Hallo Tommy,
vielen Dank für Deine Frage.
Also, erstmal zu mir und meiner Person. Ich bin Inhaber der kleinen Autovermietung www.autovermietung-mallorca.eu auf Mallorca und meine mich daher schon ein wenig in solchen Fällen auskennen zu können.
Zunächst erstmal mein Respekt für Deine Ehrlichkeit, den Schaden sofort telefonisch gemeldet zu haben. Das entspricht nunmal auch unserer deutschen mentalität.
Leider entspricht die Art der nun resultierenden Forderung auch der spanischen Mentalität, die nun auch noch auf die für Deutsche zutreffende Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit und Gutmütigkeit baut.
))))
Glücklicherweise zählt in Deinem Fall aber auch die fehlende Sorfaltspflicht und Ordentlichkeit zur spanischen Mentalität. Achtung !! An alle Leser: Das ist natürlich nicht allgemein zu bewerten, sondern nur tendenziell gegenüber der deutschen Genauigkeit und Ordnung.
Also: Wenn Du definitiv keine schriftliche Schuldanerkenntnis gemacht hast und nie etwas unterschrieben hast und lediglich das Telefonat bestand, wird es für die Autovermietung sehr schwer sein, Dich zur Schadensregulierung zu zwingen. Bleib ganz unbesorgt…
Zum Einen ist es immer besser, verklagt zu werden, als selber klagen zu müssen. Der Autovermieter muss Dir nachweisen können, dass der Schaden tatsächlich von Dir verursacht wurde. Und das kann sie nicht. Nur auf ein telefonat und vielleicht noch auf ein Gespräch bei Rückgabe des Fahrzeugs sich mittels eines eventuellen zeugen zu berufen, wird nicht ausreichen. Zum Anderen ist es sehr typisch, dass eine Schadensforderung erst nach so langer Zeit angemeldet wird. Es ist leider üblich, gerade bei den grossen bekannten Autovermietern, einen Schaden mehrmals einzufordern. Nun ist es in Deinem Fall vielleicht gerechtfertigt. Aber es ist dennoch denkbar, dass weiteren nachfolgenden Mietern dieses Fahrzeugs dieser Schaden ebenso in Rechnung gestellt wurde. Viele Mieter lassen sich davon überzeugen, dass es durchaus sein kann und zweifeln und zahlen dann. Wenn die Mietzahlung und eine eventuelle Kaution sogar üblicherweise mit Kreditkarte beglichen wurde, könnte es dem Vermieter sogar egal sein, wenn der Mieter sich weigert, denn dann kann durchaus vom Vermieter auf Ihre Kreditkarte zugegriffen werden. Sie sind dann in Deutschland und bemerken die Abbuchung oft dann, wenns bereits zu spät ist und dann sind Sie in der Situation des Klägers. Und diese Situation ist dann die schlechtere.
Fazit:
- Nichts schriftlich? Locker bleiben.
- Jetzt auch auf einen Vergleichspreis nicht mehr einlassen, das wäre ein Zugeständnis
- Nicht mit Kreditkarte bezahlt? Keine Möglichkeit für den Vermieter, ohne rechtlichen Beistand seine Forderung gegen Ihren Willen einzuziehen. Oder ist es schon bereits eingezogen? Und es ist Ihnen nur nicht aufgefallen ?
- In der Regel werden solche Bagatellfälle nicht von Spanien nach Deutschland verfolgt und schon gar nicht, ohne Beweise und Ihrer schriftlichen Schuldanerkenntnis.
- Sie sollten bei der nächsten Automiete nicht wieder bei diesem Vermieter Ihr Fahrzeug buchen.
Sollten Sie dennoch rechtlichen Beistand benötigen, finden Sie hier deutsche Rechtsanwälte auf Mallorca: www.mallorca-web.info.
Ich hoffe geholfen zu haben und sende schöne Grüsse.
Ralf
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