Moin!
…
…und dieses Formular läuft los, besorgt Dir den Titel und
holt Dir Dein Geld zurück…?
Wie kommst Du da auf einen Titel? Wäre nur der Fall wenn Du
weiterhin für den neuen Kfz.Halter die Steuern begleichen
würdest, und die Du dann über den Gerichtsvollzieher zurück
haben willst.
Dieses Formular teilt der Zulassungsstelle mit, an wen sie
sich ab sofort wenden darf sollte etwas mit dem Fahrzeug sein.
Das Finanzamt weiß dann wer verantwortlich für die Kfz- Steuer
ist.
Und was besonders wichtig ist, die Versicherung.
Die Versicherung wird von der ZuLaSte benachrichtigt. Schon wenn ich dort abmelde.
Nur das darf, wie gesagt, relevant sein, wenn man Ärger vermeiden möchte.
Wenn es weniger als ein voller Monat ist, wird es m.W.
manchmal nicht akzeptiert.
Zudem sollte der Käufer sinnvollerweise noch ein paar Tage
Luft für die Zulassung haben.
Das m.W. ist nicht genug, was zählt ist was die
Zulassungsstelle verlangt. Und die verlangt nur das die Frist
bis zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung
(AU) noch gültig ist.
Das scheint mir deutschlandweit nicht einheitlich zu sein, daher habe ich es erwähnt.
Bis 24 Uhr am Abmeldetag ist das Fahrzeug m.W. noch versichert
und darf mit den alten Kennzeichen auf der Straße abgestellt
werden.
Das ist richtig, sogar wenn der neue Besitzer damit einen
Unfall baut, trotz Abmeldung. Der dürfte sogar noch an dem Tag
fahren.
Noch einmal: weshalb sollte ich ihm diese Möglichkeit geben?
Entweder soll er die Kiste mit dem Hänger holen oder bezahlen, die Papiere mitnehmen und den Wagen in 1-2 Tagen holen.
Komisch, dass das bei Dir so ein riesen Thema zu sein scheint. Ich habe das auf eine dieser beiden Arten schon locker 10 mal gemacht.
Ansonsten passiert normalerweise auch nichts, wenn der Wagen
noch einen Tag auf der Straße steht.
Ab Mitternacht beginnt die Sondernutzung, kommt hier das
Prinzip Hoffnung, es wird schon nichts passieren?
So ist es.
Funktioniert normalerweise.
Kann aber natürlich in 1 o/oo der Fälle auch daneben gehen und man kassiert einen „roten Punkt“. Wäre dann auch egal, am nächsten Tag holt der Käufer den Wagen ja ab.
Man meldet eben kurz vor Abholung durch den Käufer ab.
Absolut kein Problem und schon gar kein Argument, ein
gebrauchtes Auto angemeldet an den Käufer zu geben.
Ups, als Käufer hätte ich schon ein Problem wenn mein Eigentum
plötzlich am Kran hängt. In manchen Gegenden geht das ganz
schnell.
Moment: abgemeldet wird normalerweise entweder gleich vor Verkauf oder vertraglich festgelegt vor Übergabe.
Da fummelt dann niemand an fremdem Eigentum herum, sondern der KV wird erfüllt.
Wobei ich da erst einmal lächeln würde, kommen doch die
Kosten, Bußgeld für Sondernutzung, Abschleppkosten, und
Verwahrkosten erst einmal auf den alten Halter zu. Denn der
hat das Fahrzeug als verantwortlicher Fahrzeugführer
abgestellt.
Das Abschleppen nach 6 Stunden ist sehr unwahrscheinlich.
- die Papiere und die Schlüssel zum Fahrzeug werden grundsätzlich ::erst nach Bezahlung des vollständigen(!!!) Kaufpreises übergeben!!!
Wie denn da sicher sein das der Käufer noch kommt und das
Fahrzeug noch will. Schließlich wird der Kaufvertrag
logischerweise erst abgeschlossen wenn das Fahrzeug abgemeldet
wird. Oder jetzt nicht mehr. Sobald Geld geflossen ist gehört
das Fahrzeug dem Käufer.
So ist es. und dann erhält er auch die Papiere des abgemeldeten Fahrzeuges.
Mir ist es schon passiert das der Käufer plötzlich doch nicht
wollte.
Mir nicht.
Wenn man den Kauf vereinbart hat, schreibt man einen KV, vereinbart den tag der Geld- und Warenübergabe, hält diesen im KV fest und fertig. Dazwischen melde ich ab.
Ganz simpel.
Das ergibt sich aus den üblichen Gepflogenheiten und dem
Kaufvertrag.
Außerdem:
Wen interessiert das?
M.W. hat hier ein Verkäufer gefragt, nicht ein Käufer.
Wir müssen hier kein Drehbuch konstruieren.
Ich versuche lediglich, eine vernünftige Antwort auf die
gestellten Fragen zu geben.
Ferner bringt Deine Klugscheisserei hier nichts, denn der TE
fragte ja auch nach Punkten, die er zusätzlich noch zu
beachten hätte. Daher schrieb ich das und ein Kommentar dazu
war eigentlich nicht nötig.
Wird da jetzt jemand arrogant?
Nein, nur in der offenbar nötigen Weise deutlicher…
Und immerhin habe ich doch etliche Punkte gebracht die Du
nicht gebracht hast, aus welchem Grund auch immer.
Weil sie überflüssig sind.
Bei mir persönlich: um sie in der Garage aufzuhängen.
Für den TE: so kann ganz sicher niemand mehr damit fahren und
er ist den Wagen sowie alle Probleme damit los.
Naja, manche sammeln Briefmarken, andere Kennzeichen, jedem
sein Hobby.
Eben.
Nur solltest Du schon entscheiden, entweder parkst Du das
Fahrzeug mit Kennzeichen oder ohne. Nach dem Verkauf darfst Du
sie ohne Zustimmung des Besitzers nicht wegmachen, und ohne
Kennzeichen darf es da nicht stehen.
s.o.
Du gehst von einem unsinnigen zeitlichen Ablauf aus.
Der Käufer kann ja neue Schilder kaufen.
Also mir als Käufer wäre das ja suspekt wenn ich wüsste, da
gibt es nochmal so ein Satz Kennzeichen, wer weiß an welchem
Auto die mal angeschraubt werden.
Das hat bislang noch niemanden gestört, sie sind ja entwertet.
Zudem gehen meine Autos meistens in einen anderen Zulassungsbezirk.
Die älteren großen Autos sind im Norden beliebter als hier.
- zur Anzahlung: er kann sie natürlich nach Begutachtung des ::Fahrzeuges leisten, um sich den Wagen zu „sichern“, also zu ::verhindern, dass Du ihn noch an jemand anderen verkaufst.
Wie soll er das verhindern? Nachher ist die Anzahlung weg. Du
weißt doch, deine Worte
Was soll die dumme Frage?
Würdest Du bei deinem Misstrauen jemanden eine Anzahlung
machen?
Natürlich.
Wenn es gewünscht ist, um sicherzugehen, dass der Käufer, also in diesem Falle ich, es ernst meinen, ist das für mich kein Problem. Vorausgesetzt natürlich es handelt sich um einen vernünftigen Menschen, der das Fahrzeug veräußern möchte.
Von anderen kaufe ich sowieso nicht, daher hatte ich bislang auch noch niemals Ärger, wenn ich mich in der Rolle des Käufers befand. Ich habe auch einige Fahrzeuge angemeldet mitnehmen können und habe sie dann immer 1-2 Tage später umgemeldet.
Nur leider ist nicht jeder so anständig. Viele sind sogar ausgesprochen unanständig und fahren dann mit der deutschen Zulassung ggf. noch Jahre im ausland umher, während man sich dann hier mit dem Finazamt herumschlagen darf. Würde ich, wie mehrfach erwähnt, niemals machen und gerade einem Anfänger in Autodingen etwas anderes zu empfehlen ist schlichtweg falsch und unfair.
Du glaubst nicht, was für Wilde sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt tummeln.
Gilt für Käufer und Verkäufer, bei Verkäufer noch mehr.
Wenn er dieses „Vorkaufsrecht“ erwerben möchte, kostet das
eben etwas. Es zwingt ihn ja keiner dazu.
Was, eine Anzahlung kostet jetzt nochmal extra, ist doch nicht
dein ernst, oder?
Nein, so schrieb ich es ja auch nicht.
Es kostet etwas in dem Sinne, dass man die Anzahlung ggf. los ist, wenn man das Fahrzeug dann am Ende doch nicht abnimmt.
Ansonsten wird ein vernünftiger Verkäufer sie mit dem Kaufpreis verrechnen.
Ferner schreibt man das ja in den KV, es besteht also eine
theoretische Möglichkeit, die Summe zurückzufordern. Bei einer
entsprechend hohen Anzahlung kann sich das ja auch lohnen.
Soll denn derjenige der die Anzahlung gemacht hat, sich einen
Titel besorgen?
Oder räumst Du ein, die Verkäufer sind keine Engel, und wollen
den Käufer übers Ohr hauen.
Nein.
Das passiert normalerweise nicht, wenn man auf ein paar elementare Regeln beim Autokauf achtet.
Bislang war das kein Problem und jeder Käufer machte mit.
Das vorgeschlagene Vorgehen ist vollkommen normal.
Bei dir vielleicht, jedenfalls ich habe schon etliche
Fahrzeuge gekauft und verkauft, als Käufer habe ich mir den
Verkäufer angeschaut, und als Verkäufer den Käufer. Wenn ich
bei einem Bauchschmerzen hatte, dann wurde weder verkauft noch
gekauft. Denn der Ärger der dort kommen kann, ist größer als
der, welcher durch ein zugelassenes Fahrzeug entsteht, bei der
die Zulassungsstelle informiert ist.
Welche Autos fährst Du denn?
Wenn Du alle 2 Jahre einen neuen VW Touran kaufst, mag das so schon funktionieren.
Wenn Du ältere Autos oder Luxusautos verkaufst, meldest Du vorher ab und fertig.
Bzgl. des Käufers kann man als Verkäufer nicht immer wählerisch sein. Da geht man lieber auf Nummer sicher und alles passt, egal was für ein Wilder den Wagen dann kauft.
Ich habe es wegen des Anfängerstatus des TE sehr detailliert
erklärt.
Dazu gehört dann aber auch die Folgen einer Handlung zu
erwähnen.
So ist es.
Die Folgen Deiner gefährlichen Empfehlung habe ich hoffentlich ausreichend deutlich darstellen können.
Wenn Du deshalb meine Autos nicht möchtest, nun gut…
An welchen Kriterien ich es festmache ob ich ein Geschäft
abschließe oder nicht habe ich oben geschrieben.
Brauchst Du einen Volvo…?
Gruß,
M.