Autoverkauf - Radio + Boxen inkl.?

Hallo zusammen,

ich habe gerade mein Auto verkauft. Oder genauer gesagt, wurde es beim Kauf eines Neuwagens beim Händler eingetauscht. Bevor ich das Fahrzeug hingebracht hatte, habe ich mein Autoradio und die Boxen der Hutablage ausgebaut. Beides ist nicht serienmäßig. Das Auto habe ich auch ohne Radio gekauft (von einem anderen Händler). Deshalb war es für mich auch selbstverständlich, dass ich das auch wieder rausnehme.
Nun meinte heute der Händler, dass ich ihm die Sachen bringen muss, da er sie bei der Bewertung des Autos berücksichtigt hatte. (Damals waren die Dinge logischerweiße noch eingebaut, da ich noch mit dem Auto gefahren bin.)
Nun bin ich alles andere als ein Profi, aber das kam mir dann doch komisch vor. Autoradio und (zusätzliche) Boxen gehören doch streng genommen nicht zum Auto, dachte ich. Schließlich kann er doch auch nicht ein Navi, oder die Sonnenbrille im Handschuhfach einfach in die Bewertung miteinbeziehen und dann Anspruch darauf erheben.
Oder täusche ich mich da? Wie sieht es aus, muss ich ihm mein Raido (oder ein anderes) bringen?

wäre besser geeignet

Lässt sich das irgendwie verschieben?

Nun meinte heute der Händler, dass ich ihm die Sachen bringen
muss, da er sie bei der Bewertung des Autos berücksichtigt
hatte.

Und da hat er Recht, es sei denn, du hättest vor der Bewertung schon gesagt, dass du das Radio und die Boxen ausbauen wirst.
Das hast du vermutlich nicht, also hat er entweder Anspruch auf die Teile oder du bekommst entsprechend weniger für das Auto angerechnet.

Gruß
O.Varon

Hi,

Hallo zusammen,

ich habe gerade mein Auto verkauft. Oder genauer gesagt, wurde
es beim Kauf eines Neuwagens beim Händler eingetauscht. Bevor
ich das Fahrzeug hingebracht hatte, habe ich mein Autoradio
und die Boxen der Hutablage ausgebaut.

… und vermutlich ein Loch im Armaturenbrett und zwei Löcher in der Hutablage hinterlassen?

Beides ist nicht

serienmäßig. Das Auto habe ich auch ohne Radio gekauft (von
einem anderen Händler). Deshalb war es für mich auch
selbstverständlich, dass ich das auch wieder rausnehme.

Für Dich ja.

Nun meinte heute der Händler, dass ich ihm die Sachen bringen
muss, da er sie bei der Bewertung des Autos berücksichtigt
hatte. (Damals waren die Dinge logischerweiße noch eingebaut,
da ich noch mit dem Auto gefahren bin.)

Da hat er meiner Meinung nach recht.

Nun bin ich alles andere als ein Profi, aber das kam mir dann
doch komisch vor. Autoradio und (zusätzliche) Boxen gehören
doch streng genommen nicht zum Auto, dachte ich.

Ein Gebrauchtwagen wird so gehandelt wie er beisammen ist wenn er begutachtet wird.

Schließlich
kann er doch auch nicht ein Navi, oder die Sonnenbrille im
Handschuhfach einfach in die Bewertung miteinbeziehen und dann
Anspruch darauf erheben.

Der vergleich hinkt. Ein (mobiles) Navi oder eine Sonnenbrile gehören nicht zum Auto. Ein fest eingebautes Radio mit Boxen in der Hutablage dagegen schon.

Oder täusche ich mich da? Wie sieht es aus, muss ich ihm mein
Raido (oder ein anderes) bringen?

Ich meine sogar, dass Du ihm genau das bringen musst was drinnen war. Jedenfalls kannst Du Dich (ohne Zustimmung des Händlers) nicht dadurch aus der Affäre ziehen dass Du irgendein gebrauchtes Superbilligdings anschleppst, wenn die alten Komponenten hochwertiger waren.

Ausschlachten nach Verkauf - das geht gar nicht!

Gruss Armin.

Hallo Lathspell,

ich hätte mir einen anderen Händler gesucht,oder vom Verkauf zurückgetreten.

Es ist doch für einen Autohändler ein Fliegenschiss da mal ein Gebr.Radio mit Boxen reinzubauen.

Das würde ich für Kundenfreundlich halten,das der Besitzer sein eigenes Radio behalten kann,so ein Händler,hat meines wissens Hunderte von Gebrauchten Radios auf Lager.

Stell dir mal vor,wenn der sich jetzt schon bei der Kleinigkeit bepisst,was soll bloß
werden wenn du mal ein Mangel am neu Wagen hast.

Gruß

MückeHH

ich hätte mir einen anderen Händler gesucht,oder vom Verkauf
zurückgetreten.

Blödsinn.

Es ist doch für einen Autohändler ein Fliegenschiss da mal ein
Gebr.Radio mit Boxen reinzubauen.

Jaja, sicher. Du kennst dich aus, was?

Das würde ich für Kundenfreundlich halten,das der Besitzer
sein eigenes Radio behalten kann,so ein Händler,hat meines
wissens Hunderte von Gebrauchten Radios auf Lager.

Natürlich kann der Kunde sein Radio behalten. Er kann aber nicht sein Auto mit diesen Teilen bewerten lassen und diese anschließend ausbauen.
Genau so gut könnte er das Fahrzeug mit Alufelgen bewerten lassen und die Karre hinterher mit Stahlfelgen auf den Hof stellen. Auch das ginge natürlich nicht.

Stell dir mal vor,wenn der sich jetzt schon bei der
Kleinigkeit bepisst,was soll bloß
werden wenn du mal ein Mangel am neu Wagen hast.

Das ist doch völlig unqualifiziertes Gebrabbel.
Es ist ja nicht schlimm, keine Ahnung zu haben, aber muss man das wirklich jedem mitteilen?

Gruß
O.Varon

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0.Varon

na kleiner,234 Tage im Amt,und dann schon solche Welle machen.

Gruß

MückeHH

na kleiner,234 Tage im Amt,und dann schon solche Welle machen.

Wenn’s der Wahrheitsfindung dient…

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass Du die nachträglich eingebaute Standheizung, AHK sowie die hochwertigen Alufelgen (was habe ich noch vergessen?) auch vor der Übergabe aus- bzw. abgebaut hast? Denn diese Sachen gehörten ja ursprünglich auch nicht zum Serienumfang.

Spaß beiseite, ich sehe das genau so: So wie das Auto bei der Bewertung aussah, hat es auch bei der Übergabe auszusehen. OK, bei mobilen Sachen wie das Navi in der Saugnapfhalterung ist das was anderes, aber eine fest montierte Audioanlage?

Wenn es sich um eine hochwertige Anlage handelt, würde mit dem Händler reden, ob er mit einer einfachen Anlage (selbst herstellereigene Radios gibt es oft schon günstig beim Schrotti) zufrieden ist.

Beste Grüße
Guido