Hallo erstmal, hoffe das ich hier im richtigen Brett bin. Ich hab hier eine Frage zur Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf beim Vertragshändler. Habe vor 2 Wochen einen gebrauchten Mondeo, Bj2001 gekauft und jetzt festgestellt das das KFZ gespachtelt ist, dieser sich löst und Rost erscheint. Blöde Stelle im Übergang seitl. Heckteil zum Stossfänger, ansonsten ein sehr gepflegtes Fahrzeug. Ich habe nicht nach Unfallfreiheit gefragt und wurde vom Verkäufer nicht über diesen Schaden informiert. Meine Frage: besteht für diesen Schaden Gewährleistung? Vielen Dank im voraus, Michael
Hallo,
hoffe das ich hier im richtigen Brett bin. Ich
hab hier eine Frage zur Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf
Das gehört eher ins Rechtsbrett.
Ich habe nicht nach Unfallfreiheit gefragt
Musst Du auch nicht. Ab einer gewissen Summe, die ich nicht genau weiß (also keine Bagatellschäden), muss der Verkäufer von sich aus auf Unfallschäden hinweisen. Egal, ob bzw. wie gut die repariert wurden.
besteht für diesen Schaden Gewährleistung?
Unabhängig vom vorherigen Punkt: Ja, warum nicht?
Beste Grüße
Guido
Hey,
denke auch gehört hier nicht hin, denn es kommt wohl sehr stark darauf an, was im Kaufvertrag steht !
vG - Jochen
Hallo Jochen,
was im Kaufvertrag steht dürfte hier relativ egal sein. Geltendes Recht kann man durch entsprechende Klauseln meist eh nicht ausschließen/ändern. Auch wenn es einige „pfiffige“ Händler z.B. bei der Gewährleistung gerne mal versuchen.
Beste Grüße
Guido
Da muss ich Dir recht geben, was im Vertrag steht ist meist egal da es gesetzliche Vorschriften gibt. Ein Händler muss min. 12 Monate Gewähr geben und über evtl. Schäden, Unfälle etc. informieren.