Hallo allerseits,
Es geht um den Verkauf eines angemeldeten Autos an eine fremde Privatperson. Diese kommt der vertraglichen Pflicht zur Um-/Abmeldung nicht nach. Und dann kommt Auszug aus http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
von formica:
"Ein Ordnungsamt ruft 13 Monate nach Verkauf an, dass das entsprechende Fahrzeug, dessen Halter lt. Zulassungsstelle noch immer ich war, mit defekten Reifen seit Monaten in einem Wohngebiet (500km vom Heimatort entfernt) herumsteht, und fragt nach, wann ich den Wagen endlich abzuholen gedächte.
Hier wurde bereits zwei Wochen nach Verkauf vermittels der (meiner) Zulassungsstelle nach meiner Information, das Fahrzeug sei nicht mehr versichert, eine Zwangsentstempelung angeordnet. Trotzdem wusste EIN JAHR DANACH weder die dortige ZulSt, noch die Polizei etwas davon. "
Experten von der Polizei und den Zulassungsstellen: Werden solche Kennzeichen (nicht versichert, Zwangsentstempelung angeordnet) nicht bundesweit in einer Datenbank ausgeschrieben? Wird nicht zunächst bei der zuständigen Zulassungsstelle (elektronisch) nachgefragt? Wie kann es zu einer Nachfrage beim Ex-Halter kommen, wie sie formica beschreibt? Ist dieses Erlebnis eine seltene „Panne“ oder ist das öfter denkbar?
Gruß
Carsten