Autoverkauf nach Daenemark

Hi allerseits,

trotzdem, dass ja schon Michael Holm sang „Dääääänen lüüüüüüügen nicht“ *träller*, mal eine Frage in die Runde:

Ich verkaufe derzeit einen V70 D5 aus 2001 und ein Däne hat sich interessiert gezeigt.
Kann es da Probleme geben, die ich nicht so unmittelbar sehe?

Gezählt und überprüft werden die Euronen auf der Sparkasse, da sollte also eigentlich nichts passieren. Es handelt sich auch ohnehin nicht um 5stellige Summen.

Was mich stutzig macht, ist die Tatsache, dass der potentielle Käufer das -bereits abgemeldete- Fahrzeug mit deutschen Kurzzeitkennzeichen übernehmen will (da er mit dänischen Kurzzeitkennzeichen ein Problem mit der Steuer hätte, von wegen Einfahrt nach DK mit nicht versteuertem Fahrzeug). Wer kann das bestätigen oder hat ähnliche Erfahrungen? 

Auch andere Tips sind willkommen :smile:

Gruß
E.

Hallo,

lesen und danach handeln (incl. Passkontrolle und Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle): http://www.rhein-erft-kreis.de/stepone/data/download…

Gruß
vdmaster

Erneut :wink:

woher der Däne dann sein Kurzzeitkennzeichen bekommt, soll Dein Problem nicht sein. Eigentlich benötigt er ein Ausfuhrkennzeichen.

http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/ausfuhrken…

http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verk…

Hi vdmaster,

zu 1. Reply: das Fahrzeug ist bereits abgemeldet und
stillgelegt. Damit dürfte sich doch diese Mitteilung erledigt
haben, oder?

woher der Däne dann sein Kurzzeitkennzeichen bekommt, soll
Dein Problem nicht sein. Eigentlich benötigt er ein
Ausfuhrkennzeichen.

nun ja, er sagt halt, er könne das so ohne weiteres bzw. ohne
Ärger zu riskieren nicht bekommen (siehe mein UP)

http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/ausfuhrken…

nun ist das Fahrzeug schon abgemeldet und die Tuev Plakette
ist rausge"fräst" :smile:

Besteht dann überhaupt noch die Möglichkeit, ein
Ausfuhrkennzeichen zu bekommen, ohne dass das Fahrzeug neu
vorstellig werden muss?

Gruß
E.

Hallo Eirikr,

zu 1. Reply: das Fahrzeug ist bereits abgemeldet und
stillgelegt. Damit dürfte sich doch diese Mitteilung erledigt
haben, oder?

Ja!

nun ja, er sagt halt, er könne das so ohne weiteres bzw. ohne
Ärger zu riskieren nicht bekommen (siehe mein UP)

Ich glaube zwar nicht, dass es da einen Unterschied macht, ob er mit deutschem Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen nach DK fährt, aber das ist seine Sache.
Beide Kennzeichen bekommt er als Ausländer relativ problemlos in jeder deutschen Zulassungsstelle. Wobei Kurzzeitkennzeichen weniger kosten und er auch keine Fahrzeugpapiere braucht.
In manchen Ländern bekommt man zwar mit deutschen Kurzzeitkennzeichen Ärger, von DK ist mir da aber nichts bekannt.

nun ist das Fahrzeug schon abgemeldet und die Tuev Plakette
ist rausge"fräst" :smile:

Besteht dann überhaupt noch die Möglichkeit, ein
Ausfuhrkennzeichen zu bekommen, ohne dass das Fahrzeug neu
vorstellig werden muss?

Die HU-Plakette interessiert nicht, solange man die letzte HU-Bescheinigung hat.

Macht einen vernünftigen Kaufvertrag, in dem eure beiden Ausweisnummern stehen sollten, (Geld ist ja schon geprüft) und verkauf ihm so das Ding.

Beste Grüße
Guido