Hallo,
wir haben am 23.7.05 unser Auto an einen Auto An-und Verkauf verkauft ohne Vertrag. Sie sicherten uns zu innerhalb einer Woche wäre der Wagen abgemeldet, ca. 14 Tage später habe ich bei unserem Straßenverkehrsamt angefragt, da wurde mir bestätigt, dass der Wagen noch nicht abgemeldet sei, am 18.8.05 habe ich schriftlich bei unserem Straßenverkehrsamt darauf hingewiesen, dass der Autohändler den Wagen noch nicht abgemeldet hat, diese wollten ihm eine Mahnung zuschicken.
Heute habe ich ein Protokoll für zu schnelles Fahren für dieses Auto bekommen. Wie verhalte ich mich jetzt? Ich habe beim Händler angerufen und ihm das gesagt, er wolle sich drum kümmern.
Gruß Britta Kuster
hallo britta,
rechtsberatung sollte hier nicht gegeben wqerden, aber…
ich vermute mal, du hast auch deiner versicherung noch keine kenntnis gegeben, das solltest du sofort nachholen. im übrigen, solltest du natürlich die fragen der polizei oder ordnungsbehörde beantworten und sie darüber informieren, dass ein eigentümerwechsel stattgefunden hat. das straßenverkehrsamt solltest du ebenfalls (schriftlich) davon in kenntnis setzen.
die haltereigenschaft verpflichtet dich und nicht den erwerber, diese änderungen dem straßenverkehrsamt mitzuteilen.
richard
Wie oft…
…muss ich das hier eigentlich noch schreiben…?
Hi Britta!
Man verkauft niemals ein angemeldetes Auto, außer vielleicht man gibt es bei einem größeren, renommierten Autohaus in Zahlung.
Nun gilt es:
- Fragebogen ausfüllen. Genauen Termin der Übergabe des Wagens und ggf. Zeugen dafür nennen.
- Versicherung informieren
- Zulassungsstelle informieren.
Grüße,
Mathias
Man verkauft niemals ein angemeldetes Auto, außer vielleicht
man gibt es bei einem größeren, renommierten Autohaus in
Zahlung.
Und schon gar nie ohne schriftlichen Vertrag.
Selbst wenn ich’s auf nem Flohmarkt verkaufen würde, würde ich mir die Zeit nehmen so was gratis aus dem Netz zu laden.
Schließlich ist das teil kein Buch sondern etwas was auf mich bei einer Behörde registriert ist, die im ersten Moment immer auf mich zukommen muss wenn irgendwas nicht passiert.
- Fragebogen ausfüllen. Genauen Termin der Übergabe des Wagens
und ggf. Zeugen dafür nennen.- Versicherung informieren
- Zulassungsstelle informieren.
Und zwar alles so schnell wie möglich - nicht auszudenken wenn der auch noch nen Unfall gemacht hätte.
Und das wichtigste: Diesen Fehler nie wieder machen.
Gruß Ivo