Autoverkauf und Abmeldung

Guten Morgen!
Ich verkaufe am Donnerstag meinen Wagen an eine Privatperson und will den Wagen angemeldet übergeben. Meine Fragen sind nun:

  1. Ich notiere auf dem Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe. Was ist nun, wenn auf dem Weg bis zur Ummeldung ein Unfall passiert? Hab ich durch den Kaufvertrag die Möglichkeit zu beweisen, dass meine Kfz Vers. nicht greifen muss? Ist eine Notiz im Kaufvertrag „Der Käufer trägt alle anfallenden Haftpflicht und Kaskoschäden selber“ rechtens?

  2. Was habe ich für Möglichkeiten wenn der Käufer den Wagen nicht ummeldet?

Ich bin zwar Versicherungskaufmann, aber in einer anderen Branche tätig.

Danke und Gruß
Malte

Hallo !

Es ist besser,den Wagen abgemeldet zu verkaufen !

Es kann und wird in den meisten Fällen einwandfrei klappen,aber es kann auch viel Ärger geben und Laufereien,wenn man einen angemeldeten Wagen verkauft.
Dabei muß man den Verkauf der Zulassungsstelle und eigenen VS mitteilen,auch an wen (Adresse und Daten aus dem Ausweis/Paß) verkauft wurde.
Der Wagen wäre ja versichert,also trägt die VS auch alle Schäden auf den Fahrten bis zur endgültigen Ummeldung.
Das kann man rechtlich wohl nicht ausschließen,aber m.K. nach verliert man nicht seinen Schadenfreiheitsrabatt,wenn noch etwas mit dem verkauften Wagen passiert. Zeitpunkt der Übergabe wird ja festgehalten und mitgeteilt.

Beim Privatmann könnte man doch gemeinsam zum Verkehrsamt/Zulassungsstelle fahren,den Wagen abmelden und der Käufer meldet neu an (VS-Bestätigung mitbringen).
Ein gewerblicher Käufer hat bestimmt selbst „rote Überführungskennzeichen“ und kann auch abgemeldete Wagen mitnehmen.

MfG
duck313

Hallo,

  1. Ich notiere auf dem Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der
    Übergabe. Was ist nun, wenn auf dem Weg bis zur Ummeldung ein
    Unfall passiert?

Wenn der Wagen angemeldet verkauft wird, geht die Versicherung mit auf den Käufer über! Die SF-Klasse wird aber nicht mit verkauft!
Passiert nach dem Verkauf ein Unfall, so ist der Käufer versichert.

Hab ich durch den Kaufvertrag die Möglichkeit
zu beweisen, dass meine Kfz Vers. nicht greifen muss?

Is aj nicht mehr DEINE! Ist ja nach dem Kauf SEINE!:wink:

Ist eine
Notiz im Kaufvertrag „Der Käufer trägt alle anfallenden
Haftpflicht und Kaskoschäden selber“ rechtens?

Muss nicht sein. Ein Vermerkt der Ummeldung innerhalb eines Tages wäre dann schon sinnvoller!

  1. Was habe ich für Möglichkeiten wenn der Käufer den Wagen
    nicht ummeldet?

Kaufvertrag mit Ausweisdaten des Käufers gleich nach dem Verkauf der Zulassungsstelle vorlegen. Die kümmern sich dann schon!

VG René

Hallo,

wenn der Käufer nicht gerade ein jahrelanger guter Freund aus stabilem sozialen und finanziellem, seriösem Umfeld ist, dann sollte man ein Kfz grundsätzlich nur abgemeldet verkaufen. Es ist ein geringer Aufwand für den Käufer sich Überführungskennzeichen zu besorgen, oder die Anmeldung gleich mit der Abmeldung beim gemeinsamen Termin in der Zulassungsstelle zu erledigen.

Demgegenüber ist der mögliche Ärger bei einer nicht erfolgenden Umeldung durch den neuen Käufer nahezu grenzenlos. Da kann durchaus auch mal Post vom Staatsanwalt drin sein. Kann man sich alles problemlos ersparen.

Gruß vom Wiz