Autoverkauf nur an Gewerbetreibende-Warum?

Hallo,
warum steht bei Autoverkaufsbörsen im Internet oft dabei, dass ein bestimmter Wagen nur an Gewerbetreibende zu verkaufen ist? Hat das steuerliche Gründe?
Danke und schönen Gruß
Mario

Hallo,

steuerliche Gründe (Umsatzsteuer) und (mMn) wegen der Grantie!

VG René

kannst du das etwas ausführlicher erklären? hat man als gewerbetreibender, wenn man das auto dann kauft, irgendwelche nachteile?

Hallo

Gegenüber Privatkunden kann ein Händler nicht die gesetzliche Gewährleistung ausschließen.

Privatkunden müssen die Umsatzsteuer auf den Kaufpreis entrichten, Gewerbetreibende auch, aber sie holen sie sich beim FA wieder. Also muss der Verkäufer die Karre beim Privatkunden entweder netto billiger machen und dann Umsatzsteuer verlangen und ans FA abführen oder der Kunde muss gleich 19% mehr fürs Auto zahlen - und kauft nicht.

Gruß
smalbop

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Hallo,

warum steht bei Autoverkaufsbörsen im Internet oft dabei, dass
ein bestimmter Wagen nur an Gewerbetreibende zu verkaufen ist?
Hat das steuerliche Gründe?

Nein. Aber Verbraucher haben per Gesetz deutlich mehr Rechte.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauchsg%C3%BCterkauf

Insbesondere bei älteren Autos möchten die Verkäufer sich diesen nicht unterwerfen.

Gruß

S.J.

Erstmal Dankeschön für die Antworten.

Was ich allerdings nicht verstehe ist, wenn ein privater Anbieter seinen BMW von 2005 nur an Gewerbetreibende verkauft. Das ist doch dann fast schon ein Beleg dafür, dass mit dem Wagen irgendetwas nicht stimmt.

Oder sehe ich das gänzlich falsch?

LG Mario

Salve,

Was ich allerdings nicht verstehe ist, wenn ein privater
Anbieter seinen BMW von 2005 nur an Gewerbetreibende verkauft.

nun, der „Privatmann“ koennte durchaus ein Freiberufler oder Selbstaendiger sein (im Sinne des Gesetzes ein „Unternehmer“). Und der muesste einem Privatmann am Ende ggf. auch die uebliche Gewaehrleistung geben…
Will er das nicht, so verkauft er lediglich an Gewerbetreibende …

Gruss
norsemanna

Was ich allerdings nicht verstehe ist, wenn ein privater
Anbieter seinen BMW von 2005 nur an Gewerbetreibende verkauft.
Das ist doch dann fast schon ein Beleg dafür, dass mit dem
Wagen irgendetwas nicht stimmt.

Oder sehe ich das gänzlich falsch?

Naja, ob man daraus nun den Schluss zieht, dass da iwas nich stimmt hängt von jedem einzelnen ab schätze ich. Rein rechtlich gilt der Grundsatz der Privatautonomie, der in diesem Fall keinen Schranken unterliegen dürfte.

Das ist doch dann fast schon ein Beleg dafür, dass mit dem
Wagen irgendetwas nicht stimmt.

nein!

Oder sehe ich das gänzlich falsch?

ja!

stell dir einfach vor… du möchtest deinen 20 jahre alten Grundig-Fernseher verkaufen und hast die Wahl zwischen

a) an einen Händler verkaufen - null Gewährleistung und

b) an einen Privatmann verkaufen und du musst 1 Jahr volle Gewährleistung geben die du auch nicht per Vermerk ausschliessen kannst

an wen verkaufst du?

lG

Hai!

Also muss der Verkäufer die Karre beim
Privatkunden entweder netto billiger machen und dann
Umsatzsteuer verlangen und ans FA abführen oder der Kunde muss
gleich 19% mehr fürs Auto zahlen - und kauft nicht.

Nee das stimmt so nicht.
Wenn ein Fahrzeug mit MwSt überteuert ist, dann ist es dies auch
Netto!
Ich kaufe als Gewerbetreibender doch nichts was Netto soviel kostet
wie es eigentlich Brutto Wert währe.

Also an der MwSt liegt das sicher nicht.

Der Plem

b) an einen Privatmann verkaufen und du musst 1 Jahr volle
Gewährleistung geben die du auch nicht per Vermerk
ausschliessen kannst

Privat an Privat, wäre mir neu diese Regelung.

Der Plem

…tut nichts zur Sache

Der interssierte Frager soll sich das so vorstellen und sich die Situation des Händlers versetzen können!

bessere Beispiele jederzeit gerne

Hallo,

verdrehe jetzt mal bitte nichts.

Dem privaten Endkunden ist es völlig schnurz ob der Wagen mit oder ohne Umsatzsteuer erworben wird. Nur der Endpreis ist wichtig. Dem Gewerbetreibenden geht es gleich, jedoch interessiert den nur der Nettopreis. Die Steuer kommt obendrauf und ist letztendlich belanglos im Geschäftsbetrieb.
Wenn der Gewerbetreibende den Wagen zum selben Preis an Privat verkauft, die Steuer draufrechnet, wird dem Privaten der Preis definitiv zu hoch. Privat an Privat läuft ohne Ausweisung der Steuer. Also wenn man so will eben zum Nettopreis (den Begriff jetzt hier nur zur Verdeutlichung). Jetzt klarer?

Gruß
Selorius

…tut nichts zur Sache

Hä?

Der interssierte Frager soll sich das so vorstellen und sich
die Situation des Händlers versetzen können!

Der interessierte Frager fragte:

wenn ein privater Anbieter seinen BMW von 2005 nur an
Gewerbetreibende verkauft

Der Plem

Hai!

verdrehe jetzt mal bitte nichts.

Mach ich gar nicht.

Dem privaten Endkunden ist es völlig schnurz ob der Wagen mit
oder ohne Umsatzsteuer erworben wird. Nur der Endpreis ist
wichtig.

Soweit stimme ich dir zu.

Dem Gewerbetreibenden geht es gleich, jedoch
interessiert den nur der Nettopreis. Die Steuer kommt
obendrauf und ist letztendlich belanglos im Geschäftsbetrieb.

Auch hier bin ich noch deiner Meinung.

Wenn der Gewerbetreibende den Wagen zum selben Preis an Privat
verkauft, die Steuer draufrechnet, wird dem Privaten der Preis
definitiv zu hoch.

Dann ist er mir als Gewerbetreibender aber auch schon zu hoch.

Dem privaten Kunden kann etwas nur zu teuer erscheinen wenn er
glaubt es irgendwo anders günstiger zu bekommen. Das Gleiche
gilt für den Gewerbetreibenden, wenn der Gegenstand Brutto überteuert
ist, ist er es auch Netto.

Privat an Privat läuft ohne Ausweisung der
Steuer. Also wenn man so will eben zum Nettopreis

Nö ich denke eher zum Bruttopreis.
Ein Privater kauft ein neues Auto 20k€ Brutto und verkauft es dann
nach 1 Woche für 19k€ an einen anderen Privaten, was hat der dann
bezahlt? Der Zweite zahlt immerhin noch mehr als den Nettowert des
Neuwagens!
Richtig, beide Privaten rechnen und denken nur Brutto.

Nicht umsonst nutzt man gerade im PKW Bereich die Differenzbesteuerung
als Gewerbetreibender.

Der Plem

hmmm…
sieht so aus als möchtest du es ganz einfach nicht verstehen, nur ein bisschen querschiessen, was?
Da sieht man mal wieder, dass kein Beispiel so einfach ist, dass es nicht doch irgendeiner mit viel Mühe missverstehen könnte, wenn er es nur will

Dabei wärst du bestimmt der allererste der schreit, wenn er auf den alten 5er-BMW oder den Uralt-TV noch 1 Jahr lang „Garantie“ geben müsste.

Der Händler muss es…