Hallo !
Google mal unter den Stichworten " Haftung bei Probefahrt".
Es stehen interessante Sachen drin,auch der wichtige Unterschied Probefahrt beim Händler und bei Privatmann.
Bei Privatverkäufen muß man ausdrücklich vorher die Haftungsfrage klären,also für Schäden,die der Kaufinteressent selbst verursacht am Fahrzeug. Dafür muß und soll er selbst haften !.
Man sollte es aber schriftlich festhalten,ob man später zu seinem Geld kommt,wenn der nichts hat,ist eine andere Sache !
Das Auto ist ja haftpflichtversichert,also sind Fremdschäden abgesichert (in manchen Verträgen kann es Mindestalter des Fahrers geben,das würde auch bei der Probefahrt gelten).
Man muß sich den Führerschein des Interessenten vorzeigen lassen.
Bei Autohändlern haben Gerichte schon entschieden,daß der Händler für Eigenschäden am Testwagen selber haften muß(er kann sich versichern),wenn er den Interessenten nicht ausdrücklich darauf hinweist,daß Schäden vom Probefahrer zu tragen sind !
MfG
duck313