Autoverkauf privat ... vorher abmelden?

Hallo zusammen!

Ich möchte morgen gerne mein Auto verkaufen für 100,00 Euro (Es fährt noch, aber ist einfach nichts mehr wert). Ein ganz, ganz entfernter Bekannter wird der Käufer sein (er wohnt zudem in einer anderen Stadt).

Nun zu meiner Frage: MUSS ich das Auto vorher abmelden? Oder gibt es eine Möglichkeit, dass er es noch angemeldet mitnimmt?

Kann man es vertraglich so regeln, dass wenn er im Fall der Fälle einen Unfall bei der Fahrt bauen würde, ich NICHT dafür verantwortlich bin und auch nichts dafür zahlen muss?

Ich hoffe auf eure Antworten!

Liebe Grüße
Sabrina

Hallo,

man verkauft keine angemeldeten Autos, auch nicht an entfernte oder nähere Bekannte. Einzige Ausnahme wäre ein seriöses Autohaus, oder jemand der einem wirklich nahe steht, und dessen Zuverlässigkeit über jeden Zweifel erhaben ist.

Mit der Sache mit dem entfernten Bekannten, durfte ich gerade letztes Jahr vor Gericht, um den armen Tropf rauszuhauen, der da zu gutgläubig gewesen war, und plötzlich eine ganze Latte an Strafanzeigen an der Backe hatte. Der Käufer hatte natürlich nicht umgemeldet, fuhr ohne Versicherungsschutz in den ein oder anderen Unfall, und fälschte zudem auch noch den TÜV-Stempel. Stress den man sich ersparen kann, wenn man abgemeldet verkauft. Der Käufer soll sich halt Überführungskennzeichen besorgen.

Gruß vom Wiz

Vielen Dank für deine Antwort! Sowas in der Art konnte ich mir denken. War mir jedoch nicht sicher, wie da die Rechtslage ist. Hätte ja auch sein können, dass mit der Unterzeichnung eines Kaufvertrages nicht mehr ich die Verantwortliche bin auch wenn ich den Wagen noch nicht abgemeldet habe.

Aber so nehme ich lieber die Wartezeit bei der KFZ-ZUlassungsstelle in Kauf und gehe auf Nummer sicher.

Vielen liebe Dank!
Sabrina

Hallo,
abgemeldet ist sicher.

Angemeldet verkaufen mit Kaufvertrag und Datum und Uhrzeit und Personalausweisnummer sollte auch gerichtsfest sein.

Oder Du bringst das Auto zu SEINER Zulassungsstelle und nimmst Die Nummernschilder mit. Dann muss er es ummelden vor der Fahrt. Parken ohne Nummernschilder ist jedoch auch nicht so ohne weiteres moeglich auf oeffentlicher Strasse, eine Nacht sollte grad so funktionieren.

Dann gibts noch die Moeglichkeit, ihr fahrt beide zur Zulassungsstelle und meldet gemeinsam um. Dazu rate ich. (Einer holt den Anderen, und umgekehrt wieder nach Hause bringen.)

Gruss Helmut

Hallo Helmut,

Angemeldet verkaufen mit Kaufvertrag und Datum und Uhrzeit und
Personalausweisnummer sollte auch gerichtsfest sein.

Warum sollte man das Risiko eingehen, den teuren und langwierigen Gerichtsweg gehen zu müssen?

Oder Du bringst das Auto zu SEINER Zulassungsstelle und nimmst
Die Nummernschilder mit. Dann muss er es ummelden vor der
Fahrt.

Kann er nur leider ohne die Kennzeichen nicht, also bleibt das Auto unnötig lange auf den Verkäufer zugelassen. Schlechte Idee.
Dann lieber Deine nächste Idee:

Dann gibts noch die Moeglichkeit, ihr fahrt beide zur
Zulassungsstelle und meldet gemeinsam um. Dazu rate ich.
(Einer holt den Anderen, und umgekehrt wieder nach Hause
bringen.)

Eben! Hat auch den Vorteil, dass man mit dem Wagen noch eine Probefahrt machen kann.
Man ist halt nur auf die Öffnungszeit des Amtes angewiesen.
Falls Dir der Weg zu seiner Zulassungsstelle zu weit ist, macht ihr eine Probefahrt zu Deinem Amt. Dort meldest Du den Wagen ab und er beantragt Kurzzeitkennzeichen. Dazu sollte er sich von seiner Versicherung vorher eine Versicherungsbestätigung holen.

Beste Grüße
Guido