Autoverkauf und abmeldung

Mein Bruder hat im März 2008 sein Auto an ein Autohaus verkauft. Lt. Kaufvertrag verpflichtete sich der Käufer, das Auto umzumelden.
Die Versicherung meines Bruder meldete der Zulassungsstelle im Mai 2008, dass zum 25.3.2008 der Versicherungsschutz für das Auto endete.
Er verliess sich darauf, dass damit alles geregelt war.

Nun verlangt das Finanzamt KfZ-Steuer für dieses Auto. Nach Anruf bei der Zulassungsstelle stellte sich heraus, dass das Auto bis Januar 2010 weiter auf meinen Bruder lief.

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Muss er nun KfZ-Steuer zahlen für ein Auto, das ihm seit März 2008 gar nicht mehr gehörte??

Wir sind ratlos - hat jemand einen Tipp oder ähnliche Erfahrung gemacht??

Hallo!

Ich würde vermutlich einen Anwalt zu Rate ziehen bzw. es ggf. erstmal versuchen mit dem Autohändler zu klären.

Beste Grüße

Hallo,

richtig, geht erst mal zum Händler. Zumindest ein seriöser Händler hat den Wagen ab- oder umgemeldet und wird sich bemühen, das zu beweisen. Entweder mit Behördenauskünften bzw. mit eigenen Belegen.
Kann durchaus sein, dass der Wagen in einem anderen Zulassungsgebiet abgemeldet wurde und die Meldung bei Deiner Zulassungsstelle nicht angekommen ist. Passiert selten, aber passiert.

Was mich wundert: Ist bisher keine Mahnung vom FA gekommen? Oder wurde die Steuer letztes Jahr abgebucht? Eigentlich müsste der Wagen schon längst in der Fahndung sein.

Beste Grüße
Guido

Danke für Eure Hinweise.

Das Autohaus existiert leider nicht mehr :frowning:

Ich versuche dennoch nochmals rauszufinden, was da über die Zulassungsstelle gelaufen oder nicht gelaufen ist.
Immerhin meldete ja die Versicherung meines Bruders an die Zulassungsstelle, dass im März 2008 die Versicherung endete …

Das Autohaus existiert leider nicht mehr :frowning:

Das ist blöde. Versucht trotzdem mal bei der Zulassungsstelle, ob ihr da was erreichen könnt. Ist der Händler im selben Zulassungsbezirk? Wenn nicht, dann dort unbedingt nachfragen!

Selbst wenn der Wagen nie ab- oder umgemeldet wurde, hätte schon längst was passieren müssen. Zumindest solange Versicherung und Steuer nicht immer brav bezahlt wurden.

Beste Grüße
Guido

Hi,
mir hat man in einem ähnlichen Fall auf der Zulassungsstelle erklärt, wenn im Kaufvertrag vermerkt ist, dass das Fahrzeug mit den Kennzeichen übergeben wurde kann die Zulassungsstelle das regeln. Sonst nicht.
Bei neueren Kaufverträgen ist das vorgesehen, bei älteren noch nicht.

Viel Glück!