte Lösung.
Schau Dir mal diesen Thread an:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Da ging es im Prinzip um Dein Problem.

Gruss Jakob