Autoverkauf, wie geht es richtig?

Hallo!

Ich bin gerade dabei, mein erstes Auto zu verkaufen. Habe auch schon einen Interessenten. Wie geht das
nun weiter? Beim Lesen hier in den Foren habe ich ja schon gelernt, dass man das Auto immer vorher
abmelden muss. Ok, also wenn der jetzt morgen zusagt, machen wir dann den Vertrag oder? Soll ich eine
Anzahlung verlangen, wenn ja, wieviel? Und dann? Er bekommt dann (nach Abmeldung) das Auto, ich das
Geld. Welche Papiere bekommt er? Nur den Fahrzeugbrief? Was passiert mit dem Fahrzeugschein? Muss
man sonst noch was wissen?

Vielen Dank schon mal!

Gruß
Jens

Hallo,

der Regelfall ist.

Kaufvertrag aus dem Internet laden, ausfüllen und beide unterschreiben.

Dann wandern gegen Geld, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief Fahrzeugschlüssel und Fahrzeug zum Käufer. In dem Vertrag steht dann auch bis wann das Fahrzeug umgemeldet werden muss.

Vom Prinzip war es das, aber

das hier angesprochene Vorgehen, das Auto nur abgemeldet zu übergeben ist imho Quatsch.

Wie soll ich einem Verkäufer vertrauen dem ich für viel Geld ein Auto abkaufe, wenn der mir nicht vertraut das ich auch das Auto ummelde. Bei so einem misstrauischen Verkäufer würde ich nie etwas kaufen.

Also, wird der Zulassungsstelle der neue Besitzer gemeldet, und damit ist der Verkäufer abgesichert falls etwas sein sollte.

Das mit dem abmelden, bzw. ummelden vom Fahrzeug wäre nur praktikabel wenn es innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks wäre.

Gruß

hartmut

Hallo,

das hier angesprochene Vorgehen, das Auto nur abgemeldet zu
übergeben ist imho Quatsch.

Ja? Frage doch mal bei Deiner Zulassungsstelle nach, wie oft es vorkommt, dass ein Fzg. zugelassen verkauft wird und es später Ärger gibt. Die Antwort dürfte „täglich“ lauten.

Natürlich, meist geht es gut. Aber wenn nicht, dann darf man als ehemaliger Besitzer schnell mal einige Euros Steuern und Versicherung zahlen für ein Auto, was man nicht mehr hat. Und willst Du dann für ein paar Hundert Euro einen Rechtsstreit anfangen?
Also, wie schon richtig geschrieben: Immer vorher abmelden. Oder man trifft sich mit dem Käufer auf der Zulassungsstelle.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

Beim Lesen hier in den Foren habe ich ja schon
gelernt, dass man das Auto immer vorher
abmelden muss.

Ja! Oder man trifft sich mit dem Käufer am Montag auf der Zulassungsstelle.

Welche Papiere bekommt er? Nur den Fahrzeugbrief? Was
passiert mit dem Fahrzeugschein?

Der Schein wird beim Abmelden entwertet und Dir ausgehändigt. Den braucht der Käufer zum zulassen. Auch bekommt er AU/HU-Bescheinigungen.

Viel Erfolg beim Verkauf
Guido

Ja? Frage doch mal bei Deiner Zulassungsstelle nach, wie oft
es vorkommt, dass ein Fzg. zugelassen verkauft wird und es
später Ärger gibt. Die Antwort dürfte „täglich“ lauten.

Hallo,

und dazu dient die Meldung über den Verkauf des Fahrzeug an die Zulassungsstelle.

Auch dein Vorschlag sich auf der Zulassungsstelle treffen ist nicht unbedingt praktikabel. Geht wenn es innerhalb des Zulassungsbezirks umgemeldet wird. Sollte aber der Käufer etliche Kilometer vom Wohnort des Käufers das Fahrzeug ummelden, dann glaube ich nicht das der Verkäufer Lust hat einige hundert Kilometer bis zur Zulassungsstelle und zurück zu fahren. Mal abgesehen davon das der Verkäufer schlecht mit 2 Autos dahin fahren kann, damit er auch wieder zurück kommt.

Inzwischen ist es mehr die Regel als die Ausnahme das Fahrzeuge über Internet verkauft werden.

Man kann auch überall Gespenster sehen.

Gruß

hartmut

Moin!

Da ich meine Fahrzeuge öfter mal wechsle, habe ich die Prozedur schon einige Male hinter mir.
An vernünftige menschen übergebe ich auch mal ein zugelassenes Fahrzeug, einmal ging es schief und es kostete einige hundert Euro an Steuern. Die kann man zwar theoretisch vom Käfer zurückfordern, praktisch lohnt sich das jedoch nicht und man hat zusätzlichen Ärger. Weshalb also sollte man sich das antun?

Fazit: man übergibt dem Käufer NIEMALS ein angemeldetes Fahrzeug!
Darüber würde ich gar nicht erst diskutieren.
Alles andere, was man einem „Newbie“, der Du ja schreibst zu sein, zu diesem Thema empfiehlt, ist gefährlicher Unsinn! Vergiß das also und lasse Dir hier keinen Mist erzählen!

Vorgehensweise:

  • TÜV und AU sollten noch 2-3 Monate gültig sein, sonst hat der Käufer evtl. Probleme bei der Wiederzulassung. Wenn es sich um ein vernünftiges Auto handelt, welches locker über den TÜV kommt und weniger als 1 Jahr rest-TÜV hat, würde ich ihn erneuern. Bringt üblicherweise auch einen besseren Preis beim Verkauf.
    Egal was man hier macht, die Bescheinigungen von TÜV und AU sollten unbedingt vorliegen, sonst gibt´s für den Käufer evtl. Probleme bei der Wiederzulassung.

  • Mit Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein (heute heissen sie bei den neuen EU-Papieren Zulassungsbescheinigung I und II) und den Kennzeichen zur örtlichen Zulassungsstelle gehen und das Fahrzeug vorübergehend(!) stillegen. Der Fahrzeugschein wird dann von der Behörde einbehalten, man erhält eine Abmeldebescheinigung und den Fahrzeugbrief zurück.

  • die Papiere und die Schlüssel zum Fahrzeug werden grundsätzlich erst nach Bezahlung des vollständigen(!!!) Kaufpreises übergeben!!!

  • dem Verkäufer ist auszuhändigen: Fahrzeugbrief, AU-Bescheinigung, HU-Bescheinigung, Abmeldebescheinigung, Schlüssel, Fahrzeug, evtl. Zubehör wie vereinbart.

  • ich empfehle dringend, einen Kaufvertrag abzuschliessen, welcher Garantie und Gewährleistung für den Verkäufer ausschließt!!! „Gekauft wie besehen, jedwede Garantie und Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen“ könnte eine Klausel hierfür lauten.
    Zudem würde ich in den KV aufnehmen, dass das Fahrzeug abgemeldet übergeben wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Die Kennzeichen würde ich zudem behalten.
    Im KV hält man ferner den genauen Zeitpunkt der Übergabe, evtl. Mängel am Fahrzeug und das vereinbarte Zubehör fest, das mit verkauft wird.
    Vorlagen findet man z.B. beim ADAC.

  • man lässt sich als privater Gebrauchtwagenverkäufer nicht auf Ratenzahlungen oder sonstige windige Deals ein. Bei Fahrzeugen über 5.000 Eur oder mir nicht ganz koscher erscheinenden Käufern vereinbare ich zudem die Übergabe von Kaufpreis und Papieren zu Geschäftszeiten bei einer Filiale meiner Bank. Dort zahle ich das Geld direkt auf mein Konto ein und vermeide, auf Falschgeld hereinzufallen. Die Papiere gebe ich erst dann aus der Hand, wenn ich den Einzahlungsbeleg mit Stempel der Bank in den Händen halte.
    Überweist der Käufer das Geld vor Abholung, muss mindestens ein voller Arbeitstag zwischen Gutschrift auf meinem Konto(!!!) und Abholung des Fahrzeuges vergangen sein und am Tag der Abholung das Geld nicht zurück gebucht worden sein.

  • zur Anzahlung: er kann sie natürlich nach Begutachtung des Fahrzeuges leisten, um sich den Wagen zu „sichern“, also zu verhindern, dass Du ihn noch an jemand anderen verkaufst.
    Man schreibt dann sofort einen Kaufvertrag (wie oben!) und nimmt darin auf, dass der Kaufpreis X ist, die Anzahlung y geleistet wurde und die Restsumme Z am Tag der Abholung bezahlt wird.
    Auf Nachverhandlungen lässt man sich generell nicht ein.

Du glaubst nicht, was für Wilde sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt tummeln. Je älter und hochklassiger ein Auto ist, desto schlimmer wird es.

Daher: keine Spielchen, folge meiner Anleitung und Du hast eine hohe Chance, dass die Sache vernünftig abläuft.

Gruß,
M. (IANAL, kein Anwalt)

Hallo,

irgendwie finde ich deinen Beitrag schon amüsant.

einmal ging es schief und es kostete einige hundert Euro an Steuern. Die kann man zwar theoretisch vom Käfer zurückfordern, praktisch lohnt sich das jedoch nicht und man hat zusätzlichen Ärger.

Selber schuld, dafür gibt es Formulare die von Käufer und Verkäufer unterschrieben werden, mal ein Beispiel
http://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey…

Vergiß das also und lasse Dir hier keinen Mist erzählen!

Die Frage ist, wer erzählt hier Mist?

Beim Zulassen ist es völlig unbedeutend wie lange der TÜV und ASU noch gültig ist, solange er noch nicht abgelaufen ist. Wie kommst Du darauf das es da Probleme gibt?

-Mit Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein (heute heissen sie bei den neuen EU-Papieren Zulassungsbescheinigung I und II) und den Kennzeichen zur örtlichen Zulassungsstelle gehen und das Fahrzeug vorübergehend(!) stillegen.

Und nicht vergessen, abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf der Straße stehen. Was machst Du wenn Du kein Gelände zum abstellen hast?

  • die Papiere und die Schlüssel zum Fahrzeug werden grundsätzlich erst nach Bezahlung des vollständigen(!!!) Kaufpreises übergeben!!!

normalerweise sollte es so gemacht werden, stand das zur Debatte? Nur wenn der Käufer so misstrauisch ist wie der Verkäufer, woher soll er denn wissen das er das Fahrzeug auch bekommt?

ich empfehle dringend, einen Kaufvertrag abzuschliessen, welcher Garantie und Gewährleistung für den Verkäufer ausschließt!!! „Gekauft wie besehen, jedwede Garantie und Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen“ könnte eine Klausel hierfür lauten.

Ist doch der Regelfall und steht in den fertigen Verträgen drin, wobei hier eine Falle für den Verkäufer ist, denn er könnte Mängel verschwiegen haben. Deshalb gehören Mängel die vorhanden sind auch in den Vertrag. Sollte jemand der schon einige Fahrzeuge verkauft hat wissen.

Die Kennzeichen würde ich zudem behalten.

Und aus welchem Grund?
Wenn das Fahrzeug innerhalb des Zulassungsbezirks wieder zugelassen wird, bleibt die Nummer auf den Kennzeichen.

Also, soll der Verkäufer die Kennzeichen übers Bett hängen?

  • zur Anzahlung: er kann sie natürlich nach Begutachtung des Fahrzeuges leisten, um sich den Wagen zu „sichern“, also zu verhindern, dass Du ihn noch an jemand anderen verkaufst.

Wie soll er das verhindern? Nachher ist die Anzahlung weg. Du weißt doch, deine Worte

Du glaubst nicht, was für Wilde sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt tummeln.

Gilt für Käufer und Verkäufer, bei Verkäufer noch mehr.

Daher: keine Spielchen, folge meiner Anleitung und Du hast eine hohe Chance, dass die Sache vernünftig abläuft.

Also, mir würdest Du kein Auto verkaufen, denn da hätte ich bei dem geballten Misstrauen Angst.

Gruß

hartmut

1 „Gefällt mir“

Moin!

irgendwie finde ich deinen Beitrag schon amüsant.

Das dachte ich mir fast.
Wer keine Ahnung hat, flüchtet sich eben in Arroganz…

einmal ging es schief und es kostete einige hundert Euro an Steuern. ::smiley:ie kann man zwar theoretisch vom Käfer zurückfordern, praktisch ::lohnt sich das jedoch nicht und man hat zusätzlichen Ärger.

Selber schuld, dafür gibt es Formulare die von Käufer und
Verkäufer unterschrieben werden, mal ein Beispiel
http://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey…

…und dieses Formular läuft los, besorgt Dir den Titel und holt Dir Dein Geld zurück…?

Vergiß das also und lasse Dir hier keinen Mist erzählen!

Die Frage ist, wer erzählt hier Mist?

Das ist ziemlich klar…

Beim Zulassen ist es völlig unbedeutend wie lange der TÜV und
ASU noch gültig ist, solange er noch nicht abgelaufen ist. Wie
kommst Du darauf das es da Probleme gibt?

Wenn es weniger als ein voller Monat ist, wird es m.W. manchmal nicht akzeptiert.
Zudem sollte der Käufer sinnvollerweise noch ein paar Tage Luft für die Zulassung haben.

-Mit Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein (heute heissen sie bei den neuen ::EU-Papieren Zulassungsbescheinigung I und II) und den Kennzeichen zur ::örtlichen Zulassungsstelle gehen und das Fahrzeug vorübergehend(!) ::stillegen.

Und nicht vergessen, abgemeldete Fahrzeuge dürfen nicht auf
der Straße stehen. Was machst Du wenn Du kein Gelände zum
abstellen hast?

Bis 24 Uhr am Abmeldetag ist das Fahrzeug m.W. noch versichert und darf mit den alten Kennzeichen auf der Straße abgestellt werden.
Ansonsten passiert normalerweise auch nichts, wenn der Wagen noch einen Tag auf der Straße steht.
Man meldet eben kurz vor Abholung durch den Käufer ab.

Absolut kein Problem und schon gar kein Argument, ein gebrauchtes Auto angemeldet an den Käufer zu geben.

  • die Papiere und die Schlüssel zum Fahrzeug werden grundsätzlich ::erst nach Bezahlung des vollständigen(!!!) Kaufpreises übergeben!!!

normalerweise sollte es so gemacht werden, stand das zur
Debatte? Nur wenn der Käufer so misstrauisch ist wie der
Verkäufer, woher soll er denn wissen das er das Fahrzeug auch
bekommt?

Das ergibt sich aus den üblichen Gepflogenheiten und dem Kaufvertrag.
Außerdem:
Wen interessiert das?
M.W. hat hier ein Verkäufer gefragt, nicht ein Käufer.
Wir müssen hier kein Drehbuch konstruieren.
Ich versuche lediglich, eine vernünftige Antwort auf die gestellten Fragen zu geben.

ich empfehle dringend, einen Kaufvertrag abzuschliessen, welcher ::Garantie und Gewährleistung für den Verkäufer ausschließt!!! „Gekauft ::wie besehen, jedwede Garantie und Gewährleistung des Verkäufers ::ausgeschlossen“ könnte eine Klausel hierfür lauten.

Ist doch der Regelfall und steht in den fertigen Verträgen
drin, wobei hier eine Falle für den Verkäufer ist, denn er
könnte Mängel verschwiegen haben. Deshalb gehören Mängel die
vorhanden sind auch in den Vertrag. Sollte jemand der schon
einige Fahrzeuge verkauft hat wissen.

Hättest Du meinen Text zuende gelesen, wäre Dir der entsprechende Part möglicherweise aufgefallen.

Ferner bringt Deine Klugscheisserei hier nichts, denn der TE fragte ja auch nach Punkten, die er zusätzlich noch zu beachten hätte. Daher schrieb ich das und ein Kommentar dazu war eigentlich nicht nötig.

Die Kennzeichen würde ich zudem behalten.

Und aus welchem Grund?

Bei mir persönlich: um sie in der Garage aufzuhängen.
Für den TE: so kann ganz sicher niemand mehr damit fahren und er ist den Wagen sowie alle Probleme damit los.

Wenn das Fahrzeug innerhalb des Zulassungsbezirks wieder
zugelassen wird, bleibt die Nummer auf den Kennzeichen.

Der Käufer kann ja neue Schilder kaufen.

Also, soll der Verkäufer die Kennzeichen übers Bett hängen?

Wohin auch immer.

  • zur Anzahlung: er kann sie natürlich nach Begutachtung des ::Fahrzeuges leisten, um sich den Wagen zu „sichern“, also zu ::verhindern, dass Du ihn noch an jemand anderen verkaufst.

Wie soll er das verhindern? Nachher ist die Anzahlung weg. Du
weißt doch, deine Worte

Was soll die dumme Frage?

Du glaubst nicht, was für Wilde sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt tummeln.

Gilt für Käufer und Verkäufer, bei Verkäufer noch mehr.

Wenn er dieses „Vorkaufsrecht“ erwerben möchte, kostet das eben etwas. Es zwingt ihn ja keiner dazu.
Ferner schreibt man das ja in den KV, es besteht also eine theoretische Möglichkeit, die Summe zurückzufordern. Bei einer entsprechend hohen Anzahlung kann sich das ja auch lohnen.

Daher: keine Spielchen, folge meiner Anleitung und Du hast eine hohe Chance, dass die Sache vernünftig abläuft.

Also, mir würdest Du kein Auto verkaufen, denn da hätte ich
bei dem geballten Misstrauen Angst.

Bislang war das kein Problem und jeder Käufer machte mit.
Das vorgeschlagene Vorgehen ist vollkommen normal.

Ich habe es wegen des Anfängerstatus des TE sehr detailliert erklärt.
Bottom-line: Autos werden nur abgemeldet übergeben.

Wenn Du deshalb meine Autos nicht möchtest, nun gut…

M.

Das dachte ich mir fast.
Wer keine Ahnung hat, flüchtet sich eben in Arroganz…

Hallo,
Wieso Arroganz, wenn tatsächlich ein Lächeln entstanden ist.
Und wer von uns zwei von Verkehr und Verkehrsrecht keine Ahnung hat, lasse ich mal dahingestellt.

…und dieses Formular läuft los, besorgt Dir den Titel und
holt Dir Dein Geld zurück…?

Wie kommst Du da auf einen Titel? Wäre nur der Fall wenn Du weiterhin für den neuen Kfz.Halter die Steuern begleichen würdest, und die Du dann über den Gerichtsvollzieher zurück haben willst.
Dieses Formular teilt der Zulassungsstelle mit, an wen sie sich ab sofort wenden darf sollte etwas mit dem Fahrzeug sein. Das Finanzamt weiß dann wer verantwortlich für die Kfz- Steuer ist.
Und was besonders wichtig ist, die Versicherung.

Wenn es weniger als ein voller Monat ist, wird es m.W.
manchmal nicht akzeptiert.
Zudem sollte der Käufer sinnvollerweise noch ein paar Tage
Luft für die Zulassung haben.

Das m.W. ist nicht genug, was zählt ist was die Zulassungsstelle verlangt. Und die verlangt nur das die Frist bis zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) noch gültig ist.

Bis 24 Uhr am Abmeldetag ist das Fahrzeug m.W. noch versichert
und darf mit den alten Kennzeichen auf der Straße abgestellt
werden.

Das ist richtig, sogar wenn der neue Besitzer damit einen Unfall baut, trotz Abmeldung. Der dürfte sogar noch an dem Tag fahren.

Ansonsten passiert normalerweise auch nichts, wenn der Wagen
noch einen Tag auf der Straße steht.

Ab Mitternacht beginnt die Sondernutzung, kommt hier das Prinzip Hoffnung, es wird schon nichts passieren?

Man meldet eben kurz vor Abholung durch den Käufer ab.

Absolut kein Problem und schon gar kein Argument, ein
gebrauchtes Auto angemeldet an den Käufer zu geben.

Ups, als Käufer hätte ich schon ein Problem wenn mein Eigentum plötzlich am Kran hängt. In manchen Gegenden geht das ganz schnell.

Wobei ich da erst einmal lächeln würde, kommen doch die Kosten, Bußgeld für Sondernutzung, Abschleppkosten, und Verwahrkosten erst einmal auf den alten Halter zu. Denn der hat das Fahrzeug als verantwortlicher Fahrzeugführer abgestellt.

  • die Papiere und die Schlüssel zum Fahrzeug werden grundsätzlich ::erst nach Bezahlung des vollständigen(!!!) Kaufpreises übergeben!!!

Wie denn da sicher sein das der Käufer noch kommt und das Fahrzeug noch will. Schließlich wird der Kaufvertrag logischerweise erst abgeschlossen wenn das Fahrzeug abgemeldet wird. Oder jetzt nicht mehr. Sobald Geld geflossen ist gehört das Fahrzeug dem Käufer.

Mir ist es schon passiert das der Käufer plötzlich doch nicht wollte.

Das ergibt sich aus den üblichen Gepflogenheiten und dem
Kaufvertrag.
Außerdem:
Wen interessiert das?
M.W. hat hier ein Verkäufer gefragt, nicht ein Käufer.
Wir müssen hier kein Drehbuch konstruieren.
Ich versuche lediglich, eine vernünftige Antwort auf die
gestellten Fragen zu geben.

Ferner bringt Deine Klugscheisserei hier nichts, denn der TE
fragte ja auch nach Punkten, die er zusätzlich noch zu
beachten hätte. Daher schrieb ich das und ein Kommentar dazu
war eigentlich nicht nötig.

Wird da jetzt jemand arrogant?

Und immerhin habe ich doch etliche Punkte gebracht die Du nicht gebracht hast, aus welchem Grund auch immer.

Bei mir persönlich: um sie in der Garage aufzuhängen.
Für den TE: so kann ganz sicher niemand mehr damit fahren und
er ist den Wagen sowie alle Probleme damit los.

Naja, manche sammeln Briefmarken, andere Kennzeichen, jedem sein Hobby.

Nur solltest Du schon entscheiden, entweder parkst Du das Fahrzeug mit Kennzeichen oder ohne. Nach dem Verkauf darfst Du sie ohne Zustimmung des Besitzers nicht wegmachen, und ohne Kennzeichen darf es da nicht stehen.

Der Käufer kann ja neue Schilder kaufen.

Also mir als Käufer wäre das ja suspekt wenn ich wüsste, da gibt es nochmal so ein Satz Kennzeichen, wer weiß an welchem Auto die mal angeschraubt werden.

  • zur Anzahlung: er kann sie natürlich nach Begutachtung des ::Fahrzeuges leisten, um sich den Wagen zu „sichern“, also zu ::verhindern, dass Du ihn noch an jemand anderen verkaufst.

Wie soll er das verhindern? Nachher ist die Anzahlung weg. Du
weißt doch, deine Worte

Was soll die dumme Frage?

Würdest Du bei deinem Misstrauen jemanden eine Anzahlung machen?

Du glaubst nicht, was für Wilde sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt tummeln.

Gilt für Käufer und Verkäufer, bei Verkäufer noch mehr.

Wenn er dieses „Vorkaufsrecht“ erwerben möchte, kostet das
eben etwas. Es zwingt ihn ja keiner dazu.

Was, eine Anzahlung kostet jetzt nochmal extra, ist doch nicht dein ernst, oder?

Ferner schreibt man das ja in den KV, es besteht also eine
theoretische Möglichkeit, die Summe zurückzufordern. Bei einer
entsprechend hohen Anzahlung kann sich das ja auch lohnen.

Soll denn derjenige der die Anzahlung gemacht hat, sich einen Titel besorgen?
Oder räumst Du ein, die Verkäufer sind keine Engel, und wollen den Käufer übers Ohr hauen.

Bislang war das kein Problem und jeder Käufer machte mit.
Das vorgeschlagene Vorgehen ist vollkommen normal.

Bei dir vielleicht, jedenfalls ich habe schon etliche Fahrzeuge gekauft und verkauft, als Käufer habe ich mir den Verkäufer angeschaut, und als Verkäufer den Käufer. Wenn ich bei einem Bauchschmerzen hatte, dann wurde weder verkauft noch gekauft. Denn der Ärger der dort kommen kann, ist größer als der, welcher durch ein zugelassenes Fahrzeug entsteht, bei der die Zulassungsstelle informiert ist.

Ich habe es wegen des Anfängerstatus des TE sehr detailliert
erklärt.

Dazu gehört dann aber auch die Folgen einer Handlung zu erwähnen.

Wenn Du deshalb meine Autos nicht möchtest, nun gut…

An welchen Kriterien ich es festmache ob ich ein Geschäft abschließe oder nicht habe ich oben geschrieben.

Gruß

hartmut

Moin!

…und dieses Formular läuft los, besorgt Dir den Titel und
holt Dir Dein Geld zurück…?

Wie kommst Du da auf einen Titel? Wäre nur der Fall wenn Du
weiterhin für den neuen Kfz.Halter die Steuern begleichen
würdest, und die Du dann über den Gerichtsvollzieher zurück
haben willst.
Dieses Formular teilt der Zulassungsstelle mit, an wen sie
sich ab sofort wenden darf sollte etwas mit dem Fahrzeug sein.
Das Finanzamt weiß dann wer verantwortlich für die Kfz- Steuer
ist.
Und was besonders wichtig ist, die Versicherung.

Die Versicherung wird von der ZuLaSte benachrichtigt. Schon wenn ich dort abmelde.
Nur das darf, wie gesagt, relevant sein, wenn man Ärger vermeiden möchte.

Wenn es weniger als ein voller Monat ist, wird es m.W.
manchmal nicht akzeptiert.
Zudem sollte der Käufer sinnvollerweise noch ein paar Tage
Luft für die Zulassung haben.

Das m.W. ist nicht genug, was zählt ist was die
Zulassungsstelle verlangt. Und die verlangt nur das die Frist
bis zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung
(AU) noch gültig ist.

Das scheint mir deutschlandweit nicht einheitlich zu sein, daher habe ich es erwähnt.

Bis 24 Uhr am Abmeldetag ist das Fahrzeug m.W. noch versichert
und darf mit den alten Kennzeichen auf der Straße abgestellt
werden.

Das ist richtig, sogar wenn der neue Besitzer damit einen
Unfall baut, trotz Abmeldung. Der dürfte sogar noch an dem Tag
fahren.

Noch einmal: weshalb sollte ich ihm diese Möglichkeit geben?
Entweder soll er die Kiste mit dem Hänger holen oder bezahlen, die Papiere mitnehmen und den Wagen in 1-2 Tagen holen.

Komisch, dass das bei Dir so ein riesen Thema zu sein scheint. Ich habe das auf eine dieser beiden Arten schon locker 10 mal gemacht.

Ansonsten passiert normalerweise auch nichts, wenn der Wagen
noch einen Tag auf der Straße steht.

Ab Mitternacht beginnt die Sondernutzung, kommt hier das
Prinzip Hoffnung, es wird schon nichts passieren?

So ist es.
Funktioniert normalerweise.
Kann aber natürlich in 1 o/oo der Fälle auch daneben gehen und man kassiert einen „roten Punkt“. Wäre dann auch egal, am nächsten Tag holt der Käufer den Wagen ja ab.

Man meldet eben kurz vor Abholung durch den Käufer ab.

Absolut kein Problem und schon gar kein Argument, ein
gebrauchtes Auto angemeldet an den Käufer zu geben.

Ups, als Käufer hätte ich schon ein Problem wenn mein Eigentum
plötzlich am Kran hängt. In manchen Gegenden geht das ganz
schnell.

Moment: abgemeldet wird normalerweise entweder gleich vor Verkauf oder vertraglich festgelegt vor Übergabe.
Da fummelt dann niemand an fremdem Eigentum herum, sondern der KV wird erfüllt.

Wobei ich da erst einmal lächeln würde, kommen doch die
Kosten, Bußgeld für Sondernutzung, Abschleppkosten, und
Verwahrkosten erst einmal auf den alten Halter zu. Denn der
hat das Fahrzeug als verantwortlicher Fahrzeugführer
abgestellt.

Das Abschleppen nach 6 Stunden ist sehr unwahrscheinlich.

  • die Papiere und die Schlüssel zum Fahrzeug werden grundsätzlich ::erst nach Bezahlung des vollständigen(!!!) Kaufpreises übergeben!!!

Wie denn da sicher sein das der Käufer noch kommt und das
Fahrzeug noch will. Schließlich wird der Kaufvertrag
logischerweise erst abgeschlossen wenn das Fahrzeug abgemeldet
wird. Oder jetzt nicht mehr. Sobald Geld geflossen ist gehört
das Fahrzeug dem Käufer.

So ist es. und dann erhält er auch die Papiere des abgemeldeten Fahrzeuges.

Mir ist es schon passiert das der Käufer plötzlich doch nicht
wollte.

Mir nicht.
Wenn man den Kauf vereinbart hat, schreibt man einen KV, vereinbart den tag der Geld- und Warenübergabe, hält diesen im KV fest und fertig. Dazwischen melde ich ab.
Ganz simpel.

Das ergibt sich aus den üblichen Gepflogenheiten und dem
Kaufvertrag.
Außerdem:
Wen interessiert das?
M.W. hat hier ein Verkäufer gefragt, nicht ein Käufer.
Wir müssen hier kein Drehbuch konstruieren.
Ich versuche lediglich, eine vernünftige Antwort auf die
gestellten Fragen zu geben.

Ferner bringt Deine Klugscheisserei hier nichts, denn der TE
fragte ja auch nach Punkten, die er zusätzlich noch zu
beachten hätte. Daher schrieb ich das und ein Kommentar dazu
war eigentlich nicht nötig.

Wird da jetzt jemand arrogant?

Nein, nur in der offenbar nötigen Weise deutlicher…

Und immerhin habe ich doch etliche Punkte gebracht die Du
nicht gebracht hast, aus welchem Grund auch immer.

Weil sie überflüssig sind.

Bei mir persönlich: um sie in der Garage aufzuhängen.
Für den TE: so kann ganz sicher niemand mehr damit fahren und
er ist den Wagen sowie alle Probleme damit los.

Naja, manche sammeln Briefmarken, andere Kennzeichen, jedem
sein Hobby.

Eben.

Nur solltest Du schon entscheiden, entweder parkst Du das
Fahrzeug mit Kennzeichen oder ohne. Nach dem Verkauf darfst Du
sie ohne Zustimmung des Besitzers nicht wegmachen, und ohne
Kennzeichen darf es da nicht stehen.

s.o.
Du gehst von einem unsinnigen zeitlichen Ablauf aus.

Der Käufer kann ja neue Schilder kaufen.

Also mir als Käufer wäre das ja suspekt wenn ich wüsste, da
gibt es nochmal so ein Satz Kennzeichen, wer weiß an welchem
Auto die mal angeschraubt werden.

Das hat bislang noch niemanden gestört, sie sind ja entwertet.
Zudem gehen meine Autos meistens in einen anderen Zulassungsbezirk.
Die älteren großen Autos sind im Norden beliebter als hier.

  • zur Anzahlung: er kann sie natürlich nach Begutachtung des ::Fahrzeuges leisten, um sich den Wagen zu „sichern“, also zu ::verhindern, dass Du ihn noch an jemand anderen verkaufst.

Wie soll er das verhindern? Nachher ist die Anzahlung weg. Du
weißt doch, deine Worte

Was soll die dumme Frage?

Würdest Du bei deinem Misstrauen jemanden eine Anzahlung
machen?

Natürlich.
Wenn es gewünscht ist, um sicherzugehen, dass der Käufer, also in diesem Falle ich, es ernst meinen, ist das für mich kein Problem. Vorausgesetzt natürlich es handelt sich um einen vernünftigen Menschen, der das Fahrzeug veräußern möchte.
Von anderen kaufe ich sowieso nicht, daher hatte ich bislang auch noch niemals Ärger, wenn ich mich in der Rolle des Käufers befand. Ich habe auch einige Fahrzeuge angemeldet mitnehmen können und habe sie dann immer 1-2 Tage später umgemeldet.

Nur leider ist nicht jeder so anständig. Viele sind sogar ausgesprochen unanständig und fahren dann mit der deutschen Zulassung ggf. noch Jahre im ausland umher, während man sich dann hier mit dem Finazamt herumschlagen darf. Würde ich, wie mehrfach erwähnt, niemals machen und gerade einem Anfänger in Autodingen etwas anderes zu empfehlen ist schlichtweg falsch und unfair.

Du glaubst nicht, was für Wilde sich auf dem Gebrauchtwagenmarkt tummeln.

Gilt für Käufer und Verkäufer, bei Verkäufer noch mehr.

Wenn er dieses „Vorkaufsrecht“ erwerben möchte, kostet das
eben etwas. Es zwingt ihn ja keiner dazu.

Was, eine Anzahlung kostet jetzt nochmal extra, ist doch nicht
dein ernst, oder?

Nein, so schrieb ich es ja auch nicht.
Es kostet etwas in dem Sinne, dass man die Anzahlung ggf. los ist, wenn man das Fahrzeug dann am Ende doch nicht abnimmt.
Ansonsten wird ein vernünftiger Verkäufer sie mit dem Kaufpreis verrechnen.

Ferner schreibt man das ja in den KV, es besteht also eine
theoretische Möglichkeit, die Summe zurückzufordern. Bei einer
entsprechend hohen Anzahlung kann sich das ja auch lohnen.

Soll denn derjenige der die Anzahlung gemacht hat, sich einen
Titel besorgen?
Oder räumst Du ein, die Verkäufer sind keine Engel, und wollen
den Käufer übers Ohr hauen.

Nein.
Das passiert normalerweise nicht, wenn man auf ein paar elementare Regeln beim Autokauf achtet.

Bislang war das kein Problem und jeder Käufer machte mit.
Das vorgeschlagene Vorgehen ist vollkommen normal.

Bei dir vielleicht, jedenfalls ich habe schon etliche
Fahrzeuge gekauft und verkauft, als Käufer habe ich mir den
Verkäufer angeschaut, und als Verkäufer den Käufer. Wenn ich
bei einem Bauchschmerzen hatte, dann wurde weder verkauft noch
gekauft. Denn der Ärger der dort kommen kann, ist größer als
der, welcher durch ein zugelassenes Fahrzeug entsteht, bei der
die Zulassungsstelle informiert ist.

Welche Autos fährst Du denn?
Wenn Du alle 2 Jahre einen neuen VW Touran kaufst, mag das so schon funktionieren.

Wenn Du ältere Autos oder Luxusautos verkaufst, meldest Du vorher ab und fertig.
Bzgl. des Käufers kann man als Verkäufer nicht immer wählerisch sein. Da geht man lieber auf Nummer sicher und alles passt, egal was für ein Wilder den Wagen dann kauft.

Ich habe es wegen des Anfängerstatus des TE sehr detailliert
erklärt.

Dazu gehört dann aber auch die Folgen einer Handlung zu
erwähnen.

So ist es.
Die Folgen Deiner gefährlichen Empfehlung habe ich hoffentlich ausreichend deutlich darstellen können.

Wenn Du deshalb meine Autos nicht möchtest, nun gut…

An welchen Kriterien ich es festmache ob ich ein Geschäft
abschließe oder nicht habe ich oben geschrieben.

Brauchst Du einen Volvo…?

Gruß,
M.

Moin Hartmut,

Selber schuld, dafür gibt es Formulare die von Käufer und
Verkäufer unterschrieben werden, mal ein Beispiel
http://www.bochum.de/C12571A3001D56CE/vwContentByKey…

Theoretisch ist das ja richtig. Nur die Praxis …:wink:
Dieser Vordruck ist sicher hilfreich, nur was machst Du wenn Dir der Käufer einen falschen Namen oder eine falsche Anschrift unterjubelt?
Die Adresse im Personalausweis kann schon seit Jahren nicht mehr gültig sein. Ich kenne da so einige Beispiele, wo trotz diesen Formulars und Kaufvertrag das Ganze doch noch in die Hose ging.
Es nützt alle Vorsicht nichts, wenn der Käufer üble Absichten hat oder sich an vertragliche Vereinbarungen einfach nicht hält.

Gruss Jakob

Moin,

Man kann auch überall Gespenster sehen.

Ich sehe keine Gespenster, habe aber schon einige Autos verkauft. Und von 50 verkauften Autos gab es bei 5 mächtig Ärger. Und den Ärger kann man sich sparen. Nicht selten wird der Wagen am nächsten Tag gleich weiterverkauft (natürlich immernoch zugelassen auf den Verkäufer) und man kann erstmal nachforschen wo das Auto überhaupt ist. Das kann sich hinziehen. Währenddessen bekommt man aber regelmässig Besuch von den Grünen (Blauen) die den Wagen zwangsstillegen wollen weil ja die Versicherung gekündigt wurde. Denen erzählt man dann immer die Gleiche Geschichte, legt denen die Papiere vor und sie ziehen unverrichteter Dinge wieder davon.
Bei meinem Bruder zog es sich fast ein Jahr so hin (der Wagen war zwischenzeitlich fünf mal weiterverkauft wiorden und immernoch auf meinen Bruder zugelassen). Und so bekommt man munter Strafzettel aus der gesamten Republik und hat verdammt viel Papierkram.
Sicher, meist geht es gut. Aber wenns mal schiefgeht hat man verdammt viel Ärger.

Gruss Jakob