Autovermietung

Liebe/-r Experte/-in,

Ixh hatte im juni 09 einen Transporter (Koffer) angemietet und leider zwei kleine dellen an der rechten Hecktür reingefahren.
Diesen Schaden habe ich auch telefonisch gemeldet,
allerdings wurde bei der Rückgabe kein Unfallprotokoll ausgefüllt. Nun habe ich vor kurzem eine Rechnung ca. 1500,00 € erhalten, das mir zu hoch erscheint.
Was kann ich dagegen tun, kann die Autovermietung den Schaden überhaupt geltend machen? da sie ja keine schriftliche Bestätigung vom Schaden hat? Ist etwas an dem Betrag zu ändern möglich

Würde mich auf eine Antwort freuen

MFG

Hallo Tommy,

vielen Dank für Deine Frage.

Also, erstmal zu mir und meiner Person. Ich bin Inhaber der kleinen Autovermietung www.autovermietung-mallorca.eu auf Mallorca und meine mich daher schon ein wenig in solchen Fällen auskennen zu können.

Zunächst erstmal mein Respekt für Deine Ehrlichkeit, den Schaden sofort telefonisch gemeldet zu haben. Das entspricht nunmal auch unserer deutschen mentalität. :smile: Leider entspricht die Art der nun resultierenden Forderung auch der spanischen Mentalität, die nun auch noch auf die für Deutsche zutreffende Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit und Gutmütigkeit baut. :smile:))))

Glücklicherweise zählt in Deinem Fall aber auch die fehlende Sorfaltspflicht und Ordentlichkeit zur spanischen Mentalität. Achtung !! An alle Leser: Das ist natürlich nicht allgemein zu bewerten, sondern nur tendenziell gegenüber der deutschen Genauigkeit und Ordnung.

Also: Wenn Du definitiv keine schriftliche Schuldanerkenntnis gemacht hast und nie etwas unterschrieben hast und lediglich das Telefonat bestand, wird es für die Autovermietung sehr schwer sein, Dich zur Schadensregulierung zu zwingen. Bleib ganz unbesorgt… :smile: Zum Einen ist es immer besser, verklagt zu werden, als selber klagen zu müssen. Der Autovermieter muss Dir nachweisen können, dass der Schaden tatsächlich von Dir verursacht wurde. Und das kann sie nicht. Nur auf ein telefonat und vielleicht noch auf ein Gespräch bei Rückgabe des Fahrzeugs sich mittels eines eventuellen zeugen zu berufen, wird nicht ausreichen. Zum Anderen ist es sehr typisch, dass eine Schadensforderung erst nach so langer Zeit angemeldet wird. Es ist leider üblich, gerade bei den grossen bekannten Autovermietern, einen Schaden mehrmals einzufordern. Nun ist es in Deinem Fall vielleicht gerechtfertigt. Aber es ist dennoch denkbar, dass weiteren nachfolgenden Mietern dieses Fahrzeugs dieser Schaden ebenso in Rechnung gestellt wurde. Viele Mieter lassen sich davon überzeugen, dass es durchaus sein kann und zweifeln und zahlen dann. Wenn die Mietzahlung und eine eventuelle Kaution sogar üblicherweise mit Kreditkarte beglichen wurde, könnte es dem Vermieter sogar egal sein, wenn der Mieter sich weigert, denn dann kann durchaus vom Vermieter auf Ihre Kreditkarte zugegriffen werden. Sie sind dann in Deutschland und bemerken die Abbuchung oft dann, wenns bereits zu spät ist und dann sind Sie in der Situation des Klägers. Und diese Situation ist dann die schlechtere.

Fazit:

  • Nichts schriftlich? Locker bleiben.
  • Jetzt auch auf einen Vergleichspreis nicht mehr einlassen, das wäre ein Zugeständnis
  • Nicht mit Kreditkarte bezahlt? Keine Möglichkeit für den Vermieter, ohne rechtlichen Beistand seine Forderung gegen Ihren Willen einzuziehen. Oder ist es schon bereits eingezogen? Und es ist Ihnen nur nicht aufgefallen ?
  • In der Regel werden solche Bagatellfälle nicht von Spanien nach Deutschland verfolgt und schon gar nicht, ohne Beweise und Ihrer schriftlichen Schuldanerkenntnis.
  • Sie sollten bei der nächsten Automiete nicht wieder bei diesem Vermieter Ihr Fahrzeug buchen.

Sollten Sie dennoch rechtlichen Beistand benötigen, finden Sie hier deutsche Rechtsanwälte auf Mallorca: www.mallorca-web.info.

Ich hoffe geholfen zu haben und sende schöne Grüsse.
Ralf

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Hallo,

mit dem Mietvertrag wird immer auch eine Versicherung abgeschlossen, meist ein Vollkaskoschutz. Bei kleinen Fahrzeugen (Opel Corsa, Fiat Punto etc.) zum Beispiel besteht hier aber noch eine Selbstbeteiligung von 550,- Euro. Falls also etwas passiert, zahlt man immer noch bis 550,- Euro mit.
Dies kann man senken, indem man eine Zusatzversicherung bucht.
Bei den Transportern ist die Eigenbeteiligung dementsprechend höher. 1500,- Euro erscheint mir da auch realistisch. Die Autovermietung kann also im Falle eines Schadens Beträge bis zu 1500,- Euro geltend machen, was auch bei Neuwagen (was sie ja meistens bei Autovermietungen sind) schnell erreicht ist.
Das Fahrzeug wird bei oder nach Abgabe gecheckt und immer auf schäden überprüft, unabhängig davon, ob ein Schadenbericht ausgefüllt und abgegeben wurde. Werden Schäden festgestellt, werden diese dem Kunden belastet.
Eine Schadenmeldung ist in der Regel auch nur „sinnvoll“, wenn es einen Unfallgegner gibt und somit der Schaden über die Versicherung des Anderen geltend gemacht werden kann. Bei Eigenverschulden empfiehlt es sich zwar trotzdem, die Meldung auszufüllen, ändert aber nichts an der Situation, dass der Schaden behoben wird.
Ich würde auf jeden Fall nochmal den Mietvertrag prüfen und schauen, wie hoch die Eigenbeteiligung dort angegeben wird. Man kann dann noch versuchen, von den Reparaturkosten eine Quittung zum Abgleich anzufordern, damit man sieht, ob der Betrag gerechtfertigt war oder nicht. In der Regel aber berechnen die Autovermieter nur die Reparaturkosten und nicht mehr.

Viel Glück! Ich hoffe, ich konnte helfen…

Gruß

Hallo Tommy,

Diesen Schaden habe ich auch telefonisch gemeldet,

vorbildliches Verhalten Deinerseits

allerdings wurde bei der Rückgabe kein Unfallprotokoll
ausgefüllt.

Boah, sind die doof…

das mir zu hoch erscheint.

Kann ich natürlich nicht bewerten, da ich den Schaden nicht gesehen habe.

Was kann ich dagegen tun, kann die Autovermietung
den Schaden überhaupt geltend machen?

Naja, immerhin war der Schaden ja wohl vorher nicht dran und Du hast ihn selbst gemeldet… Im Zweifel steht da Aussage gegen Aussage.

Ist etwas an dem Betrag zu ändern möglich

Normalerweise ist es so, dass solche Schäden während der Laufzeit eines Fahrzeugs in der Flotte nicht repariert werden. Es wird also keine Reparaturrechnung existieren.

Allerdings ist es üblich, dass ein Kostenvoranschlag über den Schaden erstellt wird. Diesen würde ich anfordern.

Wie gesagt: ohne den Schaden gesehen zu haben, kann niemand beurteilen, ob die Summe gerechtfertigt ist oder nicht.
Versuch es über den KV.

Ansonsten würde ich Dir raten beim Customerservice mehrfach daraufhinzuweisen, dass Du Dich richtig verhalten hast und der Vermietberater nicht. Das zieht meistens ganz gut.

Ganz persönlich:
Wie blöde kann ein Vermietberater sein?!
Da meldet ein Kunde schon von sich aus freiwillig einen entstanden Schaden im Vorfeld (wir haben schon alles mögliche erlebt, von „normalem“ abstreiten bis hin zu Vertuschungsversuchen, die schon an krimineller Energie grenzen) - und der führt noch nicht einmal eine ordentliche Schadensdokumentation durch…
Ich liebe meinen Job, aber solche Storys bringen mich echt zum Kotzen :wink:

Wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg!
Bei weiteren Fragen kannst Du Dich gerne nochmal melden.

Grüße
Tommie

hallo

bei welcher autovermietung warst du ??

mfg

Hallo Tommy,

das hört sich aber schon sehr suspekt an. Deshalb mal die wichtigsten Fragen zuerst. Hast Du keine Versicherung abgeschlossen? Die Höhe von 1500€ und Deine Aussage von 2 „kleinen Dellen“ passen auch nicht so ganz zusammen. Auch wenn Sachverständigengutachten immer etwas höher ausfallen, für diese Summe muss an der Hecktüt (Ladebordwand oder Tür???) schon einiges beschädigt sein.

Mein Rat: In jedem Fall auch in Zukunft nichts unterschreiben! Wenn die Autovermietung nur das in der Hand hat, was Du mir geschrieben hast, wird es vor Gericht für die Vermietung verdammt schwer, einen Richter zu finden, der das Spiel mit macht.

Mit Sicherheit habt ihr ja auch Zeugen die das schadensausmass beurteilen können. Aif jeden fall solltest Du dir einen Anwalt nehmen, wenn die Autovermietung das durchzieht.

Ich weiss wovon ich rede, ich bin Autovermieter.

Viel Glück
:wink:

Ich habe bei der Anmietung den Vermieter gefragt wie hoch den die Selbstebeteiligung ist, der sagte nur aus Spaß 30000 €.
Der Schaden ist nur auf einer Hecktür eine Delle im oberen Bereich und eine im unteren, fällt auch kaum auf habs aber trotzdem gemeldet und bei der Rückgabe nix unterschrieben der hat auch nicht erwähnt das der Schaden irgendwie berechnet wird nur das ich meine Kaution zurück bekomme per Überweisung oder Scheck.

Habe den Transporter in NRW gemietet.

Beim unterschreiben des Mietvertrags bist du hoffentlich auf die Selbstbeteiligung im Schadenfall hingewiesen wurden. Die ist mit 1500 Eur sehr hoch. In der Regel liegt diese bei 750 Euro. Die Selbstbeteiligung wird pro Schadenfall gesehen. Der Schaden kann vom Autovermieter bis zu einem halben Jahr gelten gemacht werden. Der Schaden wird von Vermietern bewertet und es sind in der Regel verlässliche Werte. Schäden erreichen sehr schnell diese Höhe. Was hilft, mit dem Vermieter verhandeln. Es sind keine Unmenschen.

Gruß