Ich habe unser Auto an unsere „Haus- und Hof-Autowerkstatt“ verkauft. Bekannt war ein Schaden an der Lichtmaschine. Darüber wurden wir uns telefonisch handelseinig. Ich habe mit dem Werkstattleiter vereinbart, dass ich ihm den Wagen bringe, bin dann noch am selben Tag mit dem Auto zur Werkstatt gefahren, bin leider liegen geblieben und wurde dann dorthin abgeschleppt. Direkt nach dem Abschleppen hat der Werkstattbesitzer noch auf dem Hof einen Kaufvertrag unterschrieben und den vorher telefonisch vereinbarten Kaufpreis gezahlt.
Nach fünf Tagen meldet sich nun der Werkstattmeister und will das Auto nicht mehr haben, da es Motorschaden habe. Den hätte ich durch die Fahrt zur Werkstatt verursacht. Was ist zu tun?