Hallo zusammen,
ich habe gerade mein Auto verkauft. Oder genauer gesagt, wurde es beim Kauf eines Neuwagens beim Händler eingetauscht. Bevor ich das Fahrzeug hingebracht hatte, habe ich mein Autoradio und die Boxen der Hutablage ausgebaut. Beides ist nicht serienmäßig. Das Auto habe ich auch ohne Radio gekauft (von einem anderen Händler). Deshalb war es für mich auch selbstverständlich, dass ich das auch wieder rausnehme.
Nun meinte heute der Händler, dass ich ihm die Sachen bringen muss, da er sie bei der Bewertung des Autos berücksichtigt hatte. (Damals waren die Dinge logischerweiße noch eingebaut, da ich noch mit dem Auto gefahren bin.)
Nun bin ich alles andere als ein Profi, aber das kam mir dann doch komisch vor. Autoradio und (zusätzliche) Boxen gehören doch streng genommen nicht zum Auto, dachte ich. Schließlich kann er doch auch nicht ein Navi, oder die Sonnenbrille im Handschuhfach einfach in die Bewertung miteinbeziehen und dann Anspruch darauf erheben.
Oder täusche ich mich da? Wie sieht es aus, muss ich ihm mein Raido (oder ein anderes) bringen?