Autoverkauf ohne Vertrag

Hallo, was denkt ihr über folgende Situation:
Ein Mann verschenkt sein Auto an einen anderen, dieser verkauft es weiter.
Der Kaüfer kann wegen fehlenden Papieren die der erste noch in besitz hat nicht anmelden, so steht das Auto unangemeldet auf der Straße und bekommt von der Stadt einen roten Baper, der Kaufer bittet den ersten die Papiere auszuhändigen, doch dieser kommt dem nicht nach.
Das Auto wird von der Stadt abgeschleppt und kostenplichtig entsorgt, der erste bekommt die Rechnung und soll bezahlen, da das Auto zu letzt auf ihn angemeldet war.
Er setzt sich mit dem Verkäufer in Verbindung und bittet diesen die Rechnung zu zahlen, den er hätt das Auto an ihn verschenkt und somit nichts mehr damit zu tun, der Verkäufer meint er habe auch nichts damit zu tun da er ebenso das Auto weiter gegeben hat, beide haben jedoch keine Verträge abgeschlossen.
Was denkt ihr?
Wer trägt nun die Verantwortung für die Missere?

Hallo,

Wer trägt nun die Verantwortung für die Missere?

…der Schenker, ist ja immer noch sein Auto!
Falscher Stolz kann teuer werden!

VG René

Hallo!

weiter gegeben hat, beide haben jedoch keine Verträge
abgeschlossen.
Was denkt ihr?

Dass das ziemlich widersprüchlich ist, was Du da schreibst. Entweder haben sie das Auto verschenkt bzw. verkauft oder sie haben „keine Verträge abgeschlossen“. Zur Gültigkeit dieser Verträge ist keine Schriftform erforderlich. Ebenso ist es zur Übertragung des Eigentums an einem Fahrzeug nicht erforderlich, dass man den Brief übergibt.

Wer trägt nun die Verantwortung für die Missere?

Du willst wahtrscheinlich wissen, wer zum Kostenersatz für die Entsorgung herangezogen werden kann. Neben der Person, die das Auto an die Straße gestellt hat (der erste?), ist auch der Käufer als Eigentümer für den ordnungswidrigen Zustand verantwortlich gewesen. Die Behörde kann sich aussuchen, an wen sie sich wendet. Natürlich hat sie den genommen, der ihr als letzter Halter bekannt war. Aber wenn der Käufer als einziger einen Schlüssel zu dem Fahrzeug hatte, dann wäre er auch der richtige Adressat für die Beseitigung gewesen. Er kann sich m. E. nicht damit herausreden, keine Papiere gehabt zu haben, denn er hätte das Fahrzeug auch wegschleppen lassen können.

Hallo!

…der Schenker, ist ja immer noch sein Auto!

Ja was jetzt? Ist er ein Schenker, oder ist es sein Auto? Beides zugleich geht nicht.

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Hallo,

lt. Zulassungstelle ist der „Schenker“ ja noch der Besitzer.
Von Schenkung und/oder Verkauf wissen die ja noch nix.

Und da auch keine schriftlichen Verträge dem Bearbeiter vorgelegt werden können, wird er sich nur an den „Schenker“ halten!

Vieleicht gehen alle 3 mal dort hin und erläutern den Sachverhalt? :smile:)

VG René

Hallo,
Du weißt aber schon, dass das:

lt. Zulassungstelle ist der „Schenker“ ja noch der Besitzer.
Von Schenkung und/oder Verkauf wissen die ja noch nix.

ungefähr das Gegenteil ist von Deinem ersten Posting:

…der Schenker, ist ja immer noch sein Auto!

oder?
Wenig hilfreich für den Fragesteller, solche Antworten!
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

ungefähr das Gegenteil ist von Deinem ersten Posting:

Wenn Berlin ungefähr bei Peking liegt, schon!:smile:

VG René

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Vieleicht gehen alle 3 mal dort hin und erläutern den
Sachverhalt? :smile:)

Dafür das Interesse des Beschenkten und des Käufers zu wecken dürfte schwierig werden. Die sind ja froh, dass der „Schenker“ geschnappt wurde und sie selbst nicht. Daher fragt ja hier auch der Schenker :smile:

Hm, jetzt bin ich auch duch einander, versuch mal anders, also Person 1 hat Person 2 das Auto geschenkt, den Brief mit ausgehändigt,hier wurde kein Vertrag gemacht. Person 2 konnte damit nix anfangen und hat das Auto Person 3 weiter verkauft,auch davon giebt es keinen Vertrag, P3 is auch nicht mehr auffindbar, da sich keine Adresse notiert wurde.Jedenfalls wollte P3 das Auto anmelden, dazu fehlte ihm die Zullasung, er setzte sich mit P2 in Verbindung, P2 sagte das die Zullasung noch bei P1 were, also setzte sich P3 mit P1 in Verbindung.
P1 hat die Zullasung jedoch nicht ausgehändigt und somit konnte das Auto nich angemeldet werden.
Deshalb lies P3 das Auto an der Straße stehen usw.

Moment, da stimmt was nicht!
Im ersten Satz steht, dass der Brief bei Schenkung ausgehändigt wurde.
Im vorletzten Satz steht, dass P1 die Zulassung nicht ausgehändigt hat und deshalb P3 nicht anmelden konnte.

Das verstehe ich nicht.

Besitzer vs. Eigentümer vs. Halter vs. Schenker
Hallo,

lt. Zulassungstelle ist der „Schenker“ ja noch der Besitzer.
Von Schenkung und/oder Verkauf wissen die ja noch nix.

die Zulassungsstelle geht davon aus, dass der Schenker noch der Halter ggf. der Eigentümer ist. Das hat nun aber überhaupt nichts damit zu tun, wer der Besitzer ist.

Gruß

S.J.

Der Brief is doch der große Schein? der wurde mit gegeben, der kleine Schein is doch die Zullassung und die wurde nicht ausgehändigt, doch P3 meinte er könne das Auto ohne den die Zullasung nicht anmelden.

P2 hat gegen über der Behörde zugegeben das Auto von P1 bekommen zu haben, aber das Amt möchte von P1 trodzdem das Geld.
Meint die sollen sich privat einigen, wer das nun zahlt.
P2 weigert sich, da er den Schaden seiner Meinung nach nicht verursacht hat, da er das Auto weiter gegeben hat und somit die Angelegenheit für ihn erledigt ist.
Jedoch kann er nicht sagen an wehn er das Auto gegeben hat, da er keinen Vertrag hat.

Hallo,

ungefähr das Gegenteil ist von Deinem ersten Posting:

Wenn Berlin ungefähr bei Peking liegt, schon!:smile:

Tja, offensichtlich müssen wir davon ausgehen, dass Dir der Unterschied von Besitzer, Eigentümer, Halter etc. genau gar nichts sagt.

Mithin: Du hast überhaupt keine Ahnung.

Fragt sich, warum Du hier irgendwelchen Senf zum besten gibst. Schau Dich doch mal bei gutefrage.net um. Da darf jeder. Hier nennt man das bislang noch Expertenforum.
Gruß
loderunner

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Hallo,

Tja, offensichtlich müssen wir davon ausgehen, dass Dir der
Unterschied von Besitzer, Eigentümer, Halter etc. genau gar
nichts sagt.

Seit wann bist Du mind. 2?

Mithin: Du hast überhaupt keine Ahnung.

Wenn DU Ihr es sagst!

Fragt sich, warum Du hier irgendwelchen Senf zum besten gibst.

Solange soziale Kompetenz bei Dir Euch Mangelware ist, solange kann hier jeder antworten!

Schau Dich doch mal bei gutefrage.net um. Da darf jeder.

Woher weisst Du wisst Ihr, dass es dort so ist?

Hier nennt man das bislang noch Expertenforum.

Experte, von lateinisch expertus ‚erprobt‘, (auch Fachmann/Fachfrau, Pl. Fachleute , Fach- oder Sachkundiger, Spezialist) ist ein Schlagwort und bezeichnet als solches eine Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf einem oder mehreren bestimmten Sachgebieten oder über spezielle Fähigkeiten verfügt, oder der diese Eigenschaften zugeschrieben werden. Eine objektive Qualität der so bezeichneten oder selbst ernannten Experten lässt sich aus der Bezeichnung nicht ableiten.
Ich liebe diese Einführung…! *grins*

Bekommst aber für Deinen Senf ein Sternchen von mir!*feix*

VG René

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Hallo,

Tja, offensichtlich müssen wir davon ausgehen, dass Dir der
Unterschied von Besitzer, Eigentümer, Halter etc. genau gar
nichts sagt.

Seit wann bist Du mind. 2?

Glaubst Du im Ernst, wir zwei wären die einzigen, die hier mitlesen? Und glaubst Du im Ernst, ich wäre der einzige, dem Du aufgefallen wärst?

Mithin: Du hast überhaupt keine Ahnung.

Wenn DU Ihr es sagst!

Nö. Wenn Du es uns vorführst.
Du magst von vielem Ahnung haben, vermutlich sogar von vielem mehr Ahnung als ich auf dem entsprechenden Gebiet. Hier im Brett ist das ganz offensichtlich anders.

Fragt sich, warum Du hier irgendwelchen Senf zum besten gibst.

Solange soziale Kompetenz bei Dir Euch Mangelware ist,
solange kann hier jeder antworten!

Du bist hier falsch. Www nennt sich ‚Expertenforum‘, nicht ‚Stammtisch‘. Hier schreibt man (zumindest in den meisten Brettern), wenn man sich auskennt. Du gehörst nicht dazu, also halte Dich an das Zitat an Dieter Nuhr.
Meine soziale Kompetenz kannst Du nicht beurteilen, aber Fragestellern unsinnige Antworten zu geben beweist jedenfalls nicht Deine soziale Kompetentz.
Wobei das ohnehin hier o.T. ist und keinerlei Fachwissen Deinerseits ersetzen kann.

Schau Dich doch mal bei gutefrage.net um. Da darf jeder.

Woher weisst Du wisst Ihr, dass es dort so ist?

Lies einfach mal irgendeinen Thread dort. Du wirst Dich vermutlich dort sauwohl fühlen.

…bezeichnet als solches eine
Person, die über überdurchschnittlich umfangreiches Wissen auf
einem oder mehreren bestimmten Sachgebieten oder über
spezielle Fähigkeiten verfügt, oder der diese Eigenschaften
zugeschrieben werden.
Ich liebe diese Einführung…! *grins*

Tja, schade, dass Du sie gar nicht verstanden hast.

Bekommst aber für Deinen Senf ein Sternchen von mir!*feix*

Die kannst Du Dir an den Hut stecken. Ich hab genug davon.

Btw., worum ging es hier im Thread noch?
Gruß
loderunner

die Zulassungsstelle geht davon aus, dass der Schenker noch
der Halter ggf. der Eigentümer ist. Das hat nun
aber überhaupt nichts damit zu tun, wer der Besitzer ist.

Wie sieht es in diesem Zusammenhang eigentlich mit „stehender“ und fließender Verkehr aus?
Hier reden wir doch vom stehenden Verkehr und dann ist doch am Ende tatsächlich der Halter dran, wenn der Täter nicht ermittelbar ist, oder sehe ich das falsch? Und solange der Halter nicht geändert wird bei einem Verkauf ist er auch verantwortlich, oder?
Wie verhält sich das juristisch korrekt?

Zumindest gab es mal einen ähnlich gelagerten Fall, da ist man auch an den Verkäufer herangetreten. Anders war allerdings, dass es wenigstens einen Vertrag gab und nur 2 beteiligt waren. Leider waren aber die Angaben des Käufers falsch und ein Perso wurde nicht kontrolliert. Verkäufer kam mit einer „Verwarnung“ des Amtes davon, wer den Schaden am Ende bezahlt hat ist unbekannt.

Hallo,

Hier reden wir doch vom stehenden Verkehr und dann ist doch am
Ende tatsächlich der Halter dran, wenn der Täter nicht
ermittelbar ist, oder sehe ich das falsch?

in dem geschilderten Fall ist das Auto aber nicht mehr zugelassen, es gibt somit keinen Halter.

Gruß

S.J.

in dem geschilderten Fall ist das Auto aber nicht mehr
zugelassen, es gibt somit keinen Halter.

Ach ja, stimmt. Dann hat sich das erledigt.