Guten Morgen!
Ich verkaufe am Donnerstag meinen Wagen an eine Privatperson und will den Wagen angemeldet übergeben. Meine Fragen sind nun:
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Ich notiere auf dem Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe. Was ist nun, wenn auf dem Weg bis zur Ummeldung ein Unfall passiert? Hab ich durch den Kaufvertrag die Möglichkeit zu beweisen, dass meine Kfz Vers. nicht greifen muss? Ist eine Notiz im Kaufvertrag „Der Käufer trägt alle anfallenden Haftpflicht und Kaskoschäden selber“ rechtens?
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Was habe ich für Möglichkeiten wenn der Käufer den Wagen nicht ummeldet?
Ich bin zwar Versicherungskaufmann, aber in einer anderen Branche tätig.
Danke und Gruß
Malte