Hallo
Folgender Fall: Autoverkauf privat zu privat mit einem Vordruck Kaufvertrag: https://rapidshare.com/files/430589563/Kaufvertrag.doc.
Kfz: Tüv vor einem Monat neu gemacht, Probefahrt vom Käufer durchgeführt, einen Schaden erkannt, aber den falsch eingeschätzt. Preiseinigung, Kaufvertrag und Bezahlung erledigt. Reperaturkosten höher als gedacht, Käufer will Kosten für Reperatur teilen oder den Wagen zurückgeben. Muss der Käufer was von dem einwilligen?
Hallo
Folgender Fall: Autoverkauf privat zu privat mit einem
Vordruck Kaufvertrag:
https://rapidshare.com/files/430589563/Kaufvertrag.doc.
So funktionierte der Download nicht.
Kfz: Tüv vor einem Monat neu gemacht, Probefahrt vom Käufer
durchgeführt, einen Schaden erkannt, aber den falsch
eingeschätzt. Preiseinigung, Kaufvertrag und Bezahlung
erledigt. Reperaturkosten höher als gedacht, Käufer will
Kosten für Reperatur teilen oder den Wagen zurückgeben. Muss
der Käufer was von dem einwilligen?
Beide privat, Haftung für Sachmängel (hoffentlich) rechtskräftig ausgeschlossen, ehrliche richtige Angaben über den Zustand des KFZ gemacht?
Unter Berufung auf welches Recht würde denn dann der Käufer den Anspruch geltend machen wollen?
Du hast für Sachmängel zu haften? - Geht nicht, da ausgeschlossen.
Du hast den Schaden bzw. dessen wahre Höhe gekannt und mir verschwiegen? - Geht nicht, da unwahr.
Hallo,
Kfz: Tüv vor einem Monat neu gemacht, Probefahrt vom Käufer
durchgeführt, einen Schaden erkannt, aber den falsch
eingeschätzt. Preiseinigung, Kaufvertrag und Bezahlung
erledigt. Reperaturkosten höher als gedacht, Käufer will
Kosten für Reperatur teilen oder den Wagen zurückgeben. Muss
der Käufer was von dem einwilligen?
Pech für den Käufer:
http://dejure.org/gesetze/BGB/442.html
Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt.
Wenn er den Mangel falsch einschätzt bzw. sich in der Höhe der Reparaturkosten verschätzt, ist das sein Problem.
Gruß
S.J.
Hier nochmal hochgeladen: http://www.fileuploadx.de/304643
rechtskräftig ausgeschlossen mit der Klausel:
Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft
Ehrliche Angaben wurden gemacht, der Schaden wurde vom Käfer bei der Probefahrt erkannt, der Verkäufer kannte diese nicht, da keine Ahnung von Autos
. Da TÜV auch gerade erst neu war, ist der Verkäufer auch nicht davon ausgegangen das das Auto einen Schaden hat, dieser hätte dort auch erkannt werden müssen.
Der Käufer hat kein Recht auf Anspruch genannt.
Der Käufer hat gerade die Info bekommen, das der Verkäufer ihm nicht weiterhelfen kann (finanziell oder Rückgabe des Fahrzeugs), da er den Schaden nicht kannte, und der Käufer diesen falsch einschätzte und der TÜV den größten Fehler gemacht hat, da dieser den Schaden nicht gesehen hat und den Wagen ohne Mängel hat durchkommen lassen.
Der Käufer will jetzt einen Gutachter und Rechtsanwalt einschalten.
Bei der Schilderung trifft den Verkäufer doch keine Schuld oder?
Der Käufer hat gerade die Info bekommen, das der Verkäufer ihm
nicht weiterhelfen kann (finanziell oder Rückgabe des
Fahrzeugs), da er den Schaden nicht kannte, und der Käufer
diesen falsch einschätzte und der TÜV den größten Fehler
gemacht hat, da dieser den Schaden nicht gesehen hat und den
Wagen ohne Mängel hat durchkommen lassen.Der Käufer will jetzt einen Gutachter und Rechtsanwalt
einschalten.
Wäre ich der Käufer, wurde ich mir wegen meines Fehlers in den Hintern beißen.
Wäre ich der RA des Käufers, würde ich vermutlich von einer Klage abraten.
Wäre ich der Verkäufer, würde ich mich gemütlich zurücklehnen und abwarten, ob außer - meines Erachtens leeren - Drohungen überhaupt noch was kommt.
Bei der Schilderung trifft den Verkäufer doch keine Schuld
oder?
Das sehe ich auch so.
Wenn ich etwas kaufe, von dem ich weiß, dass es einen Defekt hat, aber mir DENKE „ach, das repariere ich mal eben für 500€“, sich dann aber heruasstellt, dass die Reparatur 1500€ kostet, dann habe ICH Pech gehabt.
Anders wäre es, wenn im Vertrag stehen würde: „Am Fahrzeug ist XY defekt, was aber mit höchsten 500€ zu reparieren ist.“ Dann sollte sich der Verkäufer wegen dieser Behauptung in den Hintern beißen…
Danke für die vielen Antworten, werde mal abwarten was sich weiter so ergibt.
Mfg