Autoverkauf - Wie verkaufe ich sicher?

Hallo zusammen,

ich habe die nicht so schöne Aufgabe, die beiden Autos meines verstorbenen Vaters privat zu verkaufen. Es sind ein BMW 530i und ein Mercedes CKL.
Nachdem beide FZ top in Schuss sind und - abgesehen vom Wertverlust - noch ziemlich viel Geld kosten werden, wäre es klasse, wenn ich von Euch Tipps bekomme, wie ich die beiden Autos sicher verkaufen kann.

Ich habe gehört, es werden sich auf Anzeigen viele Autohäuser melden - tja, ich verkaufe privat, da die AH nicht so viel bezahlen - hier gibt es ja den An- und Verkaufswert… Auf was muss ich hier aufpassen - oder melden die sich gar nicht, wenn das Auto über ihrem Limit liegt?

so, und hier meine Fragen/Bedenken:
* Probefahrt - soll ich auf jeden Fall mitfahren oder reicht ein Pfand, z.B. Ausweis?
* Bezahlung: bar?! Aber wie kann ich prüfen, ob alle Scheine echt sind?
Andere Möglichkeiten? Ich bin für jeden Hinweis dankbar!

Herzliche Grüße,
Tanja

Hallo Du auch,

ich habe die nicht so schöne Aufgabe, die beiden Autos meines
verstorbenen Vaters privat zu verkaufen.

Mein Beileid…

Es sind ein BMW 530i
und ein Mercedes CKL.

Mercedes C L K sicherlich…

Ich habe gehört, es werden sich auf Anzeigen viele Autohäuser
melden - tja, ich verkaufe privat, da die AH nicht so viel
bezahlen - hier gibt es ja den An- und Verkaufswert… Auf was
muss ich hier aufpassen - oder melden die sich gar nicht, wenn
das Auto über ihrem Limit liegt?

Kannst ja über Limit inserieren, dann langsam runtergehen, wenn sich niemand meldet. Sei geduldig. Echte Interessenten bleiben am Ball und warten nur, bis Du mit dem Preis runtergehst.

so, und hier meine Fragen/Bedenken:
* Probefahrt - soll ich auf jeden Fall mitfahren oder reicht
ein Pfand, z.B. Ausweis?

Auf alle Fälle Führerschein zeigen lassen, sonst kann Dir die Versicherung Mithaftung bei Unfällen anlasten !
Ich würde mitfahren bei solch teuren Autos, bzw einen Mann mitfahren lassen, da bei großen Autos sich auch gerne „dubiose Gestalten“ für Auslandsverkäufe melden. Aus Deiner Vika gehen keine persönlichen Daten hervor (Alter, Aussehen), also würde ich auf alle Fälle zur „Absicherung“ bei Verkaufsgesprächen/terminen einen Bekannten oder Verwandten dabei haben.

* Bezahlung: bar?! Aber wie kann ich prüfen, ob alle Scheine
echt sind?

In Deutschland die Banken die prüfen Dir das und lege die Verkaufstermine eben auf Bankenöffnungszeiten. Sicherheit geht vor.

Andere Möglichkeiten? Ich bin für jeden Hinweis dankbar!

Und NIEMALS den Wagen in angemeldetem Zustand mit Kennzeichen verkaufen. NIE !!! Du hast im Ernstfall, wenn der Käufer die Kiste nicht abmeldet unheimlich viel Streß, von den ganzen Behördengängen mal abzusehen, bis zur Gebührenpflichtigen Zwangsstillegung. Tue es einfach nicht, egal wer bittet und bettelt mit welchen Scheinheligen Argumenten auch immer.

gruß

dennis

hallo,

ich habe meine autos bisher immer privat verkauft und nie probleme gehabt. also, hier meine tipps:

beim adac kannst du über die schwackeliste den preis ermitteln. notfalls oder zusätzlich kannst du auch beim autohaus nachfragen (evt. da, wo der wagen gekauft wurde/in inspektion war) du musst dort ja nicht sagen, dass du ihn privat verkaufen möchtest.

inseriere im internet (autoscout usw) mit foto. anzeigen in der tagespresse sind teuer, meist meldet sich beim ersten mal keiner oder kein zuverlässiger käufer) und du erreichst überregionale interessenten,
gebe alle details an und auch evt. mängel. den preis würde ich mit dem zusatz vhb (verhandlungsbasis) angeben.

am besten suchst du dir für ein treffen mit interessenten jemanden, der dich begleitet. einen mann am besten, ist leider so, dass frauen gerne mal nicht so ersnt genommen werden. wenn derjenige auch noch ein wenig von autos versteht, ist es um so besser, dann kann dir der potentielle käufer nicht irgendwelche mängel einreden.

besorg dir einen vorgedruckten kaufvertrag, im schreibwarenladen oder im internet als download erhältlich (auch beim adac). damit bist du vertraglich auf der sicheren seite.

probefahrt: auf jeden fall mitfahren. vorher führerschein/ausweis zeigen lassen. evt. entstehen auf der rpobefahrt auch fragen, auch deshalb, immer mitfahren (auch mit begleitung). wenn das jemanden stören sollte: gespräch beenden.

verkauf: ich habe immer mit nummernschild verkauft, im vertrag gibt es darüber eine klausel, dass der käufer sich verpflichtet, den pkw innerhalb 7 tagen ummeldet. die uhrzeit der übergabe wird im vertrag vermerkt, was danach passiert, fällt nicht mehr in deinen zuständigkeitsbereich. frag mal bei deiner versicherung nach, meine hat es mir so bestätigt. ansonsten, bis zum verkauf angemeldet lassen, käufer muss dann für überführungskennzeichen sorgen.

bezahlung: habe mich immer auf bargeld verlassen. zum testen gibt es spezielle lampen. hm, termin unter der woche, wenn die banken geöffnet haben, ist eine alternative.

ich glaube, das wars.

ich wünsche dir viel erfolg, bei dieser nicht gerade angenehmen aufgabe.

grüßle, bc

Hi,

verkauf: ich habe immer mit nummernschild verkauft, im vertrag
gibt es darüber eine klausel, dass der käufer sich
verpflichtet, den pkw innerhalb 7 tagen ummeldet.

Und wenn er das nicht tut? Dann hat derjenige zwar gegen eine Vertragsklausel verstossen, das interessiert aber niemanden, weil Du nach wie vor der Halter des Wagens bist und daher in die Pflicht genommen wirst wenn etwas passiert!!! Deswegen verkauft man NIEMALS NIMMER NICHT ein Auto, das noch auf den eigenen Namen angemeldet und versichert ist.

Von dieser Grundregel sollte man unter keinen Umständen abweichen, egal was der Käufer vorträgt. Der soll den Wagen auf sich anmelden oder sich ein Plateau besorgen, mit dem er das Auto wegschafft. Letztlich sein Problem, nicht mehr Deins. Aber verkaufe niemals ein Auto und lasse den anderen wegfahren während Du noch als Halter und VErsicherungsnehmer in der Pflicht stehst.

Gruß,

MecFleih

Hallo MecFleih,

also ich verkaufe auch immer mit Nummernschild. Der erzielbare Preis ist schlichtweg höher, weil eine Reihe Käufer sich auf kaufen ohne Zulassung nicht einlassen würden (ich auch nicht) bzw. den Preis um ihre Aufwendungen mindern. Schließlich müssen sie 2mal anreisen.
Man muss natürlich aufpassen. Die Nummer des Persos kommt in den Kaufvertrag und es wird eine empfindliche Vertragsstrafe vereinbart.

Liebe Früße,

MAx

Hi,

verkauf: ich habe immer mit nummernschild verkauft, im vertrag
gibt es darüber eine klausel, dass der käufer sich
verpflichtet, den pkw innerhalb 7 tagen ummeldet.

Und wenn er das nicht tut? Dann hat derjenige zwar gegen eine
Vertragsklausel verstossen, das interessiert aber niemanden,
weil Du nach wie vor der Halter des Wagens bist und daher in
die Pflicht genommen wirst wenn etwas passiert!!! Deswegen
verkauft man NIEMALS NIMMER NICHT ein Auto, das noch auf den
eigenen Namen angemeldet und versichert ist.

Von dieser Grundregel sollte man unter keinen Umständen
abweichen, egal was der Käufer vorträgt. Der soll den Wagen
auf sich anmelden oder sich ein Plateau besorgen, mit dem er
das Auto wegschafft. Letztlich sein Problem, nicht mehr Deins.
Aber verkaufe niemals ein Auto und lasse den anderen wegfahren
während Du noch als Halter und VErsicherungsnehmer in der
Pflicht stehst.

Also ich habe mich bei der Polizei erkundigt, als ich 04/2002 meinen schwarzen Starlet verkaufte und die sagten: um Himmels willen NEIN. Der Ärger im Schadenfall ist unnötig und kann Dir eben viel unangenehme Arbeit bringen. Dann hat ihn letztendlich ein Autohaus gekauft, da wäre es mir egal gewesen, aber ein Interessent aus HH hatte dringenstes Interesse an Heimfahrt mit Nummer, weil „ich kommen mit Zug“.

Wer Interesse an einem Wagen hat, hat eben Kurzzeitkennzeichen schon dabei, oder den Anhänger.

Wobei ich auch ehrlicherweise anmerken möchte, daß ich letztes Jahr einen vergammelten Diesel-Starlet für 0€ von einer Studentin kaufte und auch mit Nummer drauf heimfahren durfte, nachdem wir dies telefonisch abgesprochen hatten. So eine Entscheidung würde ich aber immer vom Käufer abhängig machen.

So that, Anja, es liegt in Deiner Hand.

gruß

dennis

Hallo,

vielleicht haben wir aneinander vorbeigeschrieben… :smile:

Natürlich kommt es besser wenn man das Auto inseriert wenn es noch angemeldet ist und der Käufer dann auch eine Probefahrt machen kann. Sobald der Kaufvertrag aber geschlossen ist melde ich das Auto ab und der Käufer kann mit eigenem Kennzeichen kommen um den Wagen zu holen. Ich überlasse ihm kein Auto, das noch auf mich zugelassen ist, aber sich bereits in seinem Besitz befindet - weil dann hafte ich für jeden Unsinn, den derjenige womöglich mit dem Auto anstellt.

Gruß,

MEcFleih

Hallo,

deshalb sagte ich ja, dass sie bei ihrer versicherung mal nachfragen soll. meine versicherung bestätigte mir, dass wenn im kaufvertrag der genaue übergabezeitpunkt festgehalten wird (datum UND uhrzeit), ab dann die haftung in jeglicher hinsicht auf den neuen besitzer übergeht. wenn dann noch ein augenzeuge die übergabe bestätigt, ist man definitiv auf der sicheren seite. warum also alles komplizierter und teurer machen als notwendig?

grüße, BC

die übergabe bestätigt, ist man definitiv auf der sicheren
seite.

ROFTL

warum also alles komplizierter und teurer machen als
notwendig?

Dachte ich auch, bis der Käufer meines Autos mal nicht daran dachte, das Auto umzumelden. Und weil es dazu ein Ausländer war und unter der angegebenen Adresse (Anmeldebestätigung) nich aufzufinden war, hatte ich einen aufregenden Schriftwechsel mit der Polizei (er ist acuh mit dem Auto geblitzt worden und falsch geparkt hat er auch) und der Zulassungsstelle.

Nie wider ein noch auf mich zugelassenes Auto verkaufen. Nach der Probefahrt unbedingt abmelden. Der Käufer darf ja mit abgestempelten Kennzeichen auf direktem Wege die Zulassungstelle ansteuern und braucht keine zusätzlichen Kennzeichen.

MfG

C.

Hallo,

ich habe die nicht so schöne Aufgabe, die beiden Autos meines
verstorbenen Vaters privat zu verkaufen.

Mein Beileid.

Vielleicht bin ich schon zu spät, aber ich möchte auch gern noch ein Statement abgeben.
Es gibt ein paar klein Kriminelle Autodealer. Die kaufen nur Autos die noch angemeldet sind unter falschen Namen und verkaufen diese Fahrzeuge auch unter falschen Namen. Teilweise wenn es passt unter den Namen des Vorbesitzers.
Also deshalb mein Tip Fahrzeug nach Möglichkeit immer abmelden, Du kannst ja bis der Vertrag abgeschlossen ist, das Fahrzeug angemeldet lassen. Zwecks Probefahrt u.s.w. Gib den Interssenten aber schon am Telefon Bescheid, daß das Kfz abgemeldet wird.
Melde es dann persönlich spätestens nach Verkauf ab. Und lass Dich nicht überreden.
Lass Dir aufjedenfall den Ausweis zeigen. Du glaubst nicht wieviele Autos kaufen bzw. verkaufen ohne den Ausweis gesehen zu haben. Wenn er ihn vergessen hat muß er ihn halt holen u.s.w.

Nicht nur den Ärger bei Schadenfälle und Bußgeldbescheide drohen, Du bezahlst aufjedenfall so lange die Kfz-Steuer bis der Käufer das Kfz abmeldet. Und da brauchst Du auch gar nicht mit der Zulassungstelle diskutieren. Ich habs hinter mir.

Hoffe ich konnte Dir noch rechtzeitig helfen.

Gruss Mario