Autoverkauf trotz rechtsstreit

hallo leute,

ich hoffe jemand kann mir eine frage beantworten.
und zwar haben ich und meine mann uns anfang des jahres ein 4 jahre altes auto vom händler gekauft.
nun ist damals schon auf dem rückweg die motorkontrollleuchte angegangen und der wagen verlor rapiede an leistung und konnte nicht mehr beschleunigt werden.
wir auf einen rastplatz gefahren und motor abgestellt,dann kurz gewartet und neu gestartet.problem war erstmal behoben.
einen tag später das gleiche noch ein mal.wir sind dann in eine fachwerkstatt und haben den fehler suchen lassen.
bei unserem auto (diesel) sind die drallklappen ausgeschlagen. (diese regeln den luftzufuhr des turbos)
wir haben sie wieder einhängen lassen in der kleinen hoffnung das es hält.
nach ein paar tagen das gleiche wieder. und seid dem passiert es immer und immer wieder.
es ist auch noch gefährlich.schon des öfteren bin ich mit meiner tochter in gefährliche lagen gekommen das zb bei überholen das problem wieder auftritt und ich nicht mehr vorran komme und von vorn naht ein auto.
usw.
das auto brauchen wir allerdings,da meine tochter schwerkrank ist und regelmäßig zu untersuchungen gefahren werden muß die weiter weg sind.
der verkäufer zieht sich davon nix an.
nun haben wir schon seid monaten einen anwalt damit beauftragt zu veranlassen das der wagen rapariert wird,aber es passiert nichts :frowning:
der verkäufer schindet immer zeit.bis zum gericht sind wir schon mal aber es passiert noch immer nichts.
nun meine frage,
können wir das auto verkaufen trotz laufendem rechtsstreit? und wer kommt für den wertverlust auf den wir dadurch haben,da wir den wagen ja nicht als einwandfrei anbieten können?
aber so kann ich mich und meine familie und auch andere straßenbeteidigte nicht weiter in gefahr bringen :frowning:

würde mich über rasche und hilfreiche antwort freuen

danke schon mal für eure hilfe
lg natalie

Hallo!

Auch wenn die Frage ja eigentlich mehr in die Rubrik „Behörden und Recht“ gehört…
Das Auto würde ich jetzt nicht verkaufen. Für gewöhnlich muss man dem Händler die Möglichkeit einräumen, die Mängel zu beheben. Insgesamt würde ich zusehen, dass der Händler das Fahrzeug zurücknehmen muss, das sich offensichtlich von Anfang an nicht in ordnungsgemäßem Zustand befand.

Wenn man das Auto nun in Mangelhaftem Zustand verkauft, müsste man einen erheblichen Wertverlust hinnehmen. Diesen beim Händler dann nachträglich noch einzuklagen erscheint mir recht aussichtslos.

Gruß, Jo

Hallo,

das würde ich auch nicht machen. Aber wenn da eh schon ein Anwalt im Spiel ist, frage ihn doch mal, welche Möglichkeiten es noch gibt.

Wie viele Nachbesserungsversuche hatte der Händler eigentlich schon?

Beste Grüße
Guido

Anwalt wechseln…
…viele sind mehr auf der Seite Ihres Honorars als auf der Seite Ihres Mandanten.

Der soll Gasgeben oder den Fall abgeben.

Schon 2x schlechte Erfahrungen gemacht.

Verkaufen würde ich die Kiste nicht, sondern dem Verkäufer auf den Hof stellen.

MfG

Verkaufen würde ich die Kiste nicht, sondern dem Verkäufer auf
den Hof stellen.

Was soll das bringen?
Deswegen sieht sie ihr Geld nicht schneller wieder!

@Threaderstellerin

wir haben eben das gleiche Problem. Allerdings weiß ich nicht was euer Anwalt alles gemacht hat.
Unserer hat einmal einen Brief bezüglich Mängelbeseitigung geschickt, mit Frist von ich glaube 14 Tagen. Da sich der Händler nicht meldete, schickte er gleich ein Schreiben mit Rückgabe des Fahrzeugs raus.
Leider hat der Händler das Schreiben nicht von der Post geholt, da Einschreiben. Hätte er es geholt und nicht darauf reagiert, hätte der Anwalt gleich Klage eingereicht. Nun müssen wir nochmals 14 Tage warten, da der Brief nun unter Zeugen beim Händler direkt eingeworfen wurde. Meldet er sich in 14 Tagen nicht gehts auf zur Klage.
Das zieht sich dann aber auch wieder hin.

Mein Anwalt gab mir den Rat das Auto noch in der Zeit zu behalten und auch zu fahren (da kein anderes Auto vorhanden). Würde ich nun das Auto still legen und ein anderes kaufen, wüsse er nicht wann ich zu meinem Geld kommen würde, weil sich das alles so hin ziehen kann.
Würde ich es reparieren lassen, müsse ich in Vorkasse treten und dann ist die Frage ob bei dem Händler was zu holen ist, damit ich wieder an mein Geld komme.
Ich hab aber auch nicht mal eben 1500 Euro auf der hohen Kante liegen, die ich einfach mal so aus dem Fenster werfen kann.

Was für ein Händler war es bei dir denn?
So ein Gebrauchtwagenhändler oder ein richtiges Autohaus?
Weiß ja nicht wo du wohnst, sonst hätte ich dir vielleicht einen guten Anwalt empfehlen können.

Liebe Grüße
Angi

Hallo Gitano,

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Dort schreibst Du Deine Fragen in verändertert Form (nicht Ich-habe sondern man hat oder A hat) nocheinmal.
Hier sind weniger die Fachleite für Rechtsfragen anzutreffen.

Rumburak