Autoverkauf Haftung unbekannte Mängel

Hallo ich habe mir letzte Woche einen gebrauchte Passat „bestellt“. Auffällig war das der Händler mein Gebrauchtwagen zur Bewertung nicht mahl angesehn hat. Einmal drumrum gegangen und die technischen Daten in den PC eingehackt…Ankaufpreis „laut“ Liste und das war es schon mit der Bewertung. Problem hierdran ist das ich mit dem Auto vor drei Wochen liegengeblieben bin, nach 3 h ADAC und VW-vertragspartner wurde ein Motorkabelbaum getaucht und das gute Stück lief wieder wie ne 1. Wie oben geschrieben hab ich jetzt den neuen Passat gekauft, Altauto geht in die Inzahlungsnahme…jetzt war ich gestern nochmal eine längere Strecke unterwegs und dabei ist die Motorfehlerlampe wieder angegangen (genau so wie vor dem Kabelbaumtausch). Auto aus und wieder an und der Fehler war weg…leider aber nur für ca 100km dann hatte ich das gleiche Problem wieder. Also nochmal Motor aus und wieder an und der Fehler war weg. Ich bin dann noch zu einem anderen VW-Händler gefahren und die Fehlercodes auslesen lassen. Laut diesem hat das Fahrzeug aber keinerlei Fehler gespeichert. Jetzt stell ich mir die Frage verschweige ich einen Mangel am Fahrzeug oder kann man das als „nichts“ abtun?

Kann ich als Laie dafür haftbar gemacht werden, ich meine der Händler hat sich den Wagen nicht mal angeschaut nicht nach Mängeln etc. gefragt und vor drei Wochen war er ja auch in einer Fachwerkstatt zur Reperatur und lief bis gestern auch ganz normal.

Weiter kann das Fahrzeug ja auch noch andere Fehler auweisen wie Querlenker, Zylinderkopf etc. das kann ich doch als Laie nun wirklich nicht einfach so feststellen. Inspektion wäre jetzt wieder fällig aber die wollt ich jetzt nicht mehr machen lassen da das Auto ja eigentlich schon dem Händler gehört. Allerdings gibt es aktuell nur eine verbindliche Bestellung des neuen Passats und noch kein Vertrag über den Ankauf des „Alten“.

Hallo, Sie müssen keine Bedenken haben. Der Händler als Fachmann kauft den Wagen so, wie er ist.
Ich habe nur Bedenken, dass er den Wagen überhaupt nicht haben will. Denn Sie haben ja einen Vertrag über den Kauf eines Wagens gemacht, ohne Ihren „Alten“ vertraglich inzahlungzugeben.
Das finde ich schon sehr merkwürdig, dass Sie sich darauf eingelassen haben. Fakt ist: Sie müssen einen Wagen abnehmen und voll bezahlen.
Grüße kahlken

Danke erstmal für die schnelle Antwort. Habe es wohl falsch geschrieben…also der Altwagen steht schon mit auf der „Verbindlichen Bestellung“ als Inzahlungsnahmeobjelt und es ist auch nur der Zuzuhlungspreis ausgewiesen nicht der Preis für das neue Auto. Nur wie gesagt hat der Händler sich den Wagen garnicht angeschaut oder nach Mängeln gefragt…Mängel sind ja schon vorhanden (wie oben beschrieben) und kleine Kratzer + Tü+r kanrrt einwenig…kann er mich dafür den nachträglich haftbar machen? Oder hätte man da einen „Gebrauchtwagenankaufsvertrag“ machen müssen indem man die Haftung ausschliess?

Hallo, solche Verträge gibt es nicht, die Sie bereit waren, zu unterschreiben. Da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Fragen Sie andere Experten.
Grüße kahlken