Autoverkauf ohne tüv-bericht

Hallo zusammen,
meine Freundin hat am Freitag ihr auto verkauft. Sie hat explizit hinein geschrieben, dass kein TÜV-bericht vorhanden ist und der Käufer hat dies unterschrieben. Nun können sie den Wagen nicht anmelden. Hat er die möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten?

Viele Grüße
Patrick

Schwierig, dies muss ein Gericht klären.
Grundsätzlich hat man die Möglichkeit eine Zweitschrift zu besorgen (gegen Gebühr von ca. 10€). Dazu muss man aber wissen, bei welcher Organisation man war. Da der Fz-Schein bzw. die Zulassungbescheinigung Teil I bei der Abmeldung in der Regel mitgegeben wird, könnte dort ein Stempel drin sein, der aussagt, welche Organisation das Fz geprüft hat. DAnn kann man dort mit Kaufvertrag und Fz/Brief eine Zweitschrift besorgen (Es reicht die Organisation, es muss nicht die Prüfstelle sein!!).
Dies ist einfacher und billiger als ein Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang (für beide Parteien!).
Viel Erfolg

hallo patrick!

man kann sich jederzeit eine zweitschrift des letzten HU-berichts ausdrucken lassen, dort wo die hauptuntersuchung eben gemacht wurde (tüv, dekra, GTÜ usw.), das sollte kein problem sein. in den meisten fällen sogar kostenlos.

wenn der käufer vom vertrag zurücktreten will, hat das bestimmt in wirklichkeit andere gründe. aber nur ein fehlender tüv-bericht ist sicher keine berechtigung vom kauf zurüchzutreten, schon gar nicht, wenn du diese tatsache in den vetrag aufgenommen hast. lass dich nicht einschüchtern!

selbst wenn der käufer noch eine menge an mängeln am auto entdeckt, bist du als privatverkäufer fein `raus, außer du hättest etwas vorsätzlich manipuliert, wie z.b. tachostand verändert.

grüße!