Ich stehe in diesem Monat vor der Frage, mein 14 Jahre altes Auto, das noch TÜV bis Ende diesen Monats hat, zu reparieren oder günstig an einen Händler (der das Auto wohl in den Irak oder sonstwo hin bringen wird) zu verkaufen.
Nur: Wie mache ich das am besten, das mir der Typ nicht mit dem noch angemeldeten Auto in alle Himmelsrichtungen verschwindet?
Soll ich das Auto am besten vorher beim Straßenverkehrsamt abmelden, und dem Händler das Auto unangemeldet übergeben? Der Kfz-Schein ist ja dann ungültig.
Oder wie macht man es am besten? Sorry, dass ich frage, aber ich habe noch nie selbst ein Auto verkauft, sondern es bisher immer durch Dritte machen lassen.
wenn du das Auto an einen Autohändler verkaufst, dann könntest du rein theoretisch das Auto dahin fahren, und die Schilder wieder mit nach Hause nehmen, und das Auto dann abmelden.
Oder du meldest ab, und der Händler kommt das Auto bei dir holen, entweder mit Hänger oder Überführungskennzeichen.
Beim Verkauf an eine Privatperson immer(!) vorher abmelden. Es gibt die Möglichkeit für den Käufer ein s.g. 5-Tage-Kennzeichen zu erwerben, das sind die gelben. Diese Kennzeichen sind 5 Tage lang gültig, und dazu da, ein gekauftes Auto nach Hause zu überführen.
ich kann auch nur raten, nie, nie, nie ein nicht abgemeldetes Auto verkaufen.
Meine Eltern mussten vor Jahren einmal feststellen, dass der Käufer ihres sehr auffälligen orangefarbenen Audis noch monatelang mit dem nicht umgemeldeten Fahrzeug durch die Gegend fuhr (und natürlich alle möglichen Ordnungswidrigkeiten beging).
Ein Bekannter von mir hatte auch mal nichts als Ärger, als seine Versicherung weiter den Beitrag haben wollte.
Mein letztes Auto habe ich (abgemeldet) an ein paar Serben verkauft. Die haben sich meine entstempelten Kennzeichen, die noch im Kofferraum lagen, genau angeschaut und eifrig diskutiert (wohl, ob sie mit denen heimfahren könnten), bis ich diese kurzerhand in die Garage geräumt habe. Keine Ahnung, was sie an das Auto geschraubt haben, als sie es am nächsten Tag geholt haben…