Autoverkauf im Namen des Halters

Hallo,

wenn ein Familienmitglied dauerhafter Nutzer eines Autos ist, aber in einer anderen Stadt lebt, kann er das KFZ im Namen des Halters verkaufen, wenn dieser ihm eine schriftliche Vollmacht erteilt? Der Halter ist in Fahrzeugbrief und -schein eingetragen, der Nutzer leider nicht.

Wenn ja, muss diese Vollmacht abgesehen von vollst. Namen und Anschrift des Halters noch etwas enthalten?

Danke für Eure Antworten.

Hallo,

Moinsen

wenn ein Familienmitglied dauerhafter Nutzer eines Autos ist,
aber in einer anderen Stadt lebt, kann er das KFZ im Namen des
Halters verkaufen, wenn dieser ihm eine schriftliche Vollmacht
erteilt? Der Halter ist in Fahrzeugbrief und -schein
eingetragen, der Nutzer leider nicht.

„Besitzer“ ist immer derjenige, der im Besitz des Fahrzeugbriefes ist…daher ja auch immer die Warnungen, den Brief gut gesichert aufzubewahren, da mit Brief der Wagen problemlos von „jederman“ zu verkaufen ist…
Wenn ich mein Auto dem Autohaus verkaufen würde, stände dort ja auch net als nächstes das Fahrzeughaus drin…

Wenn ja, muss diese Vollmacht abgesehen von vollst. Namen und
Anschrift des Halters noch etwas enthalten?

soetwas ist natürlich schick, aber nicht zwingend notwendig

Danke für Eure Antworten.

Bitte.
Gute Nacht und Gruß
MG

Guten Morgen!

wenn ein Familienmitglied dauerhafter Nutzer eines Autos ist,
aber in einer anderen Stadt lebt, kann er das KFZ im Namen des
Halters verkaufen, wenn dieser ihm eine schriftliche Vollmacht
erteilt? Der Halter ist in Fahrzeugbrief und -schein
eingetragen, der Nutzer leider nicht.

„Besitzer“ ist immer derjenige, der im Besitz des
Fahrzeugbriefes ist

„Besitzer“ ist immer derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrzeug innehat. „Eigentümer“ ist immer derjenige, dem das Fahrzeug gehört. „Berechtigter Verkäufer“ ist immer der, der das Fahrzeug frei von Rechten Dritter verkauft.

Wenn ja, muss diese Vollmacht abgesehen von vollst. Namen und
Anschrift des Halters noch etwas enthalten?

soetwas ist natürlich schick, aber nicht zwingend notwendig

Das stimmt nun mal wieder.

Hallo.

wenn ein Familienmitglied dauerhafter Nutzer eines Autos ist,
aber in einer anderen Stadt lebt, kann er das KFZ im Namen des
Halters verkaufen, wenn dieser ihm eine schriftliche Vollmacht
erteilt? Der Halter ist in Fahrzeugbrief und -schein
eingetragen, der Nutzer leider nicht.

„Besitzer“ ist immer derjenige, der im Besitz des
Fahrzeugbriefes ist

„Besitzer“ ist immer derjenige, der die tatsächliche
Sachherrschaft über das Fahrzeug innehat. „Eigentümer“ ist
immer derjenige, dem das Fahrzeug gehört. „Berechtigter
Verkäufer“ ist immer der, der das Fahrzeug frei von Rechten
Dritter verkauft.

Ok, also darf der Nutzer (=Besitzer) das Auto verkaufen, wenn das für den Halter (=Eigentümer) ok ist, richtig?

Selbstverständlich darf er das Auto im Auftrag verkaufen, vgl. §§ 164 ff. BGB.