Autoverkauf -> Mißbrauch d. Käufers

Hallo allerseits,

Es geht um den Verkauf eines angemeldeten Autos an eine fremde Privatperson. Diese kommt der vertraglichen Pflicht zur Um-/Abmeldung nicht nach. Und dann kommt Auszug aus http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
von formica:
"Ein Ordnungsamt ruft 13 Monate nach Verkauf an, dass das entsprechende Fahrzeug, dessen Halter lt. Zulassungsstelle noch immer ich war, mit defekten Reifen seit Monaten in einem Wohngebiet (500km vom Heimatort entfernt) herumsteht, und fragt nach, wann ich den Wagen endlich abzuholen gedächte.
Hier wurde bereits zwei Wochen nach Verkauf vermittels der (meiner) Zulassungsstelle nach meiner Information, das Fahrzeug sei nicht mehr versichert, eine Zwangsentstempelung angeordnet. Trotzdem wusste EIN JAHR DANACH weder die dortige ZulSt, noch die Polizei etwas davon. "

Experten von der Polizei und den Zulassungsstellen: Werden solche Kennzeichen (nicht versichert, Zwangsentstempelung angeordnet) nicht bundesweit in einer Datenbank ausgeschrieben? Wird nicht zunächst bei der zuständigen Zulassungsstelle (elektronisch) nachgefragt? Wie kann es zu einer Nachfrage beim Ex-Halter kommen, wie sie formica beschreibt? Ist dieses Erlebnis eine seltene „Panne“ oder ist das öfter denkbar?

Gruß
Carsten

Wird nicht helfen, aber …
… warum ist das in Deutschland nicht so wie bei uns in Österreich: Wenn ich ein Auto verkaufe, dann gehe ich selber zur Zulassungsstelle (seit einigen Jahren die Versicherungsunternehmen statt früher die Behörde) und melde das Auto ab und gebe die Kennzeichen ab. Dann bekomme ich die restliche Versicherungsprämie taggenau zurück. Der neue Besitzer muss das Auto anmelden und bekommt neue Kennzeichen (oder er nimmt seine alten - aber auf ihn registrierten - Kennzeichen).

Ich käme nie auf die Idee, ein Auto zu vekaufen und mit dem auf mich registrierten Autokennzeichen weiterzugeben - da kann doch extremer Ärger auf mich zukommen. Nicht nur, dass die Versicherungsprämie nicht bezahlt wird, das ist ja fast eine Bagatelle im Vergleich zu einem vom neuen „Besitzer“ verursachten Unfall, nach dem ich erstmal als Verursacher dran bin und mühsam beweisen muss, dass ich das nicht war, sondern der neue Besitzer usw.

Gruß, Dietmar

Hi!

… warum ist das in Deutschland nicht so wie bei uns in
Österreich: Wenn ich ein Auto verkaufe, dann gehe ich selber
zur Zulassungsstelle (seit einigen Jahren die
Versicherungsunternehmen statt früher die Behörde) und melde
das Auto ab und gebe die Kennzeichen ab. Dann bekomme ich die
restliche Versicherungsprämie taggenau zurück. Der neue
Besitzer muss das Auto anmelden und bekommt neue Kennzeichen
(oder er nimmt seine alten - aber auf ihn registrierten -
Kennzeichen).

Es ist ja in D ganz ähnlich.
Kein vernünftiger Mensch übergibt ein angemeldetes Auto an einen Käufer. Ausnahme: der Käufer ist ein top-seriöses Autohaus.
Man meldet die Kiste ab, der Käufer besorgt sich Kurzzeitkennzeichen, einen Anhänger oder lässt den Wagen noch 1 Tag beim Käufer stehen, während er den Wagen gleich auf sich zulässt und fertig.

Was in D alölerdings nicht geht ist, dieselben Kennzeichen für sein neues Auto zu verwenden. Die Kennzeichen sind in D fahrzeuggebunden.
Aber das macht auch nix, denn man bekommt so eben neue.

Grüße,

Mathias

Hallo!

… warum ist das in Deutschland nicht so wie bei uns in
Österreich

Weil die deutsche Verwaltung tendenziell bürokratischer und komplizierter ist als die österreichische. Ist jedenfalls meine persönlich eErfahrung und wird mir auch öfter von Mandanten berichtet, die ihren Wohnsitz oder ihr Unternehmen nach Österreich verlagern oder hier eine Zweigstelle aufmachen. Das wird sicherlich nicht in allen Bereichen so sein, aber vielfach ist das so.

Dafür ist der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz in Deutschland viel besser konstruiert und bei einer der nächsten Verfassungsnovellen wird Österreich ein verwaltungsgerichtliches System nach vor allem deutschem Vorbild haben, das ist mittlerweile zwischen allen Parlamentsparteien akkordiert (allerdings werden wir bei der Anknüpfung an die verschiedenen Verwaltungsakte bleiben).

Gruß
Tom

Hallo Carsten,

dieses Szenario ist durchaus denkbar. Die Polizei macht eine Anfrage an die Zulassungsstelle. Diese gibt an dass das Fahrzeug zwangsentstempelt werden soll und schaut in der Datenbank nach dem letzten eingetragenen Halter.
Die Zulassungsstelle geht natürlich davon aus, dass das Fahrzeug noch im Besitz des eingetragenen Halters ist und fordert diesen auf das Fahrzeug zu entfernen.
Das gleiche ist meinem Bruder auch schon passiert.
Deshalb sollte man ein Auto eben nie angemeldet verkaufen. Was nützt es Dir wenn der Käufer Dir unterschreibt das er das Auto abmeldet, dies aber nie tut?
Ein Personalausweis ist schön und gut, aber die Adresse muss nicht stimmen. Und wenn der Käufer nicht irgendwo seinen Wohnsitz gemeldet hat schaust Du in die Röhre.

Gruss Sebastian