Hallo, bitte helft mir mit Eurem Rat. Meine Freundin (Thailänderin mit Wohnsitz in Deutschland) verkaufte vor einer Woche ihren Opel Corsa für 250.- Euro an einen Bulgaren. Sie schickte unverzüglich eine Veräußerungsanzeige mit kopierten Kaufvertrag an die Zulassungsbehörde und das gleiche Schreiben an die Versicherung. Dem Kaufvertrag ist die Adresse des Käufers in Sofia und dessen Ausweisnummer zu entnehmen. Außerdem versicherte der Käufer in diesem Vertrag daß er das Kfz innerhalb einer Woche abmelden oder auf seinen Namen zulassen wird. Jetzt kommt ein Schreiben vom Kreisverwaltungsreferat Kfz-Zulassung …"leider genügen die Angaben nicht § 13 Abs 4 FzV, wir bitten die Veräußerungsmitteilung von Käufer unterzeichnen zu lassen. Der Käufer (ich gehe eh davon aus daß er das Kfz ordentlich abmeldete) ist nicht mehr erreichbar, wahrscheinlich schon in Bulgarien. Wie ist die Rechtslage, was darf ich meiner Freundin raten? Es kann doch nicht sein daß sie weiter Kfz-Steuer bezahlen muß obwohl sie unverzüglich die Veräußerung der Behörde mitteilte?
Danke schon mal…
Hallo, da wie Sie aussagen das der Käufer den Kaufvertrag nicht Unterschrieben hat, geht die Zulassung davon aus das der Corsa noch in Ihrem Besitz ist. Sollte das KFZ in Sofia abgemeldet worden sein gibt es so gut wie keine möglichkeit dieses nachzu vollziehen, daher wäre es Ratbar einen Rechtsanwalt zu Konsultieren da ist die erst Beratung meistens Kostenfrei oder bei der Versicherung nachfragen was da vorliegt denn da muesste dann eine Bescheinigung vorliegen das, daß KFZ in Sofia Bewegt wird.
Mfg Ironwalker
Hallo, z.Zt. krank.
Grüße
Am Besten wendet ihr euch hier direkt an die Zulassungsstelle.
Kann nur dazu sagen, dass es immer besser ist das Auto selber abzumelden, wenn man es verkauft.
Aber das habt ihr bestimmt auch schon gemerkt
Sorry.
LG