Autoverkaufsvertrag ungültig getäuscht,verarscht

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Im Februar dieses Jahres kaufte ich mir einen Gebrauchtwagen von einem Autohaus. Laut Kaufvertrag hatte dieser einen Vorbesitzer und Reimportfahrzeug wurde verneint.
Da jetzt bei mir die erste Inspektion fällig wird, habe ich festgestellt das ich der 3. Besitzer bin und das das Fahrzeug aus Estland stammt. Darüber stand weder etwas im Kaufvertrag noch wurde irgendetwas darüber erzählt bzw hingewiesen. (Ich selbst hatte sogar noch erwähnt das ich kein EU-Fahrzeug möchte.) Als wir den Gebrauchtwagen damals besichtigten, fotografierte ich das Preisschild, auch auf diesem gab es keine Angaben zum Drittbesitz bzw EU-Fahrzeug. Jetzt ist meine Frage: Gibt es eine Chance, Schadensersatz geltent zu machen z.B. arglistige Täuschung bzw Betrug? Weil ich fühle mich belogen, betrogen und verarscht!
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Hallo !

Was wäre denn Dein Schaden bei der Sache ?

Mit 3 Vorbesitzern wäre er weniger wert ? Kann schon sein,muss aber nicht.
Und ein Reimport muss es auch nicht sein,nur weil der Erstbesitzer den in Estland gekauft hatte.
Fährt der damit nach Deutschland,gibt ihn hier in Zahlung beim Händler und kauft sich einen neuen Wagen,dann ist das ein normaler Gebrauchtwagenankauf,kein Reimport.
Darunter versteht man den Ankauf von Neuwagen,die aus dem Ausland zurückgebracht werden und hier verbilligt verkauft werden.

Betrug setzt Täuschungsabsicht voraus(muss man beweisen können,wie ?) und einen Vermögensschaden,der Dir entstanden ist.

Was steht im Vertrag,musste der Händler die 3 Vorbesitzer kennen,in den Papieren standen die ja wohl nicht ?

Ich verstehe den Ärger schon.
Nur was willst Du machen ?

Vertrag rückabwickeln,Auto zurück,Geld zurück ?
Preisnachlass aushandeln,weil weniger wert als bezahlt ?

MfG
duck313

Hallo,

mal davon abgesehen, dass das hier eher etwas für das Rechtsbrett ist: Wie Duck schon schrieb, ist es sicherlich nicht einfach, einen finanziellen Schaden zu definieren.

Wie hast Du es erfahren, dass die Anzahl der Vorbesitzer nicht mit dem Kaufvertrag überein stimmt? Mit dem Blick in den Fahrzeugbrief? Wenn ja: Warum erst jetzt und nicht direkt nach dem Kauf?

Mag sein, dass Du rechtlich gesehen das Auto zurück geben könntest, Du müsstest dann aber vermutlich pro KM einen gewissen Betrag als Nutzungsgebühr zahlen. Ob sich das dann noch lohnt…

Wie kommst Du darauf, dass es sich um einen Reimport handelt?

Hast Du schon mit dem Verkäufer geredet?

Beste Grüße
Guido